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PV Austria fordert verbesserte Netzentgelte für Speicher und flexible Verbraucher

Die österreichische Bundesregierung hat den Entwurf für eine neue Grundverordnung über die Entgelte für die Systemnutzung vorgelegt. Sie legt unter anderem die Gebühren für die Nutzung des Netzes und den Anschluss von Erzeugungsanlagen, Speichern und großen Verbrauchern ans Netz fest. Letzteres ist ein zentraler Punkt der Änderungen, die zum Jahreswechsel in Kraft treten sollen. Nicht nur für Solaranlagen, sondern auch für Batteriespeicher sollen die Netzanschlussentgelte neu geregelt werden und wie diese systemdienlich betrieben werden können.

Fünf Ziele verfolgt

Wie die Wiener Stadtwerke mitteilen, verfolgt die zuständige Regulierungsbehörde E-Control mit der Neuregelung fünf Ziele: die verursachungsgerechtere Verteilung der Netzkosten, stärkere Anreize für Flexibilität, die angemessene Kostenbeteiligung von Einspeisern, die Integration systemdienlicher Speicher sowie eine rechtssichere Umsetzung des ElWG.

So soll künftig die tatsächlich beanspruchte Leistung eine deutlich größere Rolle spielen. Auf Netzebene 7 soll der Leistungspreis stärker die Höhe der Netzentgelte beeinflussen. Mittelfristig wird der Arbeitspreis nur noch zur Hälfte Grundlage für die Netzgebühren sein. Die andere Hälfte soll sich auf die genutzte Anschlussleistung beziehen, so der Plan von E-Control. Dies soll für größere Solaranlagen stärker gelten als für kleinere. Für Speicher sehen die jetzt vorgeschlagenen Regelungen die Befreiung von Netzentgelten vor, wenn diese Strom aus dem Netz einlagern. Voraussetzung ist, dass sie systemdienlich betrieben werden. Was das ist, beschreibt die Verordnung detailliert.

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Regelung tauglich für die Praxis machen

Diese verbesserten Regeln für den Speicherbetrieb sowie die Verbesserungen bei den Netzanschlusskosten für Kleinanlagen sieht der Bundesverband PV Austria positiv – zusätzlich zu den neuen Rabatten für die flexible Netznutzung. Denn Verbraucher, die einer Abregelung bei Netzengpässen zustimmen, können geringere Netzkosten beanspruchen. „Der Entwurf geht bereits in die richtige Richtung“, lobt Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria. „Damit die Verordnung jedoch die Praxis nicht ausbremst, müssen die verbleibenden Hürden für Speicher und Netznutzer noch beseitigt werden, um Planungssicherheit und Praxistauglichkeit zu gewährleisten“, fordert sie.

Berechnungsgrundlage zu komplex

So kritisiert der Verband, dass der aktuelle Entwurf eine deutlich erweiterte und damit komplexere Berechnungsgrundlage für die Netzanschlusskosten vorsieht. Dabei biete das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) bereits eine politisch abgestimmte Grundlage, die eine nutzerfreundliche Preisgestaltung sowie gewisse Ausnahmen vorsehe. PV Austria fordert deshalb, dass sich die Netzanschlusskosten konsequent an diesen gesetzlichen Vorgaben orientieren, um vor allem die Komplexität zu reduzieren.

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Mehr Speicher als systemdienlich qualifizieren

Zudem sieht der Verband die Entgeltbefreiung von Strombezug aus dem Netz für Speicher als unzureichend geregelt an. Denn die Verordnung sieht nur vor, dass primär Stand-Alone-Speicher davon profitieren können, obwohl auch Speicher in Kombination mit Solar- oder Windkraftanlagen überschüssigen Strom aus dem Netz zwischenlagern können. Diese Co-Location-Speicher sind aber bisher von der Regelung ausgenommen, obwohl auch sie entlastend für das Netz wirken. Der Verband fordert deshalb, dass auch die Co-Location-Speicher einbezogen werden. Zudem brauche es klare, handhabbare Kriterien zur tatsächlichen Auslastung der Netzknoten. Nur so lasse sich überhaupt feststellen, wo Speicher sinnvoll aushelfen können und echte Systemdienlichkeit entsteht, stellt der Verband klar.

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Rabatte auch auf Arbeitspreis

Auch die Entgeltrabatte für Stromkunden, die sich innerhalb selbst festgelegter Leistungsbereiche flexibel vom Netzbetreiber steuern lassen, sind laut Verband nicht ausreichend. Zwar ist dies ein brauchbares Element für die Netzentlastung bei Engpässen. Doch der Verband fordert, dass sich dies nicht nur auf den Leistungspreis beziehen soll, sondern auch spürbare Entlastungen beim Arbeitspreis einfließen sollten. „Eine Preisbindung über einen definierten Zeitraum würde zusätzlich die notwendige Planbarkeit für Investitionsentscheidungen schaffen“, beschreiben die Branchenvertreter den Vorteil einer solchen Regelung.
Noch sind die Regelungen nicht festgelegt. E-Control wird die Rückmeldungen aus der Begutachtung der Verordnung, die bis 24. Juli 2026 lief, analysieren und einarbeiten. Spätestens im Oktober 2026 muss die neue Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung vorliegen. (su)