Photovoltaikanlagen im Gewerbe, dazugehörige Batteriespeicher und auch Ladestationen benötigen keine Genehmigung mehr. Das hat das österreichische Parlament mit der Änderung der Gewerbeordnung beschlossen. Voraussetzung laut neuem Paragraphen 80a der Gewerbeordnung ist, dass die Anlagen von einer elektrotechnischen Fachkraft geplant und installiert wurden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Strom aus der Solaranlage vor Ort vom Unternehmen direkt verbraucht wird. Auch die Ladestationen müssen im betrieblichen Kontext genutzt werden.
Regelmäßige Prüfung ist Pflicht
Ist die Anlage errichtet und in Betrieb genommen, muss sie mindestens alle fünf Jahre überprüft werden. Wenn sie sehr stark beansprucht wird, schreibt die Gewerbeordnung sogar eine Überprüfung in Dreijahresturnus vor. Alle Bau- und Prüfunterlagen sowie Berichte muss das Unternehmen aufbewahren und den Behörden vorlegen, wenn diese es verlangen.
Rechtssicherheit schon lange eingefordert
In der Solarbranche kommt dieser Schritt gut an. Der Bundesverband Photovoltaic & Battery Austria (PVB Austria) begrüßt den einstimmigen Beschluss des Nationalrats zur Änderung der Gewerbeordnung. „Diese Rechtssicherheit haben wir als Branchenvertretung seit Jahren eingefordert“, sagt Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PVB Austria, mit Blick auf die jetzigen Regelungen. „Bereits 2021 konnten wir einen Freistellungserlass der damaligen Wirtschaftsministerin erwirken, der in der Praxis jedoch nicht in allen Bundesländern entsprechend berücksichtigt wurde.“
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Klare Rahmenbedingungen geschaffen
Deshalb sei es besonders wichtig, dass PVB Austria in den finalen Verhandlungen auch erreichen konnte, dass nicht nur Solaranlagen bei Gewerbebetrieben, sondern auch elektrische Batteriespeicher sowohl mit als auch ohne Photovoltaikanlage, ohne aufwendige Betriebsanlagengenehmigung errichtet werden können. „Der Nationalrat hat damit klare Rahmenbedingungen für Unternehmen und die gesamte Photovoltaik- und Batteriespeicherbranche geschaffen“, erklärt Vera Immitzer. Sie ist froh, dass sich der Nationalrat endlich dazu durchgerungen hat, die Gewerbeordnung entsprechend zu ändern. „Steter Tropfen höhlt bekanntlich den Stein – Hartnäckigkeit zahlt sich aus“, sagt sie. (su)