Der Referentenentwurf der bevorstehenden Gesetzesreform für ein ab 1. Januar kommenden Jahres geltendes novelliertes Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2027 lässt seit bald einem Vierteljahr weiter auf sich warten. Doch dass das EEG 2027 womöglich einiges an der Stromenergiewende grundlegend neu auf die Beine stellen wird, lässt nun ein am Donnerstag durchgestochener hausinterner Vorentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium erkennen.
Wie erwartet findet sich in den auf 442 Seiten definierten umfangreichen Änderungen und Neuheiten die Bremse für die Stromeinspeisung aus Photovoltaik (PV) vom Dach: Private Betreiber von Solaranlagen auf dem Dach ihres Hauses sollen keine gesicherte Einspeisevergütung mehr bekommen, sich an der Vermarktung der Elektrizität im Strommarkt beteiligen müssen und nur noch mit maximal 50 Prozent der Nennleistung einspeisen dürfen. Ebenfalls erwartungsgemäß stellt der Rechtstext die sogenannten Differenzverträge als künftiges Gebotsprinzip in den Ausschreibungsregeln klar: Wie von der Europäischen Union (EU) verordnet, sollen in allen EU-Ländern künftig Bieter in den Auktionen für neue Wind- und Solarparks einen auf realistischen Kostenbewertungen gestützten Vergütungswert für ihre Elektrizität einbringen. Bekommen Sie den Zuschlag, werden sie einen Zuschuss zum Ausgleich der jährlichen Mindereinnahmen aus der Direktvermarktung am Strommarkt erhalten – so die Handelspreise im Durchschnitt niedriger waren als der Zuschlagswert der Ausschreibung. Bei mittleren Handelspreisen oberhalb des Zuschlagswertes aber müssen sie Überschusseinnahmen abgeben.
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Zugleich enthält die wohl noch keineswegs im Kabinett – also in der Bundesregierung – abgestimmte EEG-2027-Entwurfsvariante auch einige überraschend klar formulierte Neuheiten. Das verdeutlichte der Geschäftsführer im Bundesverband Windenergie (BWE), Wolfram Axthelm, am Freitag beim öffentlichen Online-Politinformations-Treff „Policy Briefing“ des BWE: Die bisherigen Innovationsausschreibungen für Projekte aus Kombinationen von Wind- und Solaranlagen oder einer der beiden Anlagentechnologien mit Speichern, die eine gleichmäßigere Netzeinspeisung garantieren, ersetzen künftig möglicherweise Resilienzausschreibungen von 2027 bis 2029: Solche sollen gemäß dem Entwurf in zwei Gebotsrunden im Jahr immer am 1. April und am 1. Oktober auf Basis der von der Europäischen Union (EU) im sogenannten Net Zero Industry Act ausgearbeiteten künftigen qualitativen Gebotskriterien stattfinden. Zuschläge soll es dann pro Jahr für Windkraftvorhaben mit 3.500 Megawatt (MW) und PV-Vorhaben mit 500 MW geben, die einen nachgewiesenen positiven Effekt für die Wertschöpfungskette durch herstellende Unternehmen in Europa haben und am besten auch für die Stabilität des Stromsystems. Per Verordnung muss die Bundesregierung noch regeln, welche Zuschlagskriterien in den zwei jährlichen Gebotsrunden wie und wie stark zu werten sind.
Allerdings sehen Branchenvertreter wie BWE-Chef Axthelm hier schon verborgene Fallgruben eingebaut, ob versehentlich oder absichtlich: „Wer am 1. April in die Ausschreibung gehen will, besorgt sich jetzt im Moment gerade Genehmigungen, kann also in seinem Genehmigungsverfahren in der Wahl des Anlagentyps und anderen Dingen noch gar nicht darauf abstellen, was der Gesetzgeber für Vorgaben für die Net-Zero-Industry-Act-Ausschreibung machen wird.“ Weil deshalb zum Zeitpunkt der Gebotsabgabe für die Resilienzausschreibungen zunächst womöglich zu wenig Projekte womöglich geeignet sind, würde damit auch das jährliche Ausschreibungsvolumen 2027 deutlich kleiner als zehn Gigawatt ausfallen. Um dieser Gefahr zu entgehen, solle die neue Resilienzausschreibung nur zusätzliche Gebotskapazitäten ansprechen.
Klar formuliert ist auch eine überraschend lange Dauer des Ausschreibungsfahrplans bis 2032 – für also die nächsten sieben Jahre ab 2027. Das bisherige Ziel eines Anteils von 80 Prozent Grünstromerzeugung an der Bruttostromversorgung behält der Entwurf bei. Demnach sollen die Ausschreibungen jährlich so viel neue Grünstromerzeugungskapazität bis 2030 bereitstellen, dass damit der 80-Prozent-Erneuerbarenanteil am Strom in den öffentlichen Leitungsnetzen entsteht. Und 2031 und 2032 sollen die Tender nochmals dieselben jährlichen Volumen an Erzeugungskapazität ausloben wie die Auktionsrunden bis 2030.
Allerdings strichen die Autoren des Hausentwurfs für das kommende EEG 2027 auch die bisherigen Strommengenpfade. Sie geben im aktuellen EEG 2023 als Richtwerte noch vor, wie viel Stromerzeugung in den Kalenderjahren bis 2030 jährlich schon durch Erneuerbare-Energien-Anlagen erfolgen soll – bei einem beispielsweise 2026 schon anzupeilenden Grünstromvolumen von 388 Terawattstunden (TWh) und einem schließlich für 2030 anvisierten Volumen 600 TWh. Davon ist die aktuelle Grünstromerzeugung in Deutschland noch weit entfernt. Die Autoren des Entwurfs strichen die Pfade als Orientierungswerte mit dem Hinweis darauf wie auch mit dem Hinweis auf den Monitoringbericht des Bundeswirtschaftsministeriums vom September vergangenen Jahres, der einen deutlich geringeren Strombedarf für 2030 annimmt als es das EEG 2023 vorsah. Beide Effekte glichen sich aus. Die Strommengenpfade täuschten daher eine Scheingenauigkeit vor und seien deshalb nicht hilfreich.
Allerdings gibt der Entwurf bereits vor, den Anteil der Freiflächenanlagen jährlichen Solarausschreibungen zu vergrößern und den der Dach-PV-Module daran zu verkleinern.
Als besonders spannend darf auch gewertet werden, was bisher fehlt: So sollen Betreiber künftiger neuer PV-Dachanlagen zwar ihre Anlagen mitsamt Speicher so konzipieren, dass sie auch ohne Förderung schon allein dank der Ersparnisse im Eigenverbrauch verglichen mit normalen Stromtarifen rentabel sind. Doch Hinweise auf die im Koalitionsvertrag noch vereinbarte Unterstützung des Energy-Sharing fehlen – wonach sich mehrere Parteien den Strom einer Solaranlage teilen können –, ebenso wie eine bisher bestehende Berichtspflicht zu Entwicklungen der Bürgerenergie. Auch Bürgerenergie gilt gemäß dem Koalitionsvertrag als ein Instrument, mit dem die Regierungspartner aus SPD, CDU und CSU mehr Mitgestaltung an der Stromversorgung durch die Stromverbraucher erreichen wollen.
Die am Policy Briefing des BWE zuhörenden Branchenangehörigen verwies Axthelm auch auf eine fehlende Änderung des sogenannten Referenzertragsmodells, die viele Projektierungsunternehmen bereits alarmiert hatte. Das Referenzertragsmodell lässt Windenergieanlagen an windärmeren Standorten wie zum Beispiel küstenfernen süddeutschen Lagen erfolgreich an Ausschreibungen teilnehmen – auch wenn norddeutsche Standorte mehr Windernte in Aussicht stellen lassen. Bundesumweltministerin Katherina Reiche hatte bereits angekündigt, dieses Instrument zu streichen, um süddeutsche Projekte nur bei besonders guten Erwartungen zum Zuge kommen zu lassen. Allerdings fehlt im Gesetz auch der Hinweis zum sogenannten Netzpaket. Mit diesem Gesetzespaket plant Reiche, dass Netzbetreiber künftig bestimmen können, an welchen Stromleitungen neue Windparks entstehen dürfen.