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Kroatische Regierung stellt Förderprogramm für Photovoltaik und Speicher vor

Die kroatische Ministerin für Umweltschutz und grüne TKroatien hat 2025 knapp ein halbes Gigawatt neue Solarstromleistung installiertransformation, Marija Vučković, hat eine Förderung von privaten Ökostromanlagen und Speichern sowie Wärmepumpen vorgestellt. Dieser Vorschlag geht jetzt in die öffentliche Konsultation. Vorgesehen ist ein Fördertopf, in dem 38 Millionen Euro liegen. Dieser wird vom Fonds für Umweltschutz und Energieeffizienz (FZOEU) verwaltet.

Damit unterstützt Zagreb erstmals die Installation von Speichern, wie Luka Balen, Direktor des FZOEU, bei der Vorstellung des Förderprogramms betont. Zudem hebt er die stark gestiegenen Förderbeiträge für Photovoltaikanlagen hervor.

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Ärmere Haushalte bekommen mehr Geld

Ein zentraler Baustein der Förderung ist, dass Haushalte, die von Energiearmut betroffen sind, mehr Geld für ihre Projekte bekommen, als wohlhabendere Haushalte. So unterstützt Zagreb den Bau von Photovoltaikanlagen, die Installation von Speichern und Wärmepumpen mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Ärmere Haushalte bekommen bis zu 70 Prozent der Kosten vom Staat zugeschossen. Dies hängt wiederum vom Gesamteinkommen des Haushalts ab. Haushalte, deren durchschnittliches Monatseinkommen im Jahr 2025 weniger als 1.341,42 Euro betrug, profitieren vom zusätzlichen Bonus.

Bis zu 8.400 Euro pro Solaranlage

Entsprechend diesen Prozentsätzen beträgt die Förderung für Wärmepumpen zwischen 6.250 und 8.750 Euro. Für die Installation von Photovoltaikanlagen können die Haushalte zwischen 6.000 und 8.400 Euro erwarten. Die Installation von Batteriesystemen unterstützt Zagreb mit Förderungen zwischen 5.600 und 7.840 Euro pro Anlage. Dabei teilt die Regierung die Fördermittel je nach Technologie verschieden auf. So sollen für Wärmepumpen zur Warmwasserbereitung zehn Millionen Euro zur Verfügung stehen. Für die Installation von Solarstromanlagen liegen 20 Millionen im Fördertopf. Zusätzlich stehen noch acht Millionen Euro für Batteriespeicher bereit.

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Förderung gilt für Einfamilienhäuser

Die Förderung richtet sich an Eigentümer und Miteigentümer von Einfamilienhäusern, die in dem Gebäude selbst wohnen, in dem die Anlage installiert werden soll. Voraussetzung ist, dass das Gebäude legal errichtet wurde und dabei die technischen Vorgaben eingehalten wurden. Im Falle der Installation von Wärmepumpen muss das Haus die Energieklasse C aufweisen, wenn es im Inland steht. Steht es an der Küste, muss es mindestens die Energieklasse B erreichen.