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Schornsteinfeger prüfen Wärmepumpen

Neue Aufgaben für die Schwarze Zunft

Das Schornsteinfegerhandwerk hat sich in seiner langen Geschichte stets an neue technische Herausforderungen angepasst, ohne seine Kernkompetenzen aus den Augen zu verlieren. Seit Jahrzehnten stehen die „Schwarzen“ für Sicherheit, Brand- und Umweltschutz sowie Energieeffizienz – Anforderungen, die heute relevanter sind denn je. Gerade in einer Zeit, in der fossile Brennstoffe zunehmend durch erneuerbare Energien ersetzt werden, ist es für das Schornsteinfegerhandwerk essenziell, nicht nur mitzuhalten, sondern aktiv an der Gestaltung des Heizungsmarktes teilzunehmen. Dabei geht es den Verantwortlichen im Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) neben dem Erhalt bisheriger Tätigkeitsbereiche auch um die Erweiterung der Fachgebiete hinsichtlich der Energiewende.

GEG schreibt Betriebsprüfung für Wärmepumpen vor

Zu den erneuerbaren Heizungstechniken gehört die Wärmepumpe. Ihre Effizienz hängt von vielen Faktoren ab. Entsprechend müssen sie laut Paragraf 60 a, Absatz 4 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ab einer bestimmten Größe einer Betriebsprüfung unterzogen werden. Bei diesem Check wird geschaut, ob der hydraulische Abgleich erfolgt ist. Außerdem werden unter anderem Einstellparameter der Warmwasserbereitung, Heizkurve, Vor- und Rücklauftemperaturen in Augenschein genommen, ebenso der Füllstand des Kältemittelkreislaufs, der Zustand der Außeneinheit (sofern vorhanden) und die Dämmung der Rohrleitungen.

Betroffen sind Anlagen in Gebäuden mit sechs oder mehr Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten beziehungsweise Anlagen zur Einspeisung in ein Gebäudenetz, „an das mindestens sechs Wohnungen oder sonstige selbständige Nutzungseinheiten angeschlossen sind“. Die Prüfung ist gemäß GEG nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens jedoch zwei Jahre nach Inbetriebnahme vorzunehmen. Zu denen, die eine solche Prüfung vornehmen dürfen, zählen auch Schornsteinfeger, sofern sie laut GEG eine erfolgreiche Schulung zur Überprüfung von Wärmepumpen durchlaufen haben. Sinn und Zweck liegt in der Erschließung von Optimierungs- und/oder Effizienzpotenzialen. Es handelt sich dabei nicht um eine hoheitliche Aufgabe nach Art der Feuerstättenschau, die Betreiber dürfen den Ausführenden frei wählen. Ob und inwiefern die neue Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz auch in dieser Hinsicht abändern wird, bleibt jedoch offen.

Das Knowhow für derartige Betriebsprüfungen erwerben Schornsteinfeger in Qualifikationslehrgängen, die Ausbildungsstätten bundesweit anbieten. Hierzu hat der ZIV etwa 30 Unterweiser ausgebildet, die die Schulungen entsprechend VDI 4645-1 vornehmen. Darüber hinaus ist die Wärmepumpe seit Ende 2022 fester Bestandteil der Berufsausbildung. Neben der Einbindung in die überbetrieblichen Schulungen ist die Technologie im Februar 2025 auch in die Ausbildungsverordnung des Schornsteinfegerhandwerks integriert.

Neutrale Beratung ist gefragt

Ein wesentlicher Vorteil des Schornsteinfegerhandwerks liegt in seiner neutralen Position begründet, die eine unabhängige Beratung ermöglicht und sich an den individuellen Gegebenheiten sowie Bedürfnissen vor Ort orientiert. Eine fachkundige Einschätzung des Wärmepumpenbetriebs erlaubt es, Defizite in der Einstellung der Geräte (hohe Vorlauftemperaturen) oder hinsichtlich der Wartung aufzuzeigen, außerdem Sicherheitsrisiken auszuschalten. Sie können durch die Kältemittel entstehen, die in der Regel entweder brennbar oder toxisch sind. Ein unentdecktes Leck in der Kältemittelleitung kann die Betriebssicherheit gefährden, dazu unter bestimmten Bedingungen auch ein Brand- beziehungsweise Gesundheitsrisiko darstellen.

Sind Hausbesitzer bei der Wahl des Heizsystems unsicher, kann die neutrale Betrachtung der baulichen Gegebenheiten, der vorhandenen Wärmequellen und des individuellen Heizbedarfs durch die Schonsteinfeger bei der Entscheidungsfindung helfen. Besonders diejenigen unter ihnen mit Erfahrung aus der Gebäudeenergieberatung können Ratsuchende gezielt unterstützen, zum Beispiel bei der Begutachtung der Gebäudehülle einschließlich Wärmedämmung. Und sie können bestenfalls die Türe für das SHK-Fachhandwerk öffnen.

ZVHSK: Der installierende Betrieb sollte prüfen

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) dagegen plädiert nach Aussage von Hauptgeschäftsführer Andreas Müller dafür, dass derjenige SHK-Fachbetrieb, der die Anlage werkvertraglich geplant und installiert hat, auch die Betriebsprüfung gemäß Paragraf 60 a durchführen sollte. „Dringend gilt es zu beachten, dass das vertragliche Verhältnis zwischen Betreiber und SHK-Fachbetrieb nach der ersten vollständigen Heizperiode noch fortbesteht. Im Regelfall gibt es zusätzlich eine Wartungsvereinbarung.“

Er verweist auf die Vertragsnorm DIN ATV 18380, die sich mit der Planung, Ausführung und Wartung von Heizungsanlagen befasst. Nach dieser Norm besteht die Vorgabe, dass die Heizungsanlage nach der ersten Heizperiode nochmals auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft wird und alle Anforderungen erfüllt. Zudem betont die DIN ATV 18380 die Bedeutung einer fachgerechten Wartung und Kontrolle, um die Sicherheit, Effizienz und Langlebigkeit der Heizungsanlage zu gewährleisten. „Auch unter Effizienz- und Kostengesichtspunkten macht es Sinn, die Funktionsprüfung, die allgemeine Wartung und Betriebsprüfung durch den Vertragspartner durchführen zu lassen“, stellt Müller klar.

Fazit

Die Erfahrungen aus den von dem Bundesimmissionsschutzgesetz vorgeschriebenen Messungen zeigen jedoch, dass die Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks durchaus zum „Konjunkturmotor“ für das Wartungsgeschäft im Heizungs- und Anlagenbau werden können. Indem die Schwarze Zunft ihre traditionellen Stärken mit neuen Anforderungen verknüpft, sichert sie sich eine gewisse Relevanz in der Gebäudetechnik. Die bekennende Neuausrichtung hin zur Wärmepumpe ergibt Sinn – muss aber im Interesse aller Beteiligten in Abstimmung mit dem SHK-Handwerk erfolgen, als kooperatives Miteinander der Gewerke.

Markus Burger, ZIV-Vorstandsmitglied für den Bereich Technik: „Unsere Arbeit ergänzt das SHK- und K&L-Handwerk nachhaltig. Gemeinsam sorgen wir für langlebige, effiziente und zukunfts-sichere Wärmesysteme im Markt.“

Bild: ZIV

Markus Burger, ZIV-Vorstandsmitglied für den Bereich Technik: „Unsere Arbeit ergänzt das SHK- und K&L-Handwerk nachhaltig. Gemeinsam sorgen wir für langlebige, effiziente und zukunfts-sichere Wärmesysteme im Markt.“
ZVSHK-Geschäftsführer Andreas Müller ist -dafür, dass derjenige, der die Anlage geplant und installiert hat, auch die Betriebs-prüfung nach der ersten Heizperiode im Rahmen der ohne-hin im § 60 GEG vorgeschriebenen Maßnahmen durch-führen sollte.

Bild: Christoph Papsch / ZVSHK

ZVSHK-Geschäftsführer Andreas Müller ist -dafür, dass derjenige, der die Anlage geplant und installiert hat, auch die Betriebs-prüfung nach der ersten Heizperiode im Rahmen der ohne-hin im § 60 GEG vorgeschriebenen Maßnahmen durch-führen sollte.
Dieter Last
ist Schornsteinfegermeister, Fachkaufmann für Marketing und Fachjournalist in der TGA-Branche sowie Mitglied im Arbeitskreis Baufachpresse.

Bild: Dieter Last

Der Zentralinnungsverband ZIV

Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) mit Sitz in Sankt ­Augustin vertritt die Interessen der Mitglieder seiner 16 Landesinnungsverbände in Deutschland. Zurzeit sind rund 7.500 Schornsteinfegerbetriebe mit ca. 21.000 Beschäftigten und täglich 200.000 Kundenkontakten Mitglied einer Innung und als Teil dieser Organisationseinheit im Bundesverband vertreten. Davon sind etwa 11.000 zertifizierte Energieberater des Handwerks.

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