Vertreter der erneuerbaren Energien sowie Umweltorganisationen beklagen seit Längerem, dass sie bei der Ministerin und ihren Spitzenbeamten kaum Gehör finden. Eine Kleine Anfrage schafft Klarheit.
Bei der Umsetzung des Regierungsbeschlusses zur EEG-Novelle und zum Netzpaket würden die deutschen Stromverbraucher rund 25 Milliarden Euro pro Jahr und die Erneuerbaren-Branche rund 600.000 Jobs. Die Energy Watch Group hat eine Alternative vorgeschlagen.
Um das EEG beihilferechtlich auf sichere Beine zu stellen, sollte zunächst eine Kurznovelle mit von Brüssel geforderten Regelungen verabschiedet werden. Für das eigentliche EEG und das Netzpaket bleibt dann noch Zeit, vernünftige Regeln zu finden.
Denn die Bürgerenergieprojekte sind meist an den Standort gebunden und können nicht in Regionen mit belastbaren Netzen ausweichen. Auch die Einspeisevergütung sollte erhalten bleiben, bis eine wirtschaftliche Direktvermarktung möglich ist.
Mit den neuen MiSpeL-Regelungen können Betreiber von Speichern und bidirektionalen Ladepunkten nicht nur ihren Strombezug flexibilisieren, sondern auch die Einspeisung von Strom. Damit ist auch die Messung und Abrechnung aller Strommengen geregelt.
Ab 2027 sollen neue Anlagen bis 100 Kilowatt keine klassische Einspeisevergütung mehr erhalten. Für Projektentwickler werden Inbetriebnahmetermin, Eigenverbrauch und Vermarktungspartner damit zu entscheidenden Kalkulationsgrößen.
Die falsche Politik von Bundesministerin Katherina Reiche ist zusätzlicher Brandbeschleuniger der Remonopolisierung der Energieerzeugung, findet Rechtsexperte Martin Maslaton.
Hinter dem „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ verstecken sich Neuregelungen, die das Modernisieren von Windparks erschweren.
Die falsche Politik von Bundesministerin Katherina Reiche ist zusätzlicher Brandbeschleuniger der Remonopolisierung der Energieerzeugung.
Vielleicht gezielt auf die nahen Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Berlin fordern ostdeutsche Landeschefs niedrigere Strompreise.
Der schwedische Energiekonzern kommt mit nun 26 beantragten und weiteren neu genehmigten Windparks an Land seinem deutschen Portfolio-Ziel näher.
Das Bundeskabinett hat seinen Entwurf fürs Windenergie-auf-See-Gesetz bestimmt. Er zeigt zumindest drei spannende Änderungen zum Ministerin-Entwurf.
Branchenverband LEE und Niedersachsens Unternehmer sehen „Bund-Länder-Konflikt bei Berliner Energie-Plänen“ und wollen freien Handel für Windstrom.
Der Windenergieverband zeigt, wie die im Kabinett geeinten Reformen den Ausbau der Windkraft an Land bremsen würden. Skepsis über neue regionale Vergütungszonen.
Verbändevertreter fordern Nachbesserungen bei EEG 2027 und Netzpaket. Erneuerbare Energien, Netze und Flexibilitäten müssen verlässlich finanziert, systemdienlich integriert und schneller ausgebaut werden – statt durch kurzfristige Kürzungen, unsichere Ausschreibungen und übermäßige Bürokratie gefährdet zu werden.
Regierung beschließt direkt vor ihrer Sitzungspause den Entwurf fürs EEG und das Netzpaket, der einige Härten der Ministeriumsentwürfe abschwächt.
Die neuen Hürden im EEG und vor allem der Redispatch-Vorbehalt für Solaranlagen werden den Zubau von Photovoltaikanlagen ausbremsen. Dann ist Deutschland länger von teuren Energieimporten abhängig, mit fatalen Folgen für die Strompreise, warnen die Branchenvertreter.
Bürgerenergieprojekte sind besonders von den neuen Hürden betroffen, die das CDU-geführte Bundeswirtschaftsministerium einführen will. Verschiedene Verbände und Genossenschaften fordern die Stärkung von Bürgerbeteiligung und Energy Sharing.
Der Branchenverband warnt vor neuen Belastungen für Betreiber und Projektierer. Diese werden die Investitionen in die Photovoltaik einbrechen lassen. Deshalb unterbreitet der Verband konkrete Empfehlungen für eine grundlegende Überarbeitung der Gesetzesentwürfe.
Die Kanzlei mit Standorten u.a. in Köln und Berlin begleitete die Transaktion umfassend von der Due Diligence bis zum Vollzug. Die erworbene Anlage in Sachsen-Anhalt ist seit Februar in Betrieb.
Die vorgelegten Entwürfe zu den beiden Gesetzen enthalten zwar leichte Verbesserungen gegenüber den ursprünglich geplanten Hürden für die Energiewende. Doch die grundlegenden Kritikpunkte bleiben erhalten.
Studie zeigt: Planungsträger dürfen bei Flächenausweisung nicht nur auf Quantität setzen. Abwägungs- und Erforderlichkeitsgebot stellen konkrete Anforderungen an die Qualität von Windenergiegebieten.
Ein Kolumnenbeitrag von Martin Maslaton.
Mit je einer Bauplattform für den Süden, Norden und die See startet Ming Yang in den Windkraftmarkt des Kontinents.