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Harte Kritik am geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz

Union und SPD haben die Eckpunkte des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) vorgelegt, welches das derzeit geltende Gebäudeenergiegesetz ablösen soll. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

65-Prozent-Vorgabe und Beratungspflicht

„Die pauschale Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandbauten entfällt“, heißt es im entsprechenden Informationspapier. „Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir.“ Das neue Gesetz werde keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme verpflichtend machen. Zudem wird die Beratungspflicht beim Heizungstausch abgeschafft.

Bio-Treppe

Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Voraussetzung ist, dass diese ab 1.1.2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen – was im Informationspapier als Bio-Treppe bezeichnet wird. Ab Januar 2029 muss dieser Anteil bei mindestens zehn Prozent liegen. Der weitere Anstieg bis 2040 soll in drei Schritten im Gesetz festgelegt werden. Für den Bioanteil in Gas und Öl entfällt der CO2-Preis.

Grüngas- und Grünheizölquote

Für die Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl wird eine Grüngas- beziehungsweise Grünheizölquote eingeführt. Will heißen: Die Anbieter werden zum anteiligen Einsatz von klimafreundlichen Gasen sowie klimafreundlichem Heizöl verpflichtet. Dazu zählen Biomethan, grüner, blauer, orangener und türkiser Wasserstoff, Wasserstoffderivate sowie synthetisches Methan und Bioöl. Die Quote wird 2028 in Höhe von bis zu einem Prozent starten und soll in einem hochlaufenden Pfad so ausgestaltet sein, dass sie einen zusätzlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leistet. Zur konkreten Umsetzung soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bis zum Sommer dieses Jahres entsprechende Eckpunkte vorstellen.

BEG-Förderung

Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt. Was „auskömmlich“ konkret bedeutet, wurde nicht genannt.

EPBD

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz würden die Vorgaben der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) eins zu eins umgesetzt, heißt es im Informationspapier. „Spielräume bei der Umsetzung der EPBD schöpfen wir aus. Parallel werden wir uns bei der EU-Kommission dafür einsetzen, die Umsetzungsfristen der Richtlinie zu verlängern, die Vorschriften deutlich zu verschlanken und den Gedanken des Quartiersansatzes im europäischen Recht zu verankern.“ Aus der Umsetzung der EPBD folgen für Wohngebäude keine gebäudeindividuellen Sanierungsanforderungen.

Wärmeplanung

Kommunen unter 15.000 Einwohnern sollen bei der kommunalen Wärmeplanung entlastet werden. Für diese gelte künftig eine stark vereinfachte Wärmeplanung, bei der sich der Aufwand auf bis zu circa 20 Prozent reduziere. 

Wärmenetze

Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) wird gesetzlich geregelt und aufgestockt, um den Bau und die Dekarbonisierung von Nah- und Fernwärmenetzen zu unterstützen und Verbraucher zu entlasten.

Bis Ostern soll ein Entwurf des GMG im Kabinett beschlossen werden. Das neue Gesetz soll dann noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten. Zudem wird das GMG im Jahr 2030 einer Evaluierung unterzogen. Sollte sich dann zeigen, dass der Gebäudesektor seine Klimaziele verfehlt, werde nachgesteuert.

Kritik: energiepolitischer Offenbarungseid 

Von Verbänden und Organisationen gibt es viel Kritik und wenig Lob. Am deutlichsten wird die Deutsche Umwelthilfe (DUH). „Dieses Gebäudemodernisierungsgesetz ist mehr als ein Rückschritt – es ist ein klimapolitischer Wortbruch und ein energiepolitischer Offenbarungseid“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Statt fossile Abhängigkeiten endlich zu beenden, ermutige die Bundesregierung zum Einbau neuer Gas- und Ölheizungen. „Wer die 65-Prozent-Erneuerbare-Regel streicht, verabschiedet sich faktisch von der Klimaneutralität im Gebäudesektor.“ Besonders zynisch sei die soziale Dimension. „Millionen Mieterinnen und Mieter werden an eine teure und auslaufende Gasinfrastruktur gefesselt, obwohl sie über ihre Heizung nicht einmal selbst entscheiden können.“

Auch das Umweltinstitut München sieht den Wegfall der 65-Prozent-Regelung als klima- und sozialpolitisch fatale Fehlentscheidung. „Der Einbau von neuen Gasheizungen soll durch die Pläne der Bundesregierung wieder erlaubt werden. Zeitgleich plant die Bundesregierung aber richtigerweise, Stadtwerken den schrittweisen Ausstieg aus der Gasversorgung zu ermöglichen, weil sich der Betrieb der Gasnetze nicht mehr rechnet“, heißt es in einer Pressemitteilung. Der Widerspruch aus neu installierten Gasheizungen und schrumpfenden Netzen werde für die Gaskundinnen und -kunden damit zur Kostenfalle. „Weil immer mehr Menschen auf Wärmepumpen umsteigen oder an ein Wärmenetz angeschlossen werden, steigen die Netzkosten für die im Netz verbleibenden Haushalte extrem an.“

Mögliche Mehrkosten durch Bio-Treppe 

Kritisch sieht der Bauherrenschutzbund (BSB) die so genannte Bio-Treppe. Da diese zunehmend auf nur begrenzt verfügbare grüne Gase und Wasserstoff setze, drohten aktuell nicht kalkulierbare Mehrkosten für private Haushalte, befürchtet BSB-Geschäftsführer Henrik Fork-Weigel. „Entscheidend ist deshalb, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz die unabhängige Energieberatung und den individuellen Sanierungsfahrplan stärkt. Sie geben Eigentümerinnen und Eigentümern eine verlässliche, marktneutrale Entscheidungshilfe, um zukunftsfähig zu bauen und modernisieren.“ Der geplante Wegfall der Beratungspflicht beim Heizungstausch ist laut Fork-Weigel der falsche Ansatz, wenn es um eine sichere Entscheidungsfindung geht. „Hier muss die Bundesregierung dringend nachbessern“, so seine Forderung.

Die Verfügbarkeit von grünem Gas sieht auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) als Schwachpunkt. Eine Grüngasquote von zunächst einem Prozent sei zwar machbar. Entscheidend sei aber die Frage, wie die Quote darüber hinaus erhöht werden könne. „Hier bleibt die Koalition eine Antwort schuldig“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. „Wir sehen aktuell nicht, wie der Hochlauf grüner Gase und insbesondere Biomethan für eine Beimischung ins Gasnetz massiv gesteigert werden kann, ohne weitere Kostensteigerungen für Eigentümer und Mieter zu verursachen. So droht eine Grüngasquote zur Mogelpackung zu werden, die Verbraucher erst in trügerischer Sicherheit wiegt und sie dann teuer zu stehen kommt.“

Lob für Bekenntnis zur EPBD

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) begrüßt zumindest das klare Bekenntnis der Regierungsfraktionen zur vollständigen Umsetzung der EPBD. „Die konsequente Umsetzung der EPBD ist ein wichtiges Signal für Investitionssicherheit und europäische Verlässlichkeit“, erklärt Henning Ellermann, geschäftsführender Vorstand der Deneff.  Die Vorgaben müssten nun zügig in der Gesetzesnovelle und in der Förderpolitik Niederschlag finden. Das bedeute, sowohl einen Fokus auf die schnellere Ertüchtigung energetisch schlechter Bestandsgebäude als auch auf den Nullemissionsstandard im Neubau zu legen.

Nach einer Phase erheblicher Verunsicherung und Investitionszurückhaltung im Heizungs- und Sanierungsmarkt könnten die angekündigten Vereinfachungen durch das GMG zumindest zu mehr Planungssicherheit beitragen, glaubt Ellermann. Die Eckpunkte enthalten seiner Meinung nach jedoch noch eine Reihe von uneindeutigen, teils auch widersprüchlichen Aussagen. „Sicher scheint jedoch: Im Heizungskeller gilt künftig wohl eher weniger Ambition beim Klimaschutz“, so Ellermann. ms