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Gebäudemodernisierungsgesetz: Studie legt konkrete Zahlen zur CO₂-Lücke vor

Seit einer Woche liegen die Eckpunkte zum neuen Gebäudeenergiegesetz vor und es zeigt sich: Träte das Gesetz so in Kraft, würde dies zu deutlich höheren Treibhausgasemissionen führen und die Abweichung von den gesetzlichen Klimazielen weiter vergrößern.

Zur Erinnerung: Die von der Regierung präsentierten Eckpunkte schaffen die Vorgabe ab, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben. Diese Regel bedeutet de facto ein Aus für Öl- und Gasheizungen. Nun sollen die Klimaziele über die sogenannte „Bio-Treppe“ und verpflichtende Quoten für alternative Brennstoffe erreicht werden.

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Jedes Jahr fünf bis acht Megatonnen zusätzliche CO₂-Emissionen

Doch dieser Plan scheint nicht aufzugehen. Schon das alte Gebäudeenergiegesetz (GEG) hätte angesichts der Ziele für 2030 für eine Lücke von 25 Megatonnen CO₂-Äquivalenten (Mt CO₂e) pro Jahr gesorgt, schreibt das Öko-Institut in einer Presseinformation. Durch das neue Gesetz vergrößere sich diese Lücke um weitere fünf bis acht Mt CO₂-Äq. pro Jahr. Für das Klimaziel 2040 vergrößere sich die schon bestehende Lücke von 102 Mt CO₂e pro Jahr um weitere 14 bis 22 Mt CO₂-Äq. auf 116 bis 124 Mt CO₂e pro Jahr.

Gebäudemodernisierungsgesetz: „Herzstück der Gebäudepolitik ausgehöhlt“

Die 65-Prozent-Regel sei das bedeutendste Klimaschutzinstrument im Gebäudebereich, hieß es weiter. Nach Berechnungen des Öko-Instituts beträgt ihre Minderungswirkung 9,6 Mt CO₂e im Jahr 2030 und 30,2 Mt CO₂e im Jahr 2040. Damit sorge sie für mehr als 80 Prozent der gesamten Emissionsminderung des GEG.

„Zentraler Treiber des Umstiegs entfällt“

„Die bisherigen Berechnungen zeigen klar: Die 65-Prozent-Regelung prägt den Emissionspfad des Gebäudesektors maßgeblich. Wenn dieser verbindliche Standard entfällt, fehlt ein zentraler Treiber für den Umstieg auf erneuerbare Wärme – und die Transformation verlangsamt sich deutlich“, sagt Sibylle Braungardt, Expertin für Klimaschutz im Gebäudesektor am Öko-Institut.

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Die Wissenschaftler nahmen in ihrer Studie die „Bio-Treppe“ für neu eingebaute fossile Heizungen und die Grüngas- oder Grünheizölquote für Inverkehrbringer von Gas und Öl unter die Lupe. Letztere starten laut Eckpunkten im Jahr 2028 mit „bis zu einem Prozent“. Der weitere Anstieg und das Ambitionsniveau sind bislang nicht festgelegt. Für die Analyse nahm das Öko-Institut ein Stufenmodell an, das für die Bio-Treppe ab 2029 zunächst zehn Prozent, ab 2035 dann 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent erneuerbare Anteile vorsieht.

Ausgestaltung von Bio-Treppe und Mieterschutz entscheidet über Wirkung

Zwei Mechanismen sollen für weniger Emissionen sorgen: Zum einen sinkt der Emissionsfaktor des Gas-Mixes rechnerisch, wenn der Anteil erneuerbarer Gase steigt. Zum anderen erhöhen steigende Grüngas- und Grünheizölanteile die Brennstoffkosten und können dadurch Investitionsentscheidungen beeinflussen. Kritiker befürchten, dass diese Lenkungswirkung nur eintritt, wenn Mieter vor steigenden Kosten geschützt werden. Sind zusätzliche Brennstoffkosten weitgehend umlagefähig, verlieren steigende Quoten ihre investitionslenkende Wirkung – insbesondere im vermieteten Bestand.

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 „Wichtig sind jetzt zwei Dinge“, so Braungardt: „Zum einen muss die Bio-Treppe ambitioniert ausgestaltet werden, damit sie eine relevante Klimaschutzwirkung entfalten kann. Insbesondere muss die zweite Stufe so früh wie möglich kommen und ambitioniert ausgestaltet sein. Zum anderen müssen Vermietende die Mehrkosten tragen, die mit dem Einsatz für teure Brennstoffe entstehen, damit sie dieses Kostenrisiko in ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigen und damit Mietende wirksam geschützt sind.“