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Hürden beim Einkommensbonus

Gut gedacht, schlecht gemacht

Knapp 400.000 Zuschüsse zur Heizungserneuerung in Wohngebäuden hat die KfW im Jahr 2025 aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude bewilligt, rund 75.000 davon in Verbindung mit Anträgen auf einen Einkommensbonus. Das entspricht einem Anteil von 19 Prozent. Im Jahr 2024 lag dieser mit 20 Prozent nur geringfügig höher. Der vor zwei Jahren eingeführte Bonus wird also durchaus angenommen.

Allerdings gibt es keine Statistiken dazu, in wie vielen Gebäuden von Eigentümern mit einem geringen Einkommen eine Heizungserneuerung darüber hinaus sinnvoll und notwendig wäre. „Eigentümer mit geringem Einkommen und wenigen Rücklagen wohnen wahrscheinlich überproportional häufig in Gebäuden mit hohem Sanierungsbedarf“, sagt Carina Lichtenberg, Leiterin des Teams Soziale Dimension Energiewende in der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Neben der Heizungserneuerung wären weitere finanziell aufwendige Maßnahmen notwendig, damit würde ein Kreislauf an finanziellen Ausgaben beginnen. Davor schrecken manche zurück.“

Hindernisse bei der Antragstellung

Eine zweite Personengruppen scheitert im Prozess der Antragstellung, so die Vermutung der Expertin. „Es verlangt unglaublich viel Wissen, digitale Kompetenzen und Einlesefähigkeit, um sich mit Themen wie Heizungserneuerung und Förderung zu befassen“, sagt Lichtenberg. „Wir wissen, dass rund 20 Prozent der von Armut betroffenen Haushalte keinen Internetzugang haben. Und nicht jeder, der einen Computer hat, ist im Umgang damit fit.“

Diese Beobachtung macht auch Energieberaterin Marion Schulz aus dem Landkreis Lüneburg: „Die Betroffenen sind nicht ausgestattet wie ein Büro. Die meisten haben bestenfalls einen Computer, aber keinen Scanner. Sie haben Schwierigkeiten mit der Dokumentenablage, der Benutzung eines Mailprogramms oder auch bei der Erstellung und dem Hochladen von PDFs. Jüngere haben oft nur ein Handy.“

Nach Einschätzung der Energieberaterin sind diejenigen, die die intellektuellen Fähigkeiten haben, sich reinknien und sich mühsam durch das Antragsverfahren arbbeiten, die großen Ausnahmen. „Andere haben Hilfe in der Familie“, sagt sie. „Es gibt aber auch eine riesige Gruppe, die nicht in der Lage sind, die bürokratischen Hürden zu durchschauen und zu überwinden beziehungsweise die von diesem Berg von vornherein abgeschreckt sind. Diese Leute kommen gar nicht erst zu mir und erst recht nicht zum Fördermittelantrag. Sie werden nie eine Wärmepumpe einbauen.“

Nicht alle können einen Steuerbescheid vorlegen

Die technische Herausforderung ist das eine, der Einkommensnachweis das andere. Als Belege verlangt die KfW die Steuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung. Aber: 28,5 Prozent aller unbeschränkt Steuerpflichtigen geben gar keine Steuererklärung ab, weil sie dazu nicht verpflichtet sind, so die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Bei denjenigen, die ausschließlich Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit und eventuell Kapitaleinkünfte erzielen, beträgt der Anteil sogar knapp 43 Prozent.

Genaue Zahlen dazu, wie viele Haushalte unter der 40.000-Euro-Schwelle keine Erklärungen einreichen und damit auch keine Bescheide greifbar haben, gibt es weder beim Bund der Steuerzahler noch beim Lohnsteuerhilfeverein. „Wir wissen, dass vor allem Rentner und Steuerpflichtige mit einem Einkommen rund um den Grundfreibetrag keine Steuererklärungen abgeben“, sagt Jonas Fischer, Abteilungsleiter Sozialpolitik beim Sozialverband VdK Deutschland, und verweist darauf, dass die Betroffenen keine Erstattungen erwarten und zudem den Aufwand sowie den für Privatpersonen ohne bürokratische Kenntnisse nicht ganz einfachen Umgang mit Elster, dem webbasierten Portal der Steuerverwaltungen, scheuen.

„Alternative Nachweisdokumente für den Einkommensbonus gibt es ausschließlich bei Rentnern, welche keine Einkommensteuererklärung abgeben“, erklärt Christine Volk, Pressesprecherin der KfW-Bankengruppe. Rentner können ihre Rentenbezugsmitteilung über die bezogene gesetzliche Rente aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antrag­stellung heranziehen und in einer ergänzenden Selbsterklärung bestätigen, dass neben den Rentenbezügen keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte existieren. Andere selbstnutzende Eigentümer haben die Möglichkeit, eine Einkommensteuererklärung abzugeben – auch nachträglich. „Erst wenn die neue Heizung eingebaut wurde und die Auszahlung beantragt wird, benötigen wir als Nachweis die Steuerbescheide. Diese werden uns innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der letzten Rechnung des Vorhabens eingereicht“, sagt die KfW-Sprecherin.

Zeitdruck beim Antrag

Einkommenssteuererklärungen nachreichen – das bedeutet für viele Betroffenen, dass sie sich erstmals im Leben mit diesem Thema befassen und unter Zeitdruck mit Steuerformularen und Elster vertraut machen müssen, denn die Abgabe einer elektronischen Steuererklärung wird von den Finanzämtern deutlich präferiert. „Um die Bearbeitungszeit so kurz wie möglich zu halten, ist es sinnvoll, die Steuererklärung elektronisch abzugeben, zum Beispiel via Elster – hier gibt es Plausibilitätsprüfungen, die vermeidbare Rückfragen des Finanzamts verhindern können“, lautet die Auskunft des Ministeriums der Finanzen und für Wissenschaft im Saarland.

Konkret heißt das: Im Elster-Portal sind die Einrichtung eines Benutzerkontos und eine Registrierung erforderlich. Im Standardverfahren wird per Mail eine Aktivierungs-ID und per Post ein Aktivierungscode zugesandt. Damit laden die Benutzer eine Zertifikatsdatei herunter. Nach Angaben des Ministeriums dauert die Erstellung dieser Prozess in der Regel etwa fünf bis 14 Tage. Die Alternative ist eine Sofortregistrierung (Komfortzugang) mittels neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Funktion, einem Smartphone mit Near Field Communication (NFC) oder einem entsprechenden Lesegerät sowie der kostenlosen Ausweis-App auf dem Smartphone oder PC. Darüber hinaus bieten manche Finanzämter nach Terminvereinbarung eine Vor-Ort-Registrierung an.

Nach unbürokratischen Alternativen gefragt, heißt es seitens des Bayerischen Landesamtes für Steuern: „Mit Elster bietet die Steuerverwaltung einen schnellen und effizienten Service, um die Steuererklärung in wenigen Schritten einfach und bequem elektronisch zu erstellen und abzugeben. Damit ist Elster die einfache unbürokratische Variante.“ Das saarländische Finanzministerium verweist auf kommerzielle Programme. Eine Liste von Softwareprodukten, die Elster unterstützen, ist im Portal hinterlegt. Diese Programme sind oft leichter verständlich, enthalten weniger Fachbegriffe und erfordern weniger Steuerwissen.

Wer „nur“ von der technischen Seite der Datenerfassung und -übermittlung per Elster oder Steuerprogramm abgeschreckt ist, darf unter Umständen auf ausgedruckte Formulare zurückgreifen. „Die Abgabe der Einkommensteuererklärung in Papierform ist – sofern keine Gewinneinkünfte (Gewerbebetrieb, Selbständige Arbeit, Land und Forstwirtschaft) erzielt werden – für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner oder Personen, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und/oder Kapitalvermögen erzielen, möglich“, bestätigt die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen.

Der Aufwand ist das eine, der Zeitfaktor das andere. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Einkommensteuererklärungen für 2024 in Berlin 41,5 Tage. In Bayern waren es zuletzt 49, im Saarland 49,7 Tage, so die dortigen Landesbehörden. Steffen Gall. Pressesprecher beim Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) empfiehlt: „Ein kurzes Anschreiben mit der Bitte um vorrangige Bearbeitung kann aber helfen, wenn die Steuerbescheide als Nachweis für die Förderung erforderlich sind.“

Eine Frage der Reihenfolge

Eigentümer können auf Grundlage einer Einkommensschätzung die Förderung beantragen, die Heizung erneuern lassen, den Handwerker bezahlen und innerhalb von sechs Monaten die Auszahlung beantragen, mit den dann vorliegenden Steuerbescheiden. „In diesem Ablauf stecken viele Eventualitäten, Risiken und Abhängigkeiten“, warnt die Expertin von der Verbraucherzentrale NRW. Wenn die Steuererklärungen unvollständig waren oder die Bearbeitung länger dauert, kann es durchaus vorkommen, dass nicht alle Bescheide innerhalb der Frist vorliegen. Dann bleiben die Betroffenen unter Umständen auf den gesamten Kosten sitzen. „Das kann finanziell existenzbedrohend sein. Ein solches Risiko einzugehen, kann man nicht guten Gewissens raten“, sagt Verbraucherschützerin Lichtenberg.

Die Alternative ist, sich erst um die Bescheide zu kümmern und dann den Förderantrag zu stellen. Diese Reihenfolge hält zugleich den Zeitraum kurz, in dem Eigentümer den Zuschuss zwischenfinanzieren müssen. Nicht nur für einkommensschwache Haushalte ist das ein prekäres Thema: Studien des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zufolge verfügen 13 Prozent der selbstnutzenden Eigentümer über keinerlei Rücklagen.

Zur Überbrückung eignet sich der „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ (KfW-Kredit 358) mit einem effektiven Jahreszins ab 0,01 Prozent (Stand: März 2026). Im Jahr 2025 wurden laut KfW-Statistik rund 10.000 Ergänzungskredite bewilligt, rund zwei Drittel davon in Kombination mit einem Heizungszuschuss und weitere zehn Prozent zusammen mit der Förderung der Heizungserneuerung und weiterer Einzelmaßnahmen.

Dieser Kredit muss über einen Finanzierungspartner der KfW beantragt werden und ist mit weiteren Formalanforderungen verbunden. „Ich kenne keinen einzigen, der dafür den Ergänzungskredit erhalten hat. Den leiten viele Banken gar nicht durch“, sagt Energieberaterin Schulz. „Wer in die Beratung kommt, hat irgendwie die Chance, Geld für die Heizungserneuerung und damit auch zur Zwischenfinanzierung der Zuschüsse aufzubringen.“

Unterstützung durch Energieberatende

Das ernüchternde Fazit von Verbraucherexpertin Lichtenberg. Lichtenberg lautet: „Die Dunkelziffer derjenigen, die im Vorfeld an solchen strukturellen Hürden scheitern, ist vermutlich sehr hoch.“ Das sieht Schulz ähnlich: „Ich bin gestartet, weil ich dazu beitragen wollte, dass Tante Emma auf dem Land eine Chance hat, ihr Haus energetisch auf Vordermann zu bringen“, sagt sie. Doch die Erstellung von PDFs, die Begleitung von Steuererklärungen oder die Organisation von Zwischenfinanzierungen sieht sie nicht als ihre Aufgabe: „Ich kann es nicht leisten, jeden einzelnen an die Hand zu nehmen. Ich bin keine Sozialeinrichtung. Eigentlich bräuchte es neben dem Energieberatenden eine zweite Person, die diese Unterstützung übernimmt.“ Sie selbst übernimmt diese Rundumbetreuung heute nur noch im privaten Umfeld.

Bei anderen Ratsuchenden ist die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Möglichkeiten Teil der Beratung. „Energieberater müssen bei dieser Zielgruppe erstmal die finanzielle Ausgangslage im Blick haben, bevor sie über die optimale technische Lösung sprechen“, sagt Verbraucherexpertin Lichtenberg. Das erfordere viel Sensibilität. Wenn es später konkret um die Finanzierung geht, ist es wichtig, die Förderoptionen aufzuzeigen, aber auch auf Bedingungen – vor allem die geforderten Steuerbescheide – hinzuweisen. Bei der Planung der Heizungserneuerung sollten die diversen Terminabhängigkeiten unbedingt berücksichtigt werden. Im Einzelfall können Energieberatende so dazu beitragen, dass die sinnvollen Instrumente Einkommensbonus und Ergänzungskredit bei mehr Betroffenen ankommen.

Vorschläge aus den Fraktionen

Mit der Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes zum Gebäudemodernisierungsgesetz steht auch die Fördersystematik auf dem Prüfstand. Die Antworten der Fraktionen auf die Frage, welche Verbesserungsvorschläge sie für die Förderung einkommensschwacher Eigentümer einbringen, weisen erhebliche Unterschiede in der Detailtiefe und damit in der Auseinandersetzung mit dieser Zielgruppe auf.

„Die Förderprogramme, die wir alle über den CO2-Preis finanzieren, landen am Ende auf Konten von Vermietern und einkommensstarken Haushalten. Daran hat leider die Einführung des Einkommensbonus wenig ändern können“, betont Violetta Bock, Sprecherin für Klimagerechtigkeit, Wärmepolitik und Umweltfragen der Fraktion Die Linke. Sie hat Ende Januar in einem Antrag im Bundestag ein Fördervolumen von 20 Milliarden Euro und eine Neuausrichtung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefordert, indem statt pauschaler Förderung ein progressiv wirkendes Förderprogramm eingeführt wird, das nach Einkommensklassen gestaffelt ist. Darüber hinaus sollen One-Stop-Shops mit kostenfreien, unkomplizierten und verifizierten Beratungs- und Unterstützungsangeboten für die Beantragung von Fördermitteln, Planung und Umsetzung eingerichtet werden.

Die Grünen setzen sich für eine Beibehaltung der derzeit bereitgestellten Mittel, einen Ausbau der Förderung für Heizungstausch und Sanierung und eine soziale Staffelung ein. „Für diejenigen, die sich trotz Förderung den Heizungstausch oder eine Sanierung nicht leisten können, braucht es verbraucherfreundliche Lösungen, wie zum Beispiel einen Härtefallzuschuss oder staatlich bezuschusstes Social Leasing und Social Contracting, sodass Kostenneutralität gesichert wird“, sagt Kassem Taher Saleh, Sprecher der Grünen-Fraktion für Bau- und Wohnungspolitik.

Weit weniger konkret äußern sich die beiden Regierungsfraktionen. Nina Scheer, energiepolitische Sprecherin der SPD, teilt mit: „Mit den Eckpunkten zum Gebäudemodernisierungsgesetz haben wir uns auf auskömmliche Förderungen verständigt und auf Mieterschutz. Der Koalitionsvertrag sieht zudem soziale Staffelung und fortgesetzte Förderung vor.“ Die Entscheidung für erneuerbares Heizen unter Berücksichtigung der jeweils vor Ort sinnvollen Heizoption müsse sich lohnen - ohne Mehrbelastung für Mieterinnen und Mieter.

Der energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Andreas Lenz, erklärt: „Die auskömmliche Finanzierung der BEG wird bis mindestens 2029 sichergestellt. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Förderkulisse zu vereinfachen und weiterzuentwickeln. Diese Vereinbarung werden wir umsetzen – es wird auch eine soziale Komponente geben.“

Letztlich gehen die Aussagen der Fachpolitiker von SPD und CDU/CSU kaum über den allgemein gehaltenen Satz im Eckpunktepapier der Koalition zum GMG hinaus: „Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt.“

Eva Kafke
schreibt als freie Journalistin für diverse Zeitschriften und Verlage zu Immobilienthemen. Ihr Spezialgebiet sind energetische Sanierungen.

Bild: www.hoffotografen.de

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