Mit der jetzt vom Wirtschaftsausschuss beschlossenen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wird der Bau von großen Batteriespeichern im Außenbereich vereinfacht. Denn der Paragraph 11c des EnWG wird erweitert. So stand der Bau von Speichern bisher schon im überragenden öffentlichen Interesse. Dieser Paragraph wird nun um eine Regelung ergänzt, die explizit dem beschleunigten Ausbau als Belang bei der Abwägung von Schutzgütern den Vorrang gibt. Nur militärische Belange können dem Ausbau von Speichern außerhalb von Ortschaften noch entgegenstehen.
Baubehörden müssen Speicher zulassen
Dies solle so lange gelten, bis die Bundesrepublik nahezu treibhausgasneutral sei. In der Begründung nennt der Gesetzgeber in der Begründung das Jahr 2045. Damit ist der Bau von Stromspeicheranlagen nicht automatisch gesichert. Doch durch diese neue Regelung werden sie im Baurecht in Zukunft als privilegiert eingestuft, und Baubehörden müssen die Errichtung von Speichern niedrigschwellig zulassen.
Privilegierung ist erforderlich
Hier geht es vor allem um den Bau und Betrieb von Großbatteriespeichern mit einer Speicherkapazität von mindestens einer Megawattstunde. „Diese seien aufgrund ihrer Größe und ihrer Natur nach nur im Außenbereich möglich, da diese Batteriespeicher gerade auf die Nähe zu einem Umspannwerk und einem Netzknotenpunkt mit hoher Spannungsebene angewiesen seien“, begründet der Wirtschaftsausschuss die Regelung. „Dies mache eine Privilegierung dieser essenziellen Energiewendetechnologie erforderlich.“
Wasserstoffspeicher schneller bauen
Außerdem wird mit der Gesetzesänderung auch der Bau von Wärmespeichern und unterirdischen Wasserstoffspeichern bei der Zulässigkeit im Bauplanungsverfahren vereinfacht. Denn diese seien für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und den Ausbau des Wasserstoffnetzes zentral, wie der Wirtschaftsausschuss mitteilt.
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Baurechtliche Genehmigung wird vereinfacht
Die Solarbranche begrüßt die Änderung des Energiewirtschafts- und damit auch des Baurechts. Sie schaffe eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Speicher zur Strom-, Wärme- und Wasserstoffspeicherung in Deutschland nun schneller realisiert werden können, teilt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) mit. „Das wird die baurechtliche Genehmigung und damit die Realisierung von Batterie- und Wärmespeichern erheblich vereinfachen und rechtssicherer machen“, betont Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Eine wichtige Hürde für den nötigen schnellen Ausbau der Speicher für eine effiziente und kostengünstige Energiewende wird damit abgebaut.“
Netzentgelte für Speicher fallen weg
Zudem zeigt sich der BSW-Solar erfreut über die konsequente Netzentgeltbefreiung von Speichern. Damit können netzdienliche Batteriespeicher jetzt leichter wirtschaftlich betrieben werden. Jetzt können auch gemischt genutzte Speicher ohne zusätzliche Netzentgelte betrieben werden. Bisher galt dies nur für Speicher, die ausschließlich Strom aus dem Netz eingelagert und diesen wieder ausgespeichert haben.
Speicher mit Solaranlage kombinieren
Mit der neuen Regelung wird das Geschäftsmodell auch für Speicher in Kombination mit einer Solaranlage oder einer Kundenanlage – die sogenannten Multi-Use-Speicher – wirtschaftlich umsetzbar. „Multi-Use-Speicher sind für die Energiewende besonders nützlich, weil sie die Netzanschlusskapazität sehr effizient nutzen und Einspeisespitzen ins Stromsystem wie auch Strombezugsspitzen in Gewerbe und Industrie reduzieren können“, erklärt Carsten Körnig. „Sie können einen erheblichen Beitrag dazu leisten, die Stromversorgung zu stabilisieren und die Strompreise für Verbraucher zu senken.“
25 Gigawattstunden nur für den Eigenverbrauch genutzt
Laut Angaben des BSW-Solar werden rund 85 Prozent der in Deutschland bisher installierten Batteriespeicher mit einem Volumen von rund 25 Gigawattstunden derzeit nur für die Eigenversorgung in privaten Haushalten, Gewerbe- und Industriebetrieben genutzt. „Von der massengeschäftstauglichen Umsetzung der Regelungen zum Multi-Use wird es nun abhängen, wie schnell und in welchem Umfang diese Speicher für das Stromsystem flexibilisiert werden können“, erklären die Branchenvertreter.
100 Gigawattstunden bis 2030 notwendig
Schließlich sind Speicher eine Säule der Energiewende und ermöglichen die Integration von weiteren volatilen Erzeugungsanlagen in die Strom- und Wärmenetze. „Die Neuregelungen werden dabei helfen, den Speicherausbau zu beschleunigen und ihre gewaltigen Potenziale als Effizienzbooster der Energiewende künftig noch besser zu heben“, ist sich Carsten Körnig sicher. Allerdings wird dies nicht ausreichen, um die vom BSW-Solar geforderten 100 Gigawattstunden Speicherkapazität bis 2030 zu errichten. Denn um dieses Ziel zu erreichen, müsste der Zubau von Großspeichern aber noch deutlich erhöht werden. Dafür bedürfe es vor allem weiterer Verbesserungen beim Netzanschluss großer Batteriespeicher, fordert die Branchenvertretung.