Die Politik hat das Verbrenner-Aus aufgeweicht und die Rückkehr der fossilen Energie im Heizungskeller vorbereitet – doch die neuen Zahlen des Umweltbundesamtes zeigen, dass genau das Gegenteil angezeigt wäre: Im Vergleich zu 2024 sind die Treibhausgasemissionen in Deutschland praktisch stabil geblieben. Sie sanken um 0,9 Tonnen oder 0,1 Prozent. Zudem stiegen die Emissionen in den Sektoren Verkehr und Gebäude. Zwar konnten so die Grenzen des Klimaschutzgesetzes für 2025 einhalten werden, doch die Lücke zum Ziel 2030 wird größer.
Ein schwaches Windjahr schwächte die Bilanz bei der Energiegewinnung
Im Einzelnen: 2025 hat Deutschland im vergangenen Jahr rund 649 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente emittiert. Seit 1990 sind die Emissionen laut UBA um 48 Prozent zurückgegangen.
Den größten Rückgang verzeichnete der Industriesektor. Aufgrund der aktuell schwachen Konjunktur im Jahr 2025 sanken die Emissionen auf 144,1 Millionen Tonnen CO₂ – ein Rückgang von 3,8 Prozent. Die Energiewirtschaft konnte die Emissionen um 0,6 Millionen Tonnen CO₂ senken – dass es nicht mehr war, liege am schwachen ersten Windhalbjahr 2025, so das UBA.
Deutlich schlechter stehen die Sektoren Verkehr und Gebäude da: Wegen der kalten Witterung stiegen die Emissionen im Gebäudebereich um 3,4 Millionen Tonnen CO₂ auf 103,4 Millionen Tonnen. Der Verkehrssektor verursachte 146,3 Millionen Tonnen CO₂ und damit 2,1 Millionen Tonnen mehr.
EU-Klimaschutzverordnung: Es drohen Milliardenzahlungen an die EU
Das mag sich zunächst nicht allzu alarmierend anhören. Doch neben den Daten für 2025 veröffentlicht das UBA auch Projektionsdaten für die kommenden Jahre. Stand November 2025 wird vorausberechnet, ob die bis dahin beschlossenen Maßnahmen ausreichen, um die Klimaziele einzuhalten.
Klare Antwort: Sie tun es nicht. Zwar können die derzeitigen Klimaschutzmaßnahmen bis 2030 die Emissionen um 62 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Geplant waren jedoch 65 Prozent. Bis 2040 wächst die Lücke auf 8 Prozent, bis 2045 auf 17 Prozent – und dabei sind eventuelle Neuerungen des Gebäudeenergiegesetzes oder des EEG noch gar nicht einbezogen.
Gebäudemodernisierungsgesetz: Studie legt konkrete Zahlen zur CO₂-Lücke vor
Schneller wird die Lücke sichtbar, wenn sich die Zahlen nicht auf deutsche Gesetze, sondern auf europäische Ziele beziehen. Mit Blick auf die Verpflichtungen aus der EU-Klimaschutzverordnung (Effort Sharing Regulation) vergrößere sich die zwischen 2021 und 2030 kumulierte Gesamtlücke im Vergleich zum Vorjahr um 29 Millionen Tonnen auf 255 Millionen Tonnen CO₂, schreibt das UBA. Investitionen, die Gebäude und Verkehr in Deutschland aus der Abhängigkeit von fossilen Energien befreien, seien darum besonders dringend, um den Ankauf von Zertifikaten aus anderen EU-Mitgliedstaaten möglichst zu vermeiden. Laut Agora Energiewende würden sich die Ausgleichszahlungen bis 2030 insgesamt auf 15 bis 38 Milliarden Euro summieren.
UBA
Deutsche Umwelthilfe fordert rasche Maßnahmen im kommenden Klimaschutzprogramm
Während der zuständige Minister Karsten Schneider Zuversicht verbreitet, wird von anderen Seiten Kritik laut. Julia Bläsius, Direktorin Agora Energiewende Deutschland, nannte die Zahlen „eine schlechte Nachricht für den Klimaschutz“ und kritisierte, dass sich so Deutschlands Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verlängere. Sie forderte nicht nur den konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien, unter anderem mit einer Sonderausschreibung Wind an Land, sondern auch, das Gebäudemodernisierungsgesetz, die Aufweichung der Flottengrenzwerte für Pkw auf europäischer Ebene, das derzeit diskutierte „Netzpaket“ und die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wegen ihrer Klimaauswirkungen auf den Prüfstand zu stellen.
Mehr als 3.000 Unternehmen kritisieren EE-Reformpläne
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Bundesregierung auf, mit wirksamen Maßnahmen im neuen Klimaschutzprogramm schnellstmöglich nachzubessern. Laut Klimaschutzgesetz muss dieses spätestens bis zum 25. März vorliegen und geeignete Maßnahmen enthalten, um die Klimaziele 2030 und 2040 sowie die Emissionsobergrenzen in den Einzeljahren bis 2040 zu erreichen. „Tut sie das nicht, werden wir das von uns erstrittene Klimaurteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Erreichung des Klimaziels im Jahr 2030 gegen sie vollstrecken“, sagt DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Ende Januar hatte das Gericht entschieden, dass das Klimaschutzprogramm 2023 nicht ausreichend sei, um die Ziele 2030 zu erfüllen und die Regierung zu weiteren Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet. Resch kündigte zudem eine weitere Klage zur Erreichung des Klimaziels 2040 an, falls das neue Klimaschutzprogramm nicht ausreichend sei.