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Entwurf zum GModG: Heizungen können weiter fossil betrieben werden

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in die Ressortabstimmung und die Verbändeanhörung gegeben. Dieses soll das noch bestehende Gebäudeenergiegesetz ablösen. Der Entwurf orientiert sich weitgehend an dem Eckpunktepapier zum GModG, das Ende Februar vorgelegt wurde. Die 65-Prozent-Vorgabe zum Einsatz von erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung entfällt. Ebenso wird die Beratungspflicht beim Heizungstausch abgeschafft. 

Die Regelungen zur so genannten Biotreppe, die im Eckpunktepapier eingeführt wird, wurden konkretisert. Diese Regelung besagt, dass Öl- und Gasheizungen ab 2029 einen wachsenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen müssen.

Die Stufen dieser Biotreppe sind nun definiert:

  • ab 1. Januar 2029: 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe
  • ab 1. Januar 2030: 15 Prozent
  • ab 1. Januar 2035: 30 Prozent
  • ab 1. Januar 2040: 60 Prozent

Die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Brennstoffe soll bis Ende 2034 alternativ auch durch die Nutzung von Solarthermie erfüllt werden können. Außerdem soll bei Einbau einer Wärmepumpen-Hybridheizung ebenfalls keine Nutzungspflicht für diese Brennstoffe bestehen.

Europäische Gebäuderichtlinie wird umgesetzt

Zudem sind bereits mehrere Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie im Referentenentwurf enthalten. Dazu zählen:

  • Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude: ab 2030 müssen die 16 Prozent energetisch schlechtesten, ab 2033 die 26 Prozent schlechtesten Nichtwohngebäude renoviert werden.
  • Nullemissionsgebäude: Ermittlung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus ab 2028 für große Neubauten und ab 2030 für alle Neubauten mit Verweis auf die neue DIN SPEC 91606, die im Sommer veröffentlicht werden soll.
  • Solarpflicht: gestaffelte Pflicht zur Errichtung von Solaranlagen auf Neubauten und großen Bestandsgebäuden ab 2027
  • Gebäudeautomation: Pflicht zur Gebäudeautomation für Nichtwohngebäude gilt künftig für Anlagen ab 70 kW

Jan Karwatzki vom Öko-Zentrum NRW weist in einem LinkedIn-Post zudem noch auf eine weitere Neuregelung im Referentenentwurf hin. So wird ein baubares Referenzgebäude eingeführt, dass bei 55 Prozent des bisherigen Referenzgebäudes liegen soll. „Damit würde der Vergleichsmaßstab für die Förderung von Effizienzhäusern und -gebäuden wegfallen“, so Karwatzki.

Der Referentenentwurf zum GModG hat bereits erste kritische Reaktionen hervorgerufen. „Einen schlechteren Zeitpunkt hätten die Ministerien nicht wählen können – gerade mit Blick auf die derzeitige Energiekrise und ihre Folgen“, sagt etwa Henning Ellermann, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff). „Es ist erschreckend, dass so viel bürokratische Energie in die Aufweichung von sinnvollen Standards fließt, statt das Land dauerhaft aus der Krise zu führen.“ Die versprochenen Impulse für den Gebäudebestand bleibe der Entwurf den Eigentümern und Unternehmen schuldig.

Julius Neu, Leiter Energie- und nationale Klimapolitik, Schwerpunkt Gas beim BUND, bezeichnet auf LinkedIn den Entwurf als klimapolitische Bankrotterklärung. Er kritisiert vor allem, dass Öl- und Gasheizungen weiter fossil betrieben werden dürfen. „Damit gibt Katherina Reiche das Ziel der Klimaneutralität faktisch auf“, so Neu. ms