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Heizungsgesetz: Beschluss schon kommende Woche?

Jetzt soll es schnell gehen: Am vergangenen Dienstag gab das Bundeswirtschaftsministerium den Referentenentwurf für das Gebäudeenergiegesetz in die Ressortabstimmung sowie in die Länder- und Verbändeanhörung. Schon am 13. Mai soll das Bundeskabinett dann die neuen Regelungen beschließen, damit sie möglichst bis zum Sommer in Kraft treten. Geändert hat sich trotz vieler Proteste nach Veröffentlichung der ersten Eckpunkte nur wenig – und zentrale Fragen bleiben offen.

So bleibt es bei der Abschaffung der sogenannten 65-Prozent-Regel – also der zentralen Vorgabe des Habeck’schen Heizungsgesetzes, die de facto den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen unmöglich machte. So sollte der Wärmesektor bis 2045 auf Klimaneutralität umgebaut werden.

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Bio-Treppe endet 2040 mit 60 Prozent Beimischung – und dann?

Dieses Ziel soll nun anders erreicht werden, weil der Einbau von Heizungen mit fossilen Brennstoffen weiterhin möglich bleibt. Die „Bio-Treppe“, also die nach und nach steigende Beimischung von alternativen Brennstoffen wie Wasserstoff (auch aus Erdgas) oder Biogas, soll die Verbrenner im Heizungskeller CO₂-arm machen.

Hier wird der Referentenentwurf konkret: Geplant ist, dass neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen Biogas- beziehungsweise Bioölanteil von 10 Prozent haben. 2030 steigt er auf mindestens 15, 2035 auf mindestens 30 und 2040 auf mindestens 60 Prozent. Entsprechende Tarife sollen die Gas- und Öllieferanten anbieten.

Da es für die Zeit nach 2040 keine Vorgaben gibt, bleibt allerdings offen, wie auf diesem Weg eine Klimaneutralität bis 2045 erreicht werden soll. Dieses Ziel steht nicht nur im Klimaschutzgesetz, sondern wurde auch von der Regierung im Koalitionsvertrag nochmals bestätigt.

Deutschlands Klimaschutzlücke wächst

2030 soll die Zielerreichung überprüft werden 

Geplant ist allerdings eine Evaluation des Gesetzes im Jahr 2030. Bundeswirtschafts- und -bauministerium sollen dann prüfen, inwiefern die Regelungen zum Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudesektor beitragen. Das für den Klimaschutz zuständige Bundesumweltministerium soll offenbar nicht beteiligt werden. Innerhalb eines halben Jahres sollen die Ressorts gegebenenfalls einen Vorschlag für eine Weiterentwicklung der Klimaschutzmaßnahmen vorlegen.

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Die Kosten, die durch die Beimischung der alternativen Brennstoffe entstehen, müssen zur Hälfte vom Vermieter getragen werden, ebenso die Hälfte des CO₂‑Preisesund der Netzentgelte. So will die Regierung Mieter unterstützen.

Durch die neuen Regelungen entstünden Bürger:innen und Wirtschaft Entlastungen in Milliardenhöhe, heißt es in der Begründung des Gesetzes. Woher diese Entlastung kommen soll, wird indes nicht erklärt.

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Kritik: Unsicherheit bremst gemeinschaftliche Wärmeprojekte

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) kritisiert, mit dem Referentenentwurf des GModG senke die Bundesregierung die Anforderungen an neue Heizungen drastisch ab. „Von 65 auf 10 Prozent Erneuerbaren-Anteil: Mit Blick auf die Krise im Nahen Osten und ihre Auswirkungen auf Energiepreise und Versorgungssicherheit in Deutschland und die Klimaziele ist dies ein völlig falsches Zeichen“, sagt BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel. „Es droht eine erhebliche Unsicherheit für Verbraucher und Branche.“

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Auch das Bündnis Bürgerenergie sieht „erheblichen Nachbesserungsbedarf“: Die vorgesehenen Regelungen schafften Unsicherheit für gemeinschaftliche Wärmeprojekte, die lange Vorlaufzeiten, hohe Anfangsinvestitionen und die verbindliche Beteiligung vieler Haushalte erforderten. „Werden fossile Heizoptionen politisch weiter offengehalten, sinkt der Anreiz, sich frühzeitig an gemein­schaftlichen Wärmelösungen zu beteiligen – und zentrale Geschäftsmodelle der Bürgerenergie verlieren ihre wirtschaftliche Grundlage.“