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EEG-Novelle und Netz­pa­ket ge­fähr­den PV-Aus­bau

anatoliy_gleb - stock.adobe.com

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) warnt in seinen Stellungnahmen zu den Referentenentwürfen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zur Novelle des Erneuerbar-Energien-Gesetzes (EEG) und zum Netzpaket vor gravierenden Auswirkungen.

Laut BSW-Solar stehen die geplanten Maßnahmen im Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Stattdessen ist mit einem erheblichen Einbruch des Photovoltaik-Ausbaus und dem Verlust Zehntausender Arbeitsplätze zu rechnen. Effizienzpotenziale, etwa durch den Abbau von Marktbarrieren für den Batteriespeicherausbau, werden demnach kaum berücksichtigt.

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, erklärt: „Die vorgesehenen Einschnitte ab 2027 für neue Solarstromanlagen beseitigen Investitionsgrundlagen und beeinträchtigen die Wirtschaftlichkeit neuer Solarprojekte erheblich.“

Die Gesetzesänderungen belasten demnach einseitig die Betreiber und Projektierer erneuerbarer Energien. Der BSW-Solar fordert eine grundlegende Überarbeitung der Entwürfe und hat hierfür konkrete Empfehlungen unterbreitet.

Einbruch bei kleinen Dachanlagen erwartet

Besonders kritisch bewertet der Verband die geplante Abschaffung der EEG-Förderung für neue PV-Dachanlagen bis zu einer Leistung von 25 Kilowatt. Auch die Einführung einer verpflichtenden Direktvermarktung (DV) für Anlagen bis zu 100 Kilowatt ab 2027 wird bemängelt. Diese Maßnahmen führen laut Branchenumfragen zu einem Nachfrageeinbruch von über zwei Dritteln bei Privathaushalten und Kleingewerbe.

Die vom BMWE vorgesehene dreijährige Übergangszahlung von 5,2 Cent je Kilowattstunde ist laut BSW-Solar unzureichend und kann die bisherige 20-jährige EEG-Einspeisevergütung von rund 7 Cent je Kilowattstunde für Teileinspeiser und 10 bis 12 Cent je Kilowattstunde für Volleinspeiser nicht ansatzweise ersetzen. Eine Direktvermarktung für kleine Solarstrommengen ist aufgrund fehlender technischer, prozessualer und wirtschaftlicher Voraussetzungen bundesweit derzeit nicht umsetzbar. Der BSW-Solar verweist darauf, dass das BMWE selbst nur mit 90.000 zusätzlichen jährlichen Direktvermarktungsfällen rechnet, während bei konstanter PV-Nachfrage über 400.000 Fälle zu erwarten wären. Dies deutet laut Verband auf die Erwartung eines erheblichen Markteinbruchs in diesem Segment hin.

Risiken für Freiflächenanlagen

Auch im Segment der ebenerdig errichteten Solarparks sieht der BSW-Solar erhebliche Wachstumsrisiken. Geplante regulatorische Eingriffe verteuern Projekte und erschweren deren Finanzierung. Dazu zählen:

  • Die teilweise Streichung von Entschädigungszahlungen bei temporären Netzengpässen (Redispatch-Vorbehalt).
  • Die Einführung zweiseitiger Differenzverträge (CfD) in ihrer aktuellen Ausgestaltung.
  • Eine bundesweite Einspeisebegrenzung auf 70 Prozent der installierten Leistung.
  • Höhere finanzielle Belastungen durch kommunale Beteiligung, mögliche Baukostenzuschüsse und Kapazitätsentgelte.

Der Redispatch-Vorbehalt schafft dem Verband zufolge erhebliche Planungsunsicherheit. Der BSW-Solar rechnet bei Umsetzung dieser Maßnahmen mit einem Rückgang auch im Marktsegment der Freiflächenanlagen.

Rückschlag für innovative PV-Konzepte

Kritisiert wird zudem die geplante Streichung des erst 2024 eingeführten Ausschreibungs-Untersegments für besondere Solaranlagen wie Agri-PV, Moor-PV, Parkplatz-PV und Floating-PV. Nach jahrelangem Warten auf die Anwendbarkeit der Regelungen führt deren Abschaffung laut BSW-Solar zu wirtschaftlichen Schäden und beeinträchtigt das Vertrauen in verlässliche politische Rahmenbedingungen.

Verschlechterungen bei Gewerbedächern

Für PV-Anlagen auf Gewerbedächern sieht der Entwurf ebenfalls erhebliche Verschlechterungen vor. Der erst mit dem EEG 2023 eingeführte Volleinspeisebonus soll entfallen. Zudem ist eine deutliche Absenkung der Vergütung für Anlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt vorgesehen. Die Ausschreibungsmengen für Gewerbedachanlagen sollen von 2.300 Megawatt auf 1.500 Megawatt pro Jahr reduziert werden. Der Verband bemängelt, dass bereits beschlossene Verbesserungen des „Solarpakets“ rückgängig gemacht werden sollen, auf deren Grundlage viele Projekte entwickelt wurden.

Anpassung der Differenzverträge gefordert

Die Umsetzung europäischer Vorgaben zu zweiseitigen Differenzverträgen ist laut BSW-Solar überfällig, die Ausgestaltung erfordere jedoch Nachjustierungen. Eine Erlösabschöpfung sollte erst oberhalb eines Marktwertkorridors beginnen und nicht bereits ab dem anzulegenden Wert. Es werden zudem Ausnahmeregelungen für Anlagen mit Power Purchase Agreements (PPA), Eigenversorgung oder Direktstromlieferungen gefordert. Der Refinanzierungsbeitrag sollte erst für größere Anlagen ab 200 Kilowatt gelten.

Der BSW-Solar appelliert an Bundesregierung und Bundestag, die Gesetzentwürfe im weiteren Gesetzgebungsverfahren substanziell nachzubessern, um stabile und verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen in Photovoltaik und Speicher zu schaffen.

→ Stellungnahme zur EEG-Novelle

Stellungnahme zum Netzpaket

Quelle: BSW-Solar / fl