Im Zuge der Verbändeanhörung zur Novellierung des EEG hat das Solar-Cluster Baden-Württemberg einen eigenen Vorschlag unterbreitet, wie die Photovoltaik ohne riesigen Aufwand stärker an den Markt herangeführt werden kann.
Denn auch das Solar-Cluster sieht in der Abschaffung der Einspeisevergütung und der Verpflichtung zur Direktvermarktung von Strom aus Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt ein riesiges Problem. „Für private und kleine gewerbliche Betreiber ist die individuelle Direktvermarktung mit erheblichem organisatorischem und technischem Aufwand verbunden“, sagt Solar-Cluster-Geschäftsführerin Carolin Grieshop. „Gerade im Segment unter 100 Kilowatt installierter Leistung braucht es keine komplizierten Einzelprozesse, sondern einfache, standardisierte und wirtschaftlich tragfähige Abläufe. Das Ziel muss sein, mehr Strom marktdienlich einzuspeisen, ohne Dächer kleiner zu belegen, Projekte zu verschieben oder Bauherren abzuschrecken.“
Transparentes Vermarktungsentgelt statt starrer Einzelabrechnung
Deshalb schlägt der Verband eine einfache Jahresabrechnung als Vergütung vor. „Maßgeblich wäre die gemessene Jahreseinspeisung, multipliziert mit einem gewichteten Marktwert für Photovoltaikstrom, abzüglich eines transparenten Vermarktungsentgelts“, erklärt Carolin Grieshop. „Damit entfällt die Notwendigkeit einer aufwendigen viertelstundenscharfen Einzelabrechnung für jede kleine Anlage. Auch ein sofortiger Ausbau individueller Direktvermarktungsstrukturen sowie der Einbau eines Smart Meters sind dann nicht erforderlich.“
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Der Verband verweist darauf, dass der Markt für kleine Photovoltaikanlagen nur dann massentauglich werden könne, wenn Vermarktung, Steuerung und Abrechnung deutlich einfacher organisiert werden als bisher. Mit diesem Modell ist auch keine EEG-Vergütung erforderlich, das entlastet den Bundeshaushalt.
Abregelung nur bei Netzüberlastung
Zudem kritisiert das Solar-Cluster die starre Kappung der Einspeiseleistung auf 50 Prozent der installierten Leistung. Hier spricht sich der Verband für eine vereinfachte Marktintegration aus. So sollte die Einspeisung bei negativen oder sehr niedrigen Börsenstrompreisen automatisch reduziert werden. Diese Steuerung könne über Wechselrichter oder ein Home-Energy-Management-System erfolgen, genauso wie über ein intelligentes Messsystem. Der entscheidende Unterschied zum Ministeriumsmodell: Statt einer starren 50-Prozent-Grenze, die auch dann wirkt, wenn mehr Solarstrom im Netz benötigt wird, wird nur dann eingegriffen, wenn der Strompreis tatsächlich keinen oder nur einen sehr geringen Wert hat.
Die komplette Stellungnahme inklusive der vorgeschlagenen Regelungen zur vereinfachten Marktintegration und massentauglichen Direktvermarktung finden Sie auf der Webseite des Solar-Clusters Baden-Württemberg. (su)