Ausschreibungen ohne eingehende Gebote von Offshore-Windpark-Projektierungsunternehmen dürften sich nicht wiederholen, sagte nun BDEW-Chefin Kerstin Andreae. Mittels einer am Donnerstag veröffentlichten BDEW-Mitteilung warnte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, ein zweites Mal wäre ein Scheitern des unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Bedingungen und Ausschreibungsregeln offenbar nicht mehr funktionierenden Auktionssystems „ein schlechtes Zeichen für den Investitionsstandort Deutschland“. Um wohl in diesem Sinne die Attraktivität unseres Heimatmarktes für Investoren nicht weiter in Zweifel geraten zu lassen, müsse die Regierung nun sofort die Ausschreibungsregeln anpassen.
„Dies muss schnell, aber auch exakt geschehen“, sagte Andreae. Die kommende geplante Ausschreibung im Sommer 2026 solle sich zu diesem Zweck am besten mindestens auf Ende kommenden Jahres verschieben. Damit könne Deutschland ausreichend notwendige Zeit gewinnen, um das Windenergie-auf-See-Gesetz zu reformieren und den Flächenentwicklungsplan für die Nutzung der deutschen Nord- und der deutschen Ostsee zu ändern.
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Der BDEW verweist hierbei auf bereits weitgehend in der Branche und teils auch politisch bereits geeinigte Reformideen: die Einführung der von der Windenergiebranche selbst sowie der Europäischen Union (EU) durch die EU-Kommission als leitende Behörde der Staatengemeinschaft geforderten Differenzverträge sowie eine reduzierte Dichte von Windparks im Meer. Die Contracts for Difference (CFD), wie die zweiseitigen Differenzverträge im internationalen Politik- und Wirtschaftssprech heißen, versprechen anders als bisherige Mindestvergütungstarife mit in der Realität unattraktiven, aus harten Wettbewerbsbedingungen folgenden Null-Cent-Mindestvergütungen realistischere Einspeisepreise: Sie sehen staatliche Zuschüsse in Phasen sehr geringer Stromhandelspreise bei Grünstromüberschüssen vor – ab einem durch die Ausschreibung bestimmten unteren Interventions-Preisniveau. Und sie legen Abgaben der Windparkbetreibenden an den Staat beim Übertreffen besonders hoher Stromhandelspreise. Eine reduzierte Dichte der Windparks soll vermeiden, dass die sich abzeichnende Windverschattung der dicht geplanten Windparkentwicklungsgebiete insbesondere in der Nordsee für die Projektierenden zu geringe Erträge bedeuten. Hierzu wollen EU-Kommission und Windkraftbranche auch Gespräche zwischen Nachbarländern ermutigen. Denn für einige deutsche Nordseewindparks bewirken weitgehend vorangetriebene und zunehmend entstehende Offshore-Windparks im Nordosten der Niederlande und damit in Hauptwindrichtung vor deutschen Nordsee-Windparks diesen bedeutenden Windklau.
Eher als für eine bessere Abstimmung des nachbarschaftlichen Ausbaus von Offshore-Windkraftfeldern mit den Niederlanden spricht sich der BDEW nun allerdings für eine Kooperation mit Nachbarländern wie Dänemark aus, um in deren angrenzenden Seegebieten stattdessen Ersatzflächen für Windparks mit einer Einspeisung ins deutsche Netz festzulegen. Dabei verweist der BDEW auf den sogenannten Monitoringbericht der Bundesregierung über den Stand der Energiewende, den das Bundeswirtschaftsministerium zu Mitte September vorgelegt hatte, und an dem diese nächste Energiemarktreformen ausrichten will. Im Monitoringbericht bereits angedeutete Maßnahmen unterstütze der BDEW, heißt es in dessen Mitteilung. Außer einer neuen Flächenplanung zählte der BDEW hierzu mit Verweis auf den Monitoringbericht auch die Reduzierung der Bebauungsdichte. Sie solle einen Wert von weniger als zehn Megawatt Nennleistung pro Quadratkilometer erreichen. Auf künftigen Flächen müssten Erzeugungen bei 4.000 Volllaststunden wieder erreichbar sein. Zum Vergleich: Bei jüngsten Ausschreibungen war dieser Wert der rechnerischen jährlichen Auslastung auf nur noch rund 2.500 Volllaststunden gesunken.
Der BDEW verwies zudem auf die im Monitoringbericht genannten weiteren Maßnahmen wie das Offenhalten von Offshore-Baurechtszuschlägen für Windparkprojekte, für die planende Unternehmen langfristige Stromliefervertrage mit Industriekunden oder beispielsweise Stromvermarktern und Versorgern abschließen, sogenannte PPA. Auch die sogenannte Überbauung von Netzanschlüssen, als Experiment bereits in einer jüngsten Reform schon eingeführt, unterstützt der BDEW: Hier kommen mehrere Windparks mit zusammen mehr Nennleistung als sie der vorhandenen Umspannstation entsprechen an einen Netzanschlusspunkt. Dies soll Netzausbaukosten ersparen und die Auslastung der Stromleitungen insgesamt erhöhen, während der Windpark bei sehr starkem Wind im Gegenzug nicht mehr auf Volllasterzeugung hochfahren darf – bei weniger verschenkten Einnahmen durch die reduzierte Volllast im Vergleich zu den höheren Kostenersparnissen in der Netznutzung. Die Überbauung solle im Rahmen und auf Grundlage eines Branchendialogs erfolgen.
Zudem unterstützt der BDEW eine Verlängerung von Betriebsgenehmigungen um bis zu zehn auf 35 Jahre, um die Investitionskosten für die Anlagen- und Infrastruktursachwerte auf auf mehr Betriebsjahre und höhere Umsätze zu verteilen. Auch eine „praxistaugliche“ Überarbeitung von Realisierungsfristen und Strafzahlungen bei zu langer Dauer zwischen Ausschreibungszuschlag und Netzanschluss unterstützt der BDEW. Zudem soll die Bundesregierung künftig Elektrolyseanlagen zur Erzeugung grünen und emissionsfreien Wasserstoffs auf den Projektflächen flexibel zulassen, geht es nach dem BDEW.