Ziel der Förderung sei es, Investitionen anzustoßen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch in Gebäuden und die CO2-Emissionen in Deutschland gesenkt werden. So heißt es zu Beginn des Infoblattes zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Doch der Weg zu diesem Ziel ist mit Hürden versehen – aufgestellt von der Bürokratie. Und die Hindernisse sind hoch. Diesen Eindruck erhält man nicht nur durch die Reaktionen von Webinar-Teilnehmern, die sich etwa in Online-Foren des Gebäude-Energieberater über die aktuellen Förderrichtlinien informieren wollen. Auch Experten vermitteln das Bild eines bürokratischen Dschungels, in dem man sich verirren kann.
Es geht schon mit der Größe dieses Dschungels los, um im Bild zu bleiben. Denn der besteht nicht nur aus den Förderrichtlinien BEG EM (Einzelmaßnahmen), BEG WG (Wohngebäude) und BEG NWG (Nichtwohngebäude). Hinzu kommen die technischen Mindestanforderungen (TMA) und die technischen FAQ sowie Info- und Merkblätter. „Das ist zu viel“, sagt Lars Klitzke, Mitgründer des Weiterbildungsinstituts für nachhaltiges energieeffizientes Bauen und Bauphysik (Winaba). Denn alle gültigen Richtlinien und Merkblätter müssten am Tag der Antragsstellung in ihrer aktuellen Fassung berücksichtigt werden. „Das überfordert viele Energieberatende.“
Wer braucht so viele Zertifikate?
Damit einher geht eine Fülle von Nachweisen, die Antragstellende vorlegen müssen. Besonders dieser Punkt stört Barbara Metz, Geschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Angesprochen auf das Thema zählt sie die Nachweise auf, die etwa beim Antrag zur Förderung einer klimafreundlichen Heizung erbracht werden müssen. Dazu gehören eine Bestätigung des hydraulischen Abgleichs, eine Fachunternehmererklärung, der Nachweis über die Jahresarbeitszahl, eine Bescheinigung über die unabhängige Prüfung und Zertifizierung, ein Herstellernachweis, die Aufstellung der förderfähigen Investitionen. Und damit ist nur ein Teil der Dokumente erwähnt, die vorgelegt werden müssen. „Wer braucht so viele Zertifikate?“, fragt sich Metz. Das sorge nur für unnötige Komplexität.
In den Niederlanden geht es einfacher. „Rechnung und Zahlungsnachweis, Melde-Code, Telefonnummer und Adresse. Das war’s“, berichtet Metz. Hierzulande müsse man dagegen erst ein Studium der Antragstellung absolviert haben. Den Einwand, dass die Vielzahl der Nachweise dazu dienen kann, einen Missbrauch der Förderung zu verhindern, kontert sie: „Ich bin mir sicher, dass man das Verfahren trotzdem deutlich schlanker gestalten kann. Und ein möglicher Missbrauch darf keine Entschuldigung dafür sein, einen derart großen Aufwand zu betreiben, der den gesamten Prozess extrem verzögert.“
Hinzu kommt, dass sich die Anforderungen ständig ändern. Das Infoblatt „Förderfähige Maßnahmen und Leistungen“ etwa gibt es mittlerweile in der Version 9.0, berichtet Klitzke. Seitdem es 2021 das erste Mal veröffentlicht wurde, hat es bereits viele Änderungen durchlaufen. Klitzke nennt ein weiteres Beispiel: „2022 war der Fußbodenoberflächenbelag bei der Heizungsförderung voll förderfähig. Im Jahr 2023 war dies dann nur noch bei der Optimierung der Heizungsanlage, aber nicht beim Heizungstausch der Fall. Dieses Jahr ist er wieder voll förderfähig.“
Mehrere Schulungen pro Jahr notwendig
Wer sich zu Beginn eines Jahres schulen lässt, kann nicht sicher sein, dass die entsprechende Information auch für den Rest des Jahres gültig ist. „Man muss sich also mehrfach im Jahr weiterbilden, um stets auf dem aktuellen Stand zu sein“, sagt Klitzke. „Zudem muss man aber auch das alte Wissen noch für laufende Projekte parat haben, denn der Tag der Antragsstellung ist entscheidend.“ Erschwerend komme hinzu, dass Infoblätter häufig auch rückwirkend gelten würden.
„Es ist sehr ärgerlich, dass man während des Spiels die Regeln ändert“, so Klitzke in Analogie zum Sport, um die Problematik zu verdeutlichen. Die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen, gepaart mit Förderstopps, die in den vergangenen Jahren zunehmend aufgetreten sind, haben laut Klitzke zu einer wachsenden Verunsicherung der Energieberatenden geführt. Zudem müssen sie sich mit dem Unmut der ebenfalls verunsicherten Bauherren auseinandersetzen. Das macht den Job nicht angenehmer.
Die Unsicherheit wird zudem durch den Umstand verstärkt, dass eine komplexe Antragstellung zu Fehlern führen kann. Diese lassen sich nachträglich häufig nicht mehr korrigieren. Und sie können schwerwiegende Folgen haben. „Wenn man zum Beispiel bei der Beantragung des iSFP-Bonus vergisst, bei einem bestimmten Punkt ein Kreuzchen zu setzen, dann muss es möglich sein, dies zu korrigieren“, meint Klitzke. „Stattdessen bleibt der Energieberatende auf dem entgangenen Bonus als Schadenssumme sitzen und muss dem Fördermittelempfänger in der Regel den ausgefallenen Zuschuss zahlen.“ So erhöht die Bürokratie die Haftungsrisiken für die Energieberatenden.
Doch auch wer sich durch den Antragsdschungel gekämpft hat, ist noch nicht am Ziel. Bis zur Auszahlung der Fördergelder kann es dauern. Ein Beispiel dafür ist die Heizungsförderung. Seit dem 27. Februar können Hauseigentümer über die KfW einen Zuschuss für den Kauf und den Einbau einer klimafreundlichen Heizung beantragen. Doch um die Nachweise einzureichen, dass die Maßnahme durchgeführt wurde, muss man sich zunächst im Kundenportal der KfW identifizieren. Und das ist erst ab September 2024 möglich. Vorher gibt es kein Geld.
Beim Bafa mahlen die Mühlen langsam
Um Finanzierungslücken abzufangen, können Hauseigentümer einen Ergänzungskredit beantragen. Doch auch solche Kreditanträge sind mit bürokratischem Aufwand verbunden, der viele Menschen überfordert. Dabei sind viele schon froh, dass es über die KfW läuft. Denn im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), das für die Förderung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zuständig ist, mahlen die Mühlen langsam. Von der KfW erhalten Antragsstellende sofort eine Zu- oder Absage. „Beim Bafa kann das zwei bis drei Monate dauern“, berichtet Klitzke.
Noch viel Verbesserungsbedarf gibt es im Bafa auch, wenn es um verlässliche Informationen geht. Die wenigen Informationsveranstaltungen beziehungsweise Schulungen hält Klitzke für zu oberflächlich und die Qualität der Antworten der Call-Center für mangelhaft: „Darauf lassen sich keine belastbaren Fördersystematiken aufbauen.“
Wenn es um Kritik an den Bearbeitungsprozessen geht, stimmt Klaus Lambrecht zu. Er ist unter anderem in Forschungsprojekten zu Förderprogrammen involviert und gibt Fortbildungen für die Architektenkammern und Energieberatende. Auch er bemängelt, dass eine Rückmeldung zu einem Antrag beim Bafa zu lange dauert. Im Gegensatz zur KfW würden dort noch viele Prozesse manuell umgesetzt, was dann zu den Verzögerungen führe. Doch er ist guter Dinge, dass sich das im Laufe des Jahres ändern wird, wenn beim Bafa die Anträge ähnlich bearbeitet werden können wie bei der KfW.
Er weist außerdem darauf hin, dass die Verzögerungen der Auszahlungen für die Heizungsförderung dem Umstand geschuldet seien, dass man die Bearbeitung neu in die Hände der KfW gelegt hat, wo zunächst die dafür notwendigen Strukturen aufgebaut werden mussten. Und dies sei nun mal eine relativ komplexe Angelegenheit. „Aber mir ist es lieber, dass man von Anfang an klar kommuniziert, dass die Anträge auf Auszahlung erst ab September bearbeitet werden und dies dann auch eine verlässliche Aussage ist, statt die Einreichung schon ab Januar zu ermöglichen und dann die Auszahlung wegen der fehlenden Struktur nicht leisten zu können“, sagt Lambrecht.
Das Bundeswirtschaftsministerium verspricht außerdem, dass die Prozesse bei der Auszahlung in Kürze ebenso zügig laufen werden wie bei der Antragstellung. Man wolle die Heizungsförderung „aus einem Guss machen“. Das heiße: direkte Förderung und Kreditaufnahme in einer Hand bei der KfW und gleichzeitig eine schnellere Umsetzung.
Zielgenaue Förderung braucht komplizierte Regeln
Die grundsätzliche Kritik an dem bürokratischen Aufwand, den die Förderrichtlinien mit sich bringen, teilt Lambrecht nicht. Im Gegenteil: Die Richtlinien seien relativ klar geschrieben. Die Heizungsförderung bezeichnet er als ein schlankes Verfahren, eine Rückmeldung zur Förderfähigkeit bekomme man in der Regel direkt nach der Antragstellung. Seiner Meinung nach liegt der Ball dagegen eher auf Seiten der Energieberatenden. „Wir leben eben in einer sehr komplexen Welt. Und wenn man eine zielgenaue Förderung möchte, dann braucht man auch etwas kompliziertere Regeln, um diese zu erreichen.“
Es sei Teil des Berufsalltags eines Energieberatenden, sich mit dem Thema intensiv auseinanderzusetzen. „Wenn es eine neue Förderrichtlinie gibt, dann muss ich mir die auch durchlesen, sonst kann ich sie nicht anwenden“, so Lambrecht. „Es reicht nicht, mal in zwei oder drei Foren hineinzuschauen.“ Dazu gehörten auch regelmäßige Fortbildungen.
Von den Energieberatenden werde zurecht eine gewissen Qualität bei ihrer Tätigkeit erwartet. Das heißt laut Lambrecht, auch in Sachen Förderung stets auf dem aktuellen Stand zu sein. Hinzu käme, dass man nur eine hohe Expertise aufbauen könne, wenn man regelmäßig in der Praxis tätig sei. „Diese Expertise erreicht man nicht, wenn man nur drei oder vier Beratungen pro Jahr durchführt.“
Viele werfen das Handtuch
Doch die bürokratischen Widrigkeiten haben Auswirkungen auf die Branche. Aus den Schulungen, die sein Institut durchführt, weiß Klitzke, dass der Unmut wächst. In den vergangenen zwei Jahren seien besonders viele Förderanträge gestellt worden. Daher häuften sich nun die Fälle, in denen die Probleme offen zutage treten würden. So berichten Energieberatende etwa über wirtschaftliche Schwierigkeiten, die durch Förderstopps verursacht sein können oder weil sich Auszahlungen von entsprechenden Geldern hinauszögern.
„Das kann existenzbedrohend sein“, warnt Klitzke. „Wer ein Jahr warten muss, bis ihm der iSFP-Zuschuss ausgezahlt wird, kann seine laufenden Kosten nicht mehr decken.“ Hinzu kommen Fälle von Energieberatenden, die sich mit hohen Haftungsforderungen konfrontiert sehen. Klitzke berichtet von Betrieben, die aufgrund solcher oder ähnlicher Gründe insolvent gegangen sind.
Andere geben aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen auf: „Es hat sich zudem gezeigt, dass in den vergangenen Monaten selbst erfahrene und langjährig tätige Energieberatende resignieren und ihre Tätigkeit niederlegen, da sie an ihre Grenzen stoßen und erschöpft sind. Die Befürchtung, auch nur den kleinsten Fehler zu begehen und infolgedessen mit erheblichen Schadenssummen konfrontiert zu werden, ist für viele mittlerweile unerträglich.“ Schließlich bestehe die berufliche Tätigkeit eines Energieberatenden ja nicht nur darin, beim Akquirieren von Fördermitteln zu unterstützen. „Die eigentliche Aufgabe ist es ja, belastbare Energiekonzepte zu entwickeln.“
Er appelliert an die Politik, die Förderbedingungen zu optimieren, die Überfülle an Richtlinien zu reduzieren und stabile Rahmenbedingungen zumindest für die Dauer eines Kalenderjahres zu schaffen. Zudem sollten Änderungen zeitgerecht und unmissverständlich kommuniziert werden. Die Expertinnen und Experten in der Energieberatung sollten seiner Meinung nach nicht den Mut verlieren und unablässig daran arbeiten, die Energiewende voranzutreiben: „Unser Bedarf an qualifizierten Energieberatenden ist groß und in der Tat bedarf es ihrer in weit größerer Zahl – die Energieberatung bildet das Herzstück der Wärmewende.“
Neues Regelheft Energieberater Denkmal
Nach langen Jahren des Wartens und Versprechens hat die Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege (WTA) am 12. Juni in Berlin das neue Regelheft Energieberater Denkmal (EB-D) vorgestellt. In großen Teilen wurden die allgemeinen Bedingungen vom Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (Dena) übernommen. So sind auch einige diskussionswürdige Punkte eingeflossen, die im Einzelfall bei der Rezertifizierung Probleme bereiten könnten.
Erstmalig gibt es eine Splittung zwischen EB-D Wohngebäude (EB-D-Whg) und EB-D Nichtwohngebäude (EB-D-NWG). Laut WTA-Geschäftsführer Paul Wirtz soll es nicht mehr möglich sein, ohne die notwendige Grundqualifizierung EB- NWG in der EEE-Liste, mit der die WTA weiter zusammenarbeiten wird, als EB-D-NWG gelistet zu werden.
Um sich listen zu lassen, sind jetzt wieder verschiedene Verfahrenswege möglich. Einerseits geht es über einen Lehrgang mit vorgegebenen Mindestinhalten und Prüfung, andererseits ist es auch möglich, sich über Projekte im jeweiligen Bereich listen zu lassen, was extra zu vergüten ist. Nicht geändert hat sich die Möglichkeit für „besonders qualifizierte Personen“ – zum Beispiel Dozenten oder „Restauratoren im Handwerk“, sich per se listen zu lassen. Stellt sich nur die Frage, wie das mit Vergoldermeistern oder Uhrmachermeistern ist; auch die müssen keine diesbezügliche Weiterbildung vorlegen.
Die Auflistung der Mindestinhalte der Weiterbildungen zum EB-D ist sehr umfangreich und gut strukturiert. Schade nur, das derzeit wohl nicht vorgesehen ist, die Weiterbildungsinstitutionen regelmäßig auf Qualität zu überprüfen. Auch ist die Möglichkeit für Weiterbildungseinrichtungen oder Verbände weiter nicht gegeben, Fortbildungen für die Rezertifizierung wie beim Fortbildungskalender der Dena einfach bei der WTA anzumelden, sodass die Teilnehmer ihre Punkte mittels eines Codes zur Gutschrift einreichen können.
Ungleich aufwendiger ist die Rezertifizierung. Es ist auch weiter möglich, sich einmal innerhalb von sechs Jahren per erweitertem Fortbildungsumfang relisten zu lassen. Es werden sehr hohe Anforderungen an das einzureichende Projekt Effizienzhaus oder Effizienzgebäude Denkmal gestellt. Alternativ können zwei Einzelmaßnahmen eingereicht werden. Dazu gehört zwingend ein recht umfangreiches Projektdatenblatt. Ebenfalls dokumentiert werden müssen die Denkmalwürdigkeit des Objekts beziehungsweise der einzelnen Bauteile, gegebenenfalls vorliegende Satzungen und warum im Abwägungsprozess die durchgeführte Variante bevorzugt worden ist. Ohne denkmalrechtliche Erlaubnis wird kein Projekt für das Relisting anerkannt.
Gefordert wird ebenfalls eine umfangreiche Fotodokumentation vor, während und nach der Maßnahme. Notwendig ist dazu das Vorlegen wärmeschutztechnischer Berechnungen sowie von feuchtetechnischen Berechnungen, es sei denn, das Detail entspricht den Vorgaben des Merkblattes ES 06 „Handlungsempfehlungen zur schimmelpilzfreien Teilmodernisierung mit Fenstern“ des Verbands Fenster + Fassade. Das ist sicher in Anbetracht der häufigen Schadensfälle nach der Sanierung keine abwegige Idee. Fraglich ist allerdings die Praktikabilität. Welcher EB-D hat ein feuchtetechnisches Programm, wer von diesen arbeitet regelmäßig damit? Dies ist aber aufgrund der umfangreichen Einstellmöglichkeit der verschiedenen Parameter und deren Interpretation dringend nötig. Es sind auch Ausnahmen im Regelheft beziehungsweise in den WTA-Merkblättern beschrieben.
Zu hinterfragen sind folgende Punkte: Auch in diesem Regelheft ist eine Schiedskommission mit Energieberater-Profis und Vertretern der Verbände nicht vorgesehen. Sie soll stattdessen mit Vertretern der Fördermittelgeber besetzt sein. Daneben gibt es den Beirat der Koordinierungsstelle, der ausschließlich mit Vertretern der WTA und des Vereins der Landesdenkmalpfleger (VdL) besetzt sein soll. Die sehr umfangreichen Anforderungen an die Relistingprojekte werden die doch erfahrungsgemäß langen Bearbeitungszeiten bei der WTA nicht gerade verkürzen. Nach Regelheft sind EB-D, die nach Ablauf des gültigen Eintrags noch nicht wieder rezertifiziert sind, nicht berechtigt, Denkmalprojekte bei Bafa und KfW zu beantragen oder abschließend zu bestätigen.
Wie sieht es mit der Qualifikation unserer wichtigsten Ansprechpartner – den unteren Denkmalpflegebehörden – aus? Auch dort besteht dringender Weiterbildungsbedarf, gerade beim Thema Feuchteschutz und Bauklimatik, um auf Augenhöhe diskutieren zu können. Das Problem scheint aber seit Jahren bei WTA und VdL ausgeblendet zu werden. Letztlich müssen auch die EB-D bemüht sein, dass durch einfache praktikable Lösungen nicht die Sanierungszeit wesentlich verlängert und die Baukosten erhöht werden.
Konrad Nickel, Leiter der AG Denkmal beim GIH-Bundesverband