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Batterierecycling: Neue Regeln sind in Kraft

Seit dem 18. August sind neue Regelungen für die Rücknahme und Verwertung von Altbatterien in Kraft. Diese gelten natürlich auch für Solarspeicher und Akkus aus Elektroautos. Demnach dürfen ab 16. Januar 2026 nur noch Batterien in Deutschland verkauft werden, für die die Rücknahme über das Elektro-Altgeräte Register (EAR) abgesichert ist. Dazu müssen die sogenannten Inverkehrbringer entweder eine Niederlassung in Deutschland betreiben. Haben sie diese nicht, müssen sie sich – unabhängig von der Batteriekategorie – an einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) beteiligen oder eine eigene gründen. Darauf weist die Stiftung EAR hin.

Alle Batteriekategorien einbezogen

Als Inverkehrbringer gelten alle Personen und Unternehmen, die Batterien erstmals auf dem deutschen Markt verkaufen oder installieren. Damit gelten auch Handwerksbetriebe, die Solarspeicher direkt beim Hersteller im Ausland kaufen, als Inverkehrbringer. Bisher galten diese Regelungen nur für Hersteller von Gerätebatterien. In Zukunft werden sie für alle Batteriekategorien gelten.

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Zulassung gestartet

Die Stiftung EAR hat am 1. Juli 2025 mit der Zulassung der neuen OfH begonnen. Bis zum 23. August 2025 werden nach Angaben des Portals „Das Batteriegesetz“ alle bisherigen Registrierungen ausländischer Hersteller von der EAR widerrufen.

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Digitaler Zugang zur Registrierung

Um den Herstellern den Umstieg auf die neue Rechtslage zu erleichtern, habe die Stiftung EAR mit diesen zahlreiche Gespräche geführt. „Wir haben uns in den vergangenen Monaten intensiv auf die Veränderungen im Vollzug vorbereitet“, sagt Andrea Menz, Generalbevollmächtigte der Stiftung EAR. „Besonders stolz sind wir darauf, dass wir diesen Vollzugsbereich nun noch anwenderfreundlicher und digitaler gestaltet haben. So können Organisationen für Herstellerverantwortung und deren Sachverständige schon heute den einheitlichen Zugang zu unseren digitalen Verwaltungsleistungen über die ELSTER-Technologie nutzen; eine Technologie, die zukünftig für alle Verwaltungsleistungen des Bundes vorgesehen ist.“

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Mehrere Regeländerungen begleitet

Die Stiftung EAR hat schon viel Erfahrung mit der Abwicklung der Entsorgung und des Recyclings von Altbatterien gesammelt. „Wir haben bereits viele große Rechtsänderungen im Vollzug begleitet – zuletzt 2018, als die Gerätekategorien im ElektroG neu zugeschnitten wurden“, betont Andrea Menz. „Unsere Erfahrung und der hohe Digitalisierungsgrad unserer Verwaltungsleistungen sind jetzt ein klarer Vorteil.“ Sie ist optimistisch, dass die Stiftung EAR auch diese Herausforderung im Batteriebereich, die die Regeländerung mit sich bringt, gemeinsam mit allen Beteiligten konstruktiv meistern könne.