Auf der diesjährigen ISH in Frankfurt fanden am Messestand des Gentner-Verlags mehrere Expertentalks statt. GEB-Chefredakteur Joachim Berner sprach unter anderem mit Jan Karwatzki, Bereichsleiter für energieeffiziente Gebäude beim Öko-Zentrum NRW. GEB-Redakteur Markus Strehlitz zeichnete das Gespräch als Podcast-Episode auf.
Seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gab es bereits mehrere Novellierungen. Besonders die Verpflichtung, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie zu betreiben, sorgte für Verunsicherung. Karwatzki betont: „Das sind immer wieder Änderungen, die berücksichtigt werden müssen.“ Für viele Energieberater, Heizungsunternehmen und Eigenheimbesitzer seien diese Änderungen eine
Herausforderung. Karwatzki sieht Vereinfachungsmöglichkeiten beim GEG: „Da sind viele Dinge, die eigentlich wenig sinnvoll sind. Zum Beispiel das Thema Heizen mit Wasserstoff oder Heizen mit Strom, Direktheizungen.“ Zudem weist er darauf hin, dass eine zukünftige Novelle des GEG die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) berücksichtigen muss.
Ein weiteres Thema des Expertentalks war die kommunale Wärmeplanung. Karwatzki erkennt darin eine neue Aufgabe für Energieberater als Förderberater: „Wir haben im Öko-Zentrum NRW jetzt einen Lehrgang aufgelegt. Wir vermitteln das Wissen, was man haben muss, um in die Wärmeplanung einzusteigen. Da sind bisher leider weniger Energieberaterinnen und Energieberater dabei, sondern hauptsächlich Mitarbeitende von Kommunen und Energieversorgern.“ Für ihn steht fest: „Wir brauchen am Markt dringend mehr Anbieter, die das machen.“
Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bestehe seit über 20 Jahren, und ihre Änderungen müssten laufend von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, erklärte Karwatzki im Gespräch. Eine Neufassung trat im Mai 2024 in Kraft. Die Umsetzung in Deutschland muss bis Mai 2026 erfolgen. Sie bringe umfangreiche Neuerungen mit sich. Besonders wichtig seien die Neuerungen für Bestands-
gebäude, insbesondere die Mindestanforderungen an die energetische Sanierung (MEPS). Für Wohngebäude gelte diese Sanierungspflicht nicht. Es gibt jedoch ein Einsparziel für den gesamten Gebäudebestand bis 2030. Für Nichtwohngebäude wird es ab 2026 Sanierungspflichten für die energetisch schlechtesten 16 Prozent der Gebäude geben, die bis 2033 auf 26 Prozent ausgeweitet werden. „Diese Grenze, wo diese schlechtesten 16 Prozent sich abgrenzen, die muss der Bund definieren“, ergänzte Karwatzki.
Wie es im Gespräch zum Thema Förderpolitik und BEG weitergeht, erfahren Sie in der Podcast-Episode #34. Hören Sie rein!

GEB Podcast
Mittlerweile umfasst der Podcast GEBäudewende 34 Episoden. In der Podcast Episode #33 sprach Markus Strehlitz mit Michael Merscher von Lunos über Lüftungstechnik. Lüftungssysteme sind wichtig für die Energieeffizienz und die Raumluftqualität in Wohngebäuden. Dennoch wird oft an der Lüftungstechnik gespart. Auch die energetische Optimierung von Gebäuden führt dazu, dass immer luftdichter gebaut wird. Das spart Heizenergie, birgt aber das Risiko schlechter Luftqualität und erhöhter Feuchtigkeitsbelastung. Merscher erklärt im Podcast die Vorteile der Lüftungstechnik und nennt Lösungen für Neubau und Sanierung. Neugierig geworden? Alle unsere Episoden finden Sie im Überblick unter www.geb-info.de/podcast
