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Gebäudeenergiegesetz wird ersetzt

„Die Beratung wird wichtiger werden“

Herr Karwatzki, die von den Fraktionen der Regierungskoalition beschlossenen Eckpunkte des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes wurden im Februar verkündet. Jetzt warten alle darauf, dass der Referentenentwurf dem Kabinett vorgelegt wird. Glauben Sie, dass sich dieser noch stark von den Eckpunkten unterscheiden wird?

Ich denke, dass es bei der Streichung der 65-Prozent-Vorgabe zum Einsatz von erneuerbaren Energien beim Heizen bleiben wird. Das war ja der Kernpunkt der Eckpunkte. Und so wurde es auch schon im Koalitionsvertrag angekündigt. Allerdings gibt es einige Details, die wahrscheinlich noch mal geändert werden müssen, weil sie zum Teil gegen EU-Vorgaben verstoßen.

Außerdem ist ein Punkt wichtig: Laut den Eckpunkten sollen Regelungen zum Mieterschutz gefunden werden, um zu vermeiden, dass Vermieter Lösungen einbauen, die zu hohen Heizkosten führen. Ich gehe davon aus, dass dies nicht im Gebäudemodernisierungsgesetz, sondern im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt wird - zum Beispiel durch eine Änderung der Modernisierungsumlage oder der Abrechnungsfähigkeit von Heizkosten.

Welche Details verstoßen denn gegen EU-Recht?

Man will ja pauschal die Paragraphen 71 bis 71 p des Gebäudeenergiegesetzes streichen. Darunter würde dann auch Paragraph 71a fallen – also die Pflicht zur Gebäudeautomation in größeren Nichtwohngebäuden. Das ist eine Vorgabe der EU-Gebäuderichtlinie – also der EPBD. Außerdem möchte man bis zum Inkrafttreten des neuen Neubauniveaus aus der EPBD, also dem Null-Emissions-Gebäude, auch die 65-Prozent-Pflicht im Neubau streichen. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU verlangt aber bereits seit 2009 Mindestanteile erneuerbarer Energien auch in Neubauten. Diese Regelung wurde 2009 in Deutschland mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz umgesetzt und dann 2020 in die Paragraphen 36 bis 45 GEG überführt, die wiederum durch die 65-Prozent-Pflicht ersetzt wurden. Eigentlich müsste man nun also diese alten Paragraphen wieder herstellen, um der EU-Richtlinie zu ­genügen.

Immerhin soll die EPBD laut Eckpunktepapier eins zu eins umgesetzt werden.

Ja, aber im Eckpunktepapier steht auch, dass man dabei mögliche Spielräume ausnutzen möchte. Für mich heißt das übersetzt: Man will nur das umsetzen, was sich nicht umgehen lässt. Und des Weiteren steht in dem Papier, dass man sich für eine Verlängerung der Umsetzungsfrist einsetzen und das Ganze inhaltlich verschlanken möchte. Das würde bedeuten, dass der gesamte Prozess der EPBD-Erstellung auf europäischer Ebene neu aufgerollt werden müsste, was wieder sicherlich zwei oder drei Jahre dauern würde.

Wie beurteilen Sie den auch aus Ihrer Sicht zentralen Punkt des Eckpunktepapiers – den Wegfall der 65-Prozent-Vorgabe?

Dadurch besteht die große Gefahr, dass Menschen bei ihrer Heizungsanlage auf eine Technik setzen, die zwar in der Investition kostengünstig ist, die aber dann in der Folge über 20 Jahre Betriebsdauer zu hohen Folgekosten führt. Diese entstehen unter anderem durch die Beimischungspflicht von Biogas oder anderen erneuerbaren Brennstoffen, die als sogenannte Bio-Treppe mit zunächst zehn Prozent ab 2029 angekündigt wurde.

Das Interessante daran ist, dass es diese Regelung bereits im GEG gibt. Für alle seit Anfang 2024 eingebauten Öl- und Gasheizungen gilt, dass eine Beimischung von 15 Prozent erneuerbaren Brennstoffen ab 2029 erforderlich ist, die danach weiter ansteigt. Diese bestehende Pflicht wurde aber in der Öffentlichkeit bisher kaum wahrgenommen – ebenso wenig wie die Kostenrisiken, die sich daraus ergeben. Es scheint – durch die Berichterstattung zum GMG in den vergangenen Wochen – jetzt erst bei den Menschen angekommen zu sein, dass der Einbau einer fossilen Heizung durch die Beimischungspflicht von erneuerbaren Brennstoffen teuer wird.

Wie sehen Sie den Plan, die Beratungspflicht beim Heizungstausch abzuschaffen?

Das ist tragisch – vor allem, weil jetzt die Beratung umso wichtiger geworden ist. Wenn man mehr Optionen hat, steigt auch das Risiko, eine Fehlinvestition zu tätigen. Die Menschen davor zu schützen, ist ja das Ziel der aktuell noch geltenden Beratungspflicht. Ganz interessant ist, dass es bereits beim GEG die Bedenken gab, dass ein Heizungsbauer in ein Haftungsrisiko läuft, wenn er seine Kunden nicht ausreichend über mögliche Folgekosten informiert. Das gilt natürlich auch für Energieberatende, wobei ich davon ausgehe, dass diese ihre Kunden in der Regel darauf hinweisen. Es ist also sehr wichtig, den Kunden entsprechend sorgfältig über die Folgekosten fossiler Heizungen aufzuklären, bevor dieser seine Entscheidung trifft.

Im Gebäudemodernisierungsgesetz soll auch der bisherige Paragraph 72 wegfallen. Was hat es damit auf sich?

Dabei geht es um zwei Punkte, die wegfallen würden. Das eine ist die schon seit 2002 bestehende Nachrüstverpflichtung für alte Heizkessel, die nicht Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik nutzen. Dass diese Pflicht gestrichen wird, ist nicht besonders dramatisch, da es ohnehin nicht mehr viele Kessel in Deutschland gibt, die davon betroffen sind. Was wichtiger und schwerwiegender ist: Auch Paragraph 72, Absatz 4 würde wegfallen. Dieser schreibt im Moment noch vor, dass ab 2045 in keiner Heizung mehr mit fossilen Brennstoffen geheizt werden darf - also auch nicht bei Brennwert- und Niedertemperaturkesseln, weil wir 2045 klimaneutral sein wollen. Zu diesem Ziel bekennt man sich zwar im Eckpunktepapier, aber trotzdem streicht man diesen Absatz. Das halte ich für widersprüchlich und schwierig.

Glauben Sie, dass die Verabschiedung des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes rechtliche Klagen zur Folge haben wird?

Es gibt drei Ebenen, auf denen aus meiner Sicht Rechtsunsicherheit besteht. Die erste ist das deutsche Klimaschutzgesetz, das Ziele für die Reduktion von CO2-Emissionen vorgibt, die der Gebäudesektor derzeit nicht erfüllen kann. Die zweite bezieht sich auf die Vorgabe des Grundgesetzes zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen in Kombination mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2021, wonach in Sachen Klimaschutz nicht genug getan wird und der Staat nachbessern muss. Dies führt de facto zu einem Verschlechterungsverbot bezüglich des Klimaschutzes. Und drittens gibt es ja noch die Klimaschutzverpflichtung auf europäischer Ebene, die bestimmte Sektorenziele vorgibt. Und der Gebäude- sowie der Verkehrssektor in Deutschland reißen dies Ziele regelmäßig. Dies wird dazu führen, dass wir Emissionszertifikate als Ausgleich kaufen müssen, was in die Milliarden gehen wird. Es ist daher zu erwarten, dass die Umweltverbände klagen werden, sobald das neue Gesetz da ist.

Wie verlässlich ist die Aussage bei Vorstellung des Eckpunktepapiers, dass die BEG-Förderung erhalten bleiben soll?

Ich denke, man hat versucht, Sicherheit zu vermitteln. Und mit der Abschaffung der 65-Prozent-Pflicht, die zu deutlich mehr Emissionen führen wird, ist es unwahrscheinlicher geworden, dass die Förderung noch gekürzt werden wird. Denn auch die Förderung hat ja eine Klimawirkung, die sich die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm gerne anrechnen möchte. Möglicherweise wird es Detailänderungen geben. Aber ich gehe davon aus, dass die Förderung im Grundsatz erhalten bleibt.

Die Fragen stellte Markus Strehlitz.

Zur Person

Jan Karwatzki ist Architekt, Energieberater und Bereichsleiter im Öko-Zentrum NRW, einem Architektur- und Ingenieurbüro für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen und Sanieren.

Er beschäftigt sich seit 20 Jahren mit gesetzlichen Anforderungen in diesem Bereich und unterstützt als externer Sachverständiger die KfW zu technischen Fragen der Gebäudeförderung.

Öko-Zentrum NRW zum GMG

Informationen zum Gebäudemodernisierungsgesetz teilt das Öko-Zentrum NRW auch auf seiner Website https://t1p.de/geb260302 und in einem speziellen Whatsapp-Kanal: https://t1p.de/geb260303

GEB Podcast Gebäudewende

In einer Extra-Folge hat sich auch der Podcast Gebäude-wende dem Thema Gebäudemodernisierungsgesetz gewidmet. -Benjamin Weismann und Jutta Maria Betz von den Energieberatenden-Verbänden GIH beziehungsweise DEN haben darin ihre Einschätzungen direkt nach Vorstellung der Eckpunkte abgegeben. Hier nachhören:

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