Die neue baden-württembergische Landesregierung wird auch in der vierten Legislaturperiode in Folge von einem Ministerpräsidenten der Ökopartei Bündnis 90/Die Grünen geführt werden und zum dritten Mal hintereinander auf einer Koalition der Grünen mit der konservativen CDU fußen. Am Donnerstag präsentierten beide Parteien mit ihren beiden Spitzenkandidaten aus der Landtagswahl vom März nach zweimonatigen und eher geräuschlos verlaufenen Verhandlungen ihren vorläufigen Koalitionsvertrag und die wichtigste Personalie: Wie erwartet wird Cem Özdemir seinen Parteifreund Winfried Kretschmann als Regierungschef in Stuttgart beerben. Und der um einige Prozentpunktstellen nach dem Komma knapp gescheiterte Ministerpräsidentenanwärter der CDU, Manuel Hagel, wird sein Vize.
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Und am Freitag schälte sich bereits die Verteilung der für die CDU vorgesehenen Ministerien heraus: Gemäß einem ARD-Bericht wird Hagel das Innenministerium übernehmen. Außerdem gehen an die CDU die über die Energiewende mehr und weniger mitentscheidenden Ressorts Wirtschaft, Verkehr und Agrar sowie das nicht zuletzt für Schule zuständige Kultus- und das Ministerium für Justiz. Bei den Grünen wird Thekla Walker das in Stuttgart am meisten für Energiewende zuständige Haus, das Umweltministerium, fortführen. Ansonsten werden die Ministerinnen und Minister der Ökopartei im ersten Özdemir-Kabinett für Finanz-, Sozial- und Gesundheitspolitik sowie für Wohnungsbau zuständig sein, und Forschungsministerin wird die bündnisgrüne Amtsinhaberin Petra Olschowski bleiben. Am Wochenende sollten beide Parteien die Ämterverteilung und den Koalitionsvertrag bestimmen beziehungsweise absegnen.
Energiepolitisch auffälligste Änderung im Vergleich zu den vorangegangenen zwei grün-schwarzen und einer grün-roten Koalition mit der SPD ist aber möglicherweise der fast vollständige Verzicht auf die unter Kretschmann noch üblichen Messlatten für den Ausbau erneuerbarer Energien. So fehlen im neuen Koalitionsvertrag im Klima- und Energiepolitik-Bereich jegliche maßgebende Zahlen. Zur Erinnerung: Zehn Prozent Windstromanteil an der elektrischen Versorgung im Bundesland wollte 2011 Grün-Rot bis 2020 erreichen lassen. 2021 wollte Grün-Schwarz dann in einer etwas komplexen Festlegung „die Voraussetzungen für den Bau von bis zu 1000 neuen Windkraftanlagen schaffen“: Dafür werde die Regierung eine Vergabekampagne zur Vermarktung von Staatswald und sonstigen landeseigenen Flächen an Windkraftunternehmen starten und mit dieser „mindestens die Hälfte“ der dafür erforderlichen Windparkprojektierungsflächen beisteuern.
Ebenfalls 2021 legten sich die Regierungspartner in Stuttgart vertraglich noch vorneweg vor der ein Jahr später erfolgten gesetzlichen Regelung durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz der Bundesregierung fest, zwei Prozent der Landesfläche als Eignungsflächen für Wind- und Freiflächen-Photovoltaik-Parks freizugeben. Baden-Württemberg müsse außerdem „Klimaschutzland Nummer eins“ werden, bis 2030 den Ökolandbau auf einen Anteil von 40 Prozent ausdehnen und den „Green Bond“ für ökologische Anleihen mit jährlich 300 Millionen Euro bestücken. Zudem mussten Landesgebäude eine energetische Sanierungsrate von mehr als zwei Prozent erreichen, außerdem wollte die Koalition eine Photovoltaik-Pflicht auch für neue Gebäude durchsetzen, die damit die Solarquote auf Immobilienbaustellen auf 100 Prozent erhöhen sollte.
Im Vertrag der Özdemir-Koalition heißt es nun für die Windenergie: „Wir bekennen uns weiterhin zum Ausbau der Windenergie im Staatswald. An der Systematik festgelegter Vorranggebiete für die Windkraft halten wir fest und respektieren damit den Bedarf an Freiflächen für andere Zwecke. Die Nutzung der ausgewiesenen Flächen in den Vorranggebieten werden wir im Blick behalten und ein Flächenmonitoring einrichten. Bei gemarkungsübergreifenden Flächen setzen wir auf kommunales Flächenpooling für erneuerbare Energien. Bei den Genehmigungsverfahren für die Windkraft achten wir auf örtliche Kumulationswirkungen.“ Aus den teils konkreteren Vorgaben der vorigen grün-schwarzen Koalition werden für die Windkraft nun ineinandergreifende Absichtserklärungen, wonach die Richtung dieselbe bleibt und sich immerhin mit einer automatisierten stetigen Erfolgskontrolle verbindet. Außerdem will die Regierung offenbar die Kommunen darin unterstützen, eine lokale Akzeptanz fördernde konzentrierte und Gemeindegrenzen überwindende Windkraft-Ausweisung zu erreichen.
Auch will das neue Grün-Schwarz erreichen, dass die schon genehmigten neuen Windparkprojekte tatsächlich zu Baustellen mit realen Netzanschlüssen werden – und nicht wie bisher bei den bundesweiten Vergütungsausschreibungen kaum zum Zuge kommen. Diese scheitern im Wettbewerb der zuletzt stark überzeichneten Ausschreibungen häufig aufgrund schlechterer Bedingungen im Vergleich zu windhöffigeren und logistisch aufgrund der weniger bergigen Landschaft kostengünstigeren Projekten in Norddeutschland. Wie die Özdemir-Regierung diesen für Süddeutschland ungünstigen Trend der Zuschläge umkehren oder abschwächen will, findet sich nicht im Vertrag.
Für die Photovoltaik (PV) verspricht der Vertrag wie der vorige auch, wenngleich etwas wortkarger, die Politik werde „alle Potenziale für Photovoltaik an Straßen- und Schienenstrecken nutzen“ lassen. PV entlang von Verkehrswegen gilt als gut für die öffentliche Akzeptanz, weil sie dort keine unberührten Landschaften verändert und Lebensräume für Tiere nicht weiter einengt. Agri-PV, also Solarmodule zur Doppelnutzung des Agrarlandes für Landwirtschaft und Sonnenstromerzeugung zugleich, soll einen Vorzug vor anderen Freiflächen-PV-Nutzungen erhalten und von den Projektierern keine ökologischen Ausgleichsflächen erfordern – Freiflächen-PV darf dagegen keine landwirtschaftlich hochwertigen Flächen verbrauchen. Auch auf Moorflächen soll PV künftig stärker stattfinden.
Auch der Biogasnutzung in der Stromerzeugung schreibt der neue Koalitionsvertrag grundsätzlich eine höhere Bedeutung zu – zumindest solle die Landesregierung sie fördern und dafür sorgen, dass Baden-Württemberg die „Landesstrategie Biogas“ umsetzt und „die großen Potenziale bei Reststoffen und Bioabfällen“ für Biogas zu erschließen hilft.
Die Zurückhaltung der Koalitionäre darin, sich mit klaren Messlatten für die Energiewende zu verpflichten, lässt sich auch ohne womöglich noch bevorstehende Erklärungen der neuen alten Regierungspartner auf gleich drei Ursachen zurückführen. So gilt Özdemir in der sogenannten politischen Geographie als „Superrealo“ der Grünenpartei, der nicht 100-prozentig machbare Ökoziele wohl auch gar nicht versprechen will. Auch gibt der Koalitionsvertrag bereits in den Textstellen am Anfang das gut 160 Seiten umfassenden Papiers klar den Schwerpunkt einer Krisenbewältigung mit Bezug vor allem zu volkswirtschaftlichen Wachstumszielen vor: „Gemeinsam stark in stürmischen Zeiten“ lautet bereits die entsprechende Überschrift – im Vergleich zum eher visionär gedachten Titel des vorigen Vertrags: „Jetzt für Morgen“.
Außerdem musste Ex-Ministerpräsident Kretschmann gerade in Bezug auf Windkraft gemachte Versprechen in seinen 15 Regierungsjahren regelmäßig als nicht-erfüllt bilanzieren. Zwar war der Windkraftausbau am Ende der grün-roten Legislatur stark und am Ende der zweiten grün-schwarzen Legislatur Kretschmann ansatzweise noch einmal angezogen. Doch reichten diese beiden kurzen Aufschwünge bisher nicht aus, um einen langen Durchhänger beim Windkraftausbau in den Jahren dazwischen auszugleichen.