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Gebäudemodernisierungsgesetz: Expertengutachten zeigt lösungsoffenen Weg auf

Die Richtung ist vorgegeben: Wie im Wahlprogramm versprochen, wird die neue Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz (GEG) „abschaffen“ und es durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG oder GeMoG) ersetzen. Im Grunde wird es sich dabei eher um eine Novellierung mit neuer Namensgebung handeln als um eine „Abschaffung“ – vieles wird sich jedenfalls ändern. Die Experten vom Institut für Technische Gebäudeausrüstung (ITG, Dresden) und dem Forschungsinstitut für Wärmeschutz (FIW, München) zeigen mit einem Kurzgutachten einen flexiblen und lösungsoffenen Weg für das GMG auf, der die Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten, Wirtschaftswachstum und die Erreichung der Klimaschutzziele ermöglicht.

Außerdem betrachteten die Autoren die Hinzunahme von Ersatzmaßnahmen an der Gebäudehülle zur Erfüllung der derzeitigen 65-Prozent-Vorgabe. Demnach lauten die Benchmarks für die Weiterentwickung des § 71 GEG:

▪ Die Vorgabe von 65 % erneuerbaren Energien für neue Heizungen reduziert die CO2-Emissionen in einem typischen Bestandsgebäude um 50 bis 90 Prozent gegenüber dem vorherigen Zustand.

▪ Ergänzt man die Erfüllungsoptionen um Effizienzmaßnahmen der Gebäudehülle, würden damit auch Einsparungen von Endenergie (und damit Energiekosten) anerkannt.

▪ Der Einbau einer neuen Gas-Brennwertheizung auf Erdgasbasis oder nur mit geringfügigen Mengen erneuerbarer Gase kann keinen gleichwertigen Beitrag leisten.

Koalition darf bei den Ambitionen nicht nachassen – individuelle Sanierungslösungen sind gefragt

Prof. Dr.-Ing. Andreas Holm, Leiter des Forschungsinstituts für Wärmeschutz München (FIW), kommt zu dem Ergebnis, dass zwischen erneuerbaren Heizsystemen und einer guten Gebäudehülle kein Widerspruch besteht – im Gegenteil. Er ist überzeugt: „Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle senken den Endenergieverbrauch und die Kosten deutlich. Zusätzlich verringern Sie die Strom Spitzenlast im Winter, stabilisieren damit das Netz und reduzieren den Bedarf an zusätzlicher Netzinfrastruktur“.

Und Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V., mahnt: „Die Koalition darf jetzt bei den Ambitionen nicht nachlassen.“ Seiner Auffassung zufolge muss das reformierte Gebäudeenergiegesetz den Verbrauchern auch zukünftig eine klare Orientierung geben, welche Wege zu einem zukunftssicheren Zuhause führen und welche Wege die Abhängigkeit von Gas und Öl vielmehr verschärfen. Er betont: „Wichtig ist, dass Hauseigentümer nicht im Vertrauen auf unhaltbare Versprechungen der Energiewirtschaft neue Gasheizungen installieren.“ 

Die Maßnahmen des aktuellen Gebäudeenergiegesetz bewirken – je nach gewählter Technik – eine CO2-Minderung von 50 bis 90 Prozent in einem typischen Bestandsgebäude. Der Ersatz einer veralteten durch eine effizientere, neue Gasheizung kann hingegen selbst unter Berücksichtigung geringfügiger Anteile von Biomethan keinen gleichwertigen Beitrag leisten.

Dr.-Ing. Bert Oschatz, Geschäftsführer des Instituts für technische Gebäudeausrüstung Dresden (ITG)

Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) e.V., gibt außerdem zu bedenken: „Der deutsche Gebäudebestand ist energetisch sehr unterschiedlich, daher benötigt jede Immobilie eine individuelle Sanierungslösung, um das gemeinsame Ziel der Wärmewende zu erreichen. Ob neue Heizung oder Gebäudehülle und in welcher Reihenfolge, das sollten die Eigentümer vor Ort mit den Energieberatern entscheiden. Die Wärmewende gelingt nur im Zusammenspiel aller Sanierungslösungen, darauf sollte sich das neue Gebäudemodernisierungsgesetz konzentrieren.“ 

Aus Sicht von Benjamin Weismann, Geschäftsführer des Energieberatendenverbands GIH, ist die Verbändekooperation aus Anbietern der zentralen Lösungen für die Wärmewende und den Energieberatern als Experten vor Ortvon herausragender Bedeutung. Für ihn muss „die Senkung des Energiebedarfs zukünftig, neben der wichtigen CO2-Minderung, zu einem maßgeblichen Faktor werden.“ Vor allem ist er davon überzeugt, dass es ein echter Durchbruch wäre, „würden Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle nun auch als alternative Lösung gleichwertig anerkannt.“ Dies trüge dem Wunsch der Bevölkerung Rechnung, Energie und damit auch Kosten zu sparen.