Springe zum Hauptinhalt Skip to main navigation Skip to site search

EEG 2027 und Netzpaket: Bürgerenergie steht auf der Kippe

Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn), die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) und weitere Organisationen sehen in den Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums eine Gefahr für die Bürgerbeteiligung an der künftigen Energieversorgung. Statt Bürgerenergie zu stärken, drohen zentrale Regelungen in den Entwürfen der EEG-Novelle und des Netzpakets den Ausbau dezentraler und damit bürgernaher Solarenergie auszubremsen.

Zumal mit den neuen Regelungen das erst vor wenigen Wochen eingeführte Energy Sharing massiv erschwert wird. „Während die Kosten fossiler Energie steigen und die Folgen der Erderhitzung immer spürbarer werden, entzieht der Entwurf ausgerechnet denen die Grundlage, die selbst erzeugten Strom günstig und lokal verfügbar machen wollen“, kritisieren die Verbände.

Wollen Sie über die Energiewende auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie einfach den kostenlosen Newsletter von ERNEUERBARE ENERGIEN – dem größten verbandsunabhängigen Magazin für erneuerbare Energien in Deutschland!

Redispatch-Vorbehalt verstößt gegen Europarecht

So wird die Abschaffung der fixen Einspeisevergütung besonders dezentrale Anlagen in Bürgerhand treffen, die fürs Energy Sharing vorgesehen sind. „Während das Energy Sharing in Deutschland, im Gegensatz zu vielen EU-Mitgliedstaaten, praktisch noch am Anfang steht, soll zudem ausgerechnet der gesetzlich verankerte Bericht zur Bürgerenergie entfallen“, kritisieren die Verbände. „Gleichzeitig steigen mit dem Netzanschlusspaket die wirtschaftlichen Risiken für Bürgerenergiegesellschaften, Energiegenossenschaften und kommunale Projekte.“

Wie können Bürgerinnen und Bürger am besten von einem Windpark profitieren?

Sie Kritiker sehen durch den Redispatch-Vorbehalt Bürgerenergiegemeinschaften und deren Projekte in Not – vor allem solche, die schon in der Planung sind. Denn diese können nicht mehr mit einer Entschädigung rechnen, wenn die Anlagen in kapazitätslimitierten Regionen abgeregelt werden. Die Verbände verweisen hier auf zwei Rechtsgutachten – eines im Auftrag des Bundesverbands Windenergie (BWE) und eines von der Stiftung Umweltenergierecht –, die daran zweifeln, ob der Redispatch-Vorbehalt überhaupt europarechtskonform ist.

Bürgerenergieprojekte sind an Regionen gebunden

Aber auch die geplante Beteiligung von Ökostromprojekten am Netzausbau, die sogenannten Baukostenzuschüsse, wird Bürgerenergieprojekte hart treffen. Denn diese Projekte sind an die Region gebunden und können nicht in andere Regionen ausweichen, wie reine Investorenprojekte oder Anlagen der großen Energieversorger. Damit geraten ausgerechnet diejenigen unter Druck, die privates Kapital mobilisieren, regionale Wertschöpfung schaffen und die Akzeptanz der Energiewende stärken. „Wer Bürgerenergie mehr Risiken und höhere Kosten aufbürdet, bremst nicht nur einzelne Projekte. Er gefährdet ein Erfolgsmodell der Energiewende, das seit Jahren für Akzeptanz, Investitionen und regionale Wertschöpfung sorgt, während andere europäische Staaten Energiegemeinschaften zum festen Bestandteil ihrer Energiepolitik gemacht haben“, betont Harald Uphoff vom BBEn.

Klimaschutz ist populärer als Politiker glauben

Verbraucher an der Energieversorgung beteiligen

Alle drei Punkte sind ein Grund, weshalb die Verbände und Genossenschaften den Gesetzentwurf im Widerspruch zu den europäischen Zielen sehen, Bürgerinnen und Bürger stärker an der Energiewende zu beteiligen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollen als aktive Teilnehmerinnen und Teilnehmer unmittelbar von den Vorteilen der Energiewende profitieren – etwa durch günstigeren, selbst erzeugten Strom – statt lediglich Empfängerinnen und Empfänger einer von wenigen Akteuren dominierten Energieversorgung zu bleiben“, ordnen sie die europäischen Ziele ein, mit denen die vorgeschriebene Unterstützung für das Energy Sharing begründet wird.

Energy Sharing endlich ermöglichen

Dieses wurde in Deutschland erst zum 1. Juni 2026 eingeführt – in anderen EU‑Mitgliedstaaten funktioniert das Konzept seit vielen Jahren erfolgreich. Die Europäische Kommission fordert deshalb ausdrücklich den Abbau solcher Hürden sowie ein systematisches Monitoring der Entwicklung. Der vorliegende Gesetzentwurf geht jedoch die entgegengesetzte Richtung. „Mit der einen Hand führt die Bundesregierung Energy Sharing ein, mit der anderen verschlechtert sie die Rahmenbedingungen für genau diejenigen, die dieses Modell umsetzen sollen. Das passt nicht zusammen“, wettert Frank Späte, Präsident der DGS.

Umfrage: Deutsche rechnen weiterhin mit hohen Energiepreisen

Schließlich setze Energy Sharing voraus, dass Anlagen wirtschaftlich betrieben werden konnten und schnell einen Netzanschluss erhielten. Genau diese beiden Grundlagen schwächen sowohl die EEG-Novelle als auch das Netzpaket – das neue Bürgerrecht liefe damit ins Leere, bevor es in der Praxis überhaupt angekommen sei, lautet die Kritik.

Forderungen der Verbände

Die Verbände und Genossenschaften fordern deshalb, statt neue Hürden einzuführen, Energy Sharing durch einfache und standardisierte Marktprozesse endlich praxistauglich zu machen. Zudem fordern sie die Streichung des Redispatch-Vorbehalts für Bürgerenergieprojekte und den Schutz solcher Vorhaben vor zusätzlichen wirtschaftlichen Risiken. Auch die Verbraucherrechte für eine faire und diskriminierungsfreie Teilhabe an Energy Sharing sollten gestärkt werden. Nur so bekommt der gesellschaftliche Nutzen für Bürgerinnen und Bürger Vorrang vor kommerziellen Einzelinteressen.

Außerdem fordern die Verbände, das Monitoring von Bürgerenergie und Energy Sharing fortzuführen und auszubauen. „Deutschland braucht mehr Bürgerenergie – nicht mehr Hürden. Die EEG-Novelle und das Netzanschlusspaket müssen dazu beitragen, dass Menschen selbst Teil der Energiewende werden können. Die vorliegenden Entwürfe erreichen das Gegenteil“, fasst Susanne Jung, Geschäftsführerin des SFV, zusammen.