Sichtlich erleichtert und unter Applaus hat der österreichische Nationalrat nach drei Jahren Diskussionen das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) verabschiedet. Mittels eines Änderungsantrags konnte die dafür notwendige Zweidrittel-Mehrheit mit den Grünen erreicht werden. Damit sind verbindliche und höhere Ausbauziele für die Erneuerbaren, als ursprünglich vorgesehen, im Gesetz verankert. So soll die Ökostromleistung jetzt bis 2030 so ausgebaut werden, dass sie jährlich 30 Terawattstunden liefern kann. Ursprünglich waren 27 Terawattstunden vorgesehen. Bis 2035 soll diese Möglichkeit der Ökostromproduktion auf 40 Terawattstunden steigen.
Bundesländer sperren sich weiter
Für die Solarbranche sind diese drei Terawattstunden mehr nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, auch wenn es immerhin besser ist als vorher. Denn dieses Ziel orientiere sich zu wenig am steigenden Strombedarf durch die Sektorkopplung und auch nicht am notwendigen Ausstieg aus teuren, fossilen Energieträgern, warnt der Bundesverband PV Austria. „Dass die Ausbauziele auf den letzten Metern überhaupt noch angehoben wurden und nun auch ein Zielpfad bis 2035 festgeschrieben wird, ist positiv. Die Verhandlungen haben gezeigt, wie groß der Widerstand einzelner Bundesländer gegen ambitioniertere Vorgaben nach wie vor ist“, kritisiert Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender von PV Austria.
Immerhin müssen die Bundesländer jetzt verbindliche Ausbauziele einhalten. Die Landesregierungen müssen entsprechende jährliche Planungen vorlegen. Erreichen die Bundesländer ihre Ziele nicht, muss die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, damit sich die Verzögerung auflöst.
Solaranlagen werden genehmigungsfrei
Positiv sieht Herbert Paierl vor allem die bundesweite Genehmigungsfreiheit für Photovoltaikanlagen auf und an den meisten Gebäuden. Damit wird ab kommendem Jahr eine langjährige Forderung von PV Austria umgesetzt. Der bisherige Flickenteppich unterschiedlicher Genehmigungsverfahren in den einzelnen Bundesländern wird so endlich beendet und der Ausbau von Solaranlagen deutlich erleichtert.
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Speicherausbau festgelegt
Zudem beinhaltet das EABG erstmals ein konkretes und vor allem gesetzlich verankertes Ausbauziel für Batteriespeicher. Dieses orientiert sich an jenem zusätzlichen Speicherbedarf, den PV Austria im vergangenen Jahr im Rahmen einer umfassenden Speicherstudie ermittelt hat. Der Branchenverband sieht einen Speicherbedarf für 2030 von 5,1 Gigawatt und für 2040 von 8,7 Gigawatt. Im Gesetz sind fünf Gigawatt für 2030 verankert. „Wer Erneuerbare ausbauen will, muss auch die Speicherung mitdenken“, betont Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria. „Dass Batteriespeicher nun erstmals Teil der gesetzlichen Zielarchitektur sind, ist ein wichtiger Schritt für die Versorgungssicherheit, die Netzstabilität und die erfolgreiche Integration erneuerbarer Energien“, erklärt sie.
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Netzausbau planen
Zudem müssen die Netzbetreiber den Ausbau der Netze planen und diese Planungen beim Bundeswirtschafts- und ‑Energieministerium vorlegen. Diese Planungen müssen so gestaltet sein, dass der Transport von Strom aus der für 2040 geplanten Erzeugungsleistung von Solar- und Windkraftanlagen möglich ist.