Am 19. Januar 2026 gab es für Energieberatende, die den technischen Projektnachweis (TPN) für eine mit iSFP-Bonus geförderte Einzelmaßnahme erstellen wollten, eine unangenehme Überraschung: Das Formular im Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) fragte auf einmal die Energieeffizienzkennwerte des Projektes vor und nach der Maßnahme ab – und nicht nur das. Verpflichtend anzugeben war neben dem Primär- und Endenergiebedarf Qp und Qe, dem Transmissionswärmeverlust Ht und den Emissionen an CO₂-Äquivalenten CO₂eq nun ebenfalls die Gebäudenutzfläche AN.
Im einfachsten Fall musste man lediglich die Daten aus dem selbst erstellten iSFP übertragen – fertig. Das funktionierte aber nur, wenn exakt ein im Fahrplan empfohlenes Maßnahmenpaket ausgeführt worden war. Da allerdings in der Praxis häufig nur einzelne Maßnahmen aus diesen Paketen verwirklicht werden – und diese nicht immer vollständig – musste in der Regel neu bilanziert werden. Außerdem kann der Sanierungsfahrplan ja ebenso aus einem anderen Büro kommen, womit deutlich mehr an Arbeit wartet. Das erst recht, wenn es sich um ein Exemplar aus einer der sogenannten iSFP-Fabriken handelt.
Effizienzexpert:innen äußerten in Foren und sozialen Medien ihren Unmut, dabei manche jedoch auch Verständnis – eine Erfolgskontrolle der Förderung ergebe grundsätzlich Sinn. Seitens der Energieberatendenverbände GIH und DEN unterhielt man sich am 23. Januar mit den Verantwortlichen aus Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) und Bafa und fand gemeinsam eine Übergangslösung: Die Angaben sollten zunächst auf „optional“ gestellt werden (was ein paar Tage später erfolgte) und erst ab 7. April wieder verpflichtend sein. Dann aber, so der Vorschlag der Verbände, sollte ergänzend ein vereinfachtes Verfahren als Alternative zur kompletten Neubilanzierung zugelassen werden.
Nicht zu unterschätzender zusätzlicher Aufwand
Bafa und BMWE begründen die zusätzlichen Angaben mit den Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie EPBD, die ein Monitoring der Effizienzförderung vorschreibt. Das Bafa hierzu: „Uns ist bewusst, dass erweiterte Abfragen bei den Energieeffizienz-Expertinnen und Experten (EEE) zu einem Mehraufwand führen. Diese gehen aber auf Anforderungen der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie zurück. Um diesen Mehraufwand für die EEE möglichst gering zu halten, werden die zusätzlichen Angaben nur bei Vorgängen mit iSFP abgefragt, da dort schon ein Großteil der benötigten Informationen vorliegen.“
Zudem habe man die Abfrage bereits im Februar 2025 angekündigt. Aus Sicht der Verbände jedoch ist das nicht klar und prominent genug kommuniziert worden. Eine entsprechende Ankündigung, allerdings ohne konkretes Datum, hatte es im Oktober vergangenen Jahres auf dem Bafa-Energietag in Frankfurt gegeben. Schon damals hatten einige Teilnehmende auf mögliche Probleme hingewiesen. Sie wurden nach dem 19. Januar intensiv diskutiert.
Nur wenn der iSFP auf dem eigenen Schreibtisch entstanden ist und genau das im Fahrplan beschriebene Maßnahmenpakete ausgeführt wurde, ist das Ausfüllen eine Sache von zehn Minuten, sagen die Fachleute, mit denen die GEB-Redaktion gesprochen hat. Man kann in diesem Fall die Werte aus der Technischen Dokumentation am Ende der „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ übernehmen.
Komplizierter wird es, wenn – was häufig vorkommt – eben nicht ein Paket als Ganzes umgesetzt wurde, sondern stattdessen vielleicht nur eine Maßnahme, deren Auswirkungen auf die Effizienzwerte nun ermittelt werden müssen. Dazu kommt, dass häufig die gewählte Maßnahme nur teilweise ausgeführt wird. Wenn beispielsweise nur ein Teil der Fenster ausgetauscht oder nur ein Teil der Außenwände gedämmt wird. Am Ende muss anhand der konkreten Flächen und der alten sowie der neuen U-Werte der neue energetische Zustand ermittelt werden.
Kein seltener Fall: TPN mit nicht selbst erstelltem iSFP
Hat man es mit einem „fremden“ iSFP zu tun, aus dem ein Maßnahmenpaket realisiert wurde, hält sich der Aufwand ebenfalls in Grenzen. Anders sieht es aus, wenn vom Maßnahmenpaket abgewichen wurde. Verfügt man über die Projektdatei und hat die Kollegin, der Kollege die gleiche Software verwendet, die man selber nutzt, kann man die Daten einlesen und die Variante zügig berechnen lassen. Ohne diese Software-Unterstützung muss man die Zahlen händisch übertragen.
Was aber, wenn man nicht mehr als die Daten des Ist-Zustandes beziehungsweise keine Projektdatei hat? Will oder kann das Büro, das den Fahrplan angefertigt hat, die Arbeit nicht übernehmen, muss man die Ausgangsdaten aus der Umsetzungshilfe in das eigene Programm eingeben und die betreffende Variante errechnen. Schlimmstenfalls müssen die Daten vor Ort noch einmal aufgenommen werden.
Individuelle Sanierungspläne sind immerhin 15 Jahre lang gültig, und selbst ein geförderter Vor-Ort-Beratungsbericht von vor 2021 kann Grundlage eines TPN sein.
Datenaufnahme vor Ort kann auch erforderlich werden, wenn es sich um einen rein in Ferndiagnose entstandenen Fahrplan handelt. Hier kann es sein, dass die Zahlen im Original zu unplausiblen Resultaten führen. Je nach Ausgangslage ist letztlich von anderthalb bis hin zu zehn Stunden Mehrarbeit die Rede. Damit nicht genug, müssen die im Nachhinein entstehenden Mehrkosten der Kundin, dem Kunden erklärt werden. Sofern die Energieberatenden nicht gleich auf die Rechnungsstellung verzichten.
Eine weitere Belastung für Effizienzexpert:innen
Die Aufregung, die die neuen Anforderungen ausgelöst haben, dürfte nicht zuletzt mit der Situation vieler Effizienzexpert:innen zu tun haben: einer schlechteren Auftragslage und sinkenden Umsätzen (siehe GEB-Umfrage im vergangenen Jahr [1]). Diese jüngste bürokratische Hürde könnte die durch unbeständige Förderpolitik verunsicherten Immobilienbesitzenden noch weiter irritieren, befürchtet man in der Branche, am Ende die Akzeptanz der Energiewende gefährden. Unter anderem wurde deshalb angeregt, die besagten Kennwerte überhaupt erst für ab April beantragte Projekte zu verlangen.
Doch es ist – Stand Mitte Februar – ein Kompromiss in Sicht. Das bestätigen sowohl Jutta Maria Betz aus dem DEN-Vorstand als auch GIH-Vorstand Lennart Feldmann und Henning Marxen, politischer Referent beim GIH. Was auch das Bundesamt bestätigt. Es bleibe zwar bei den verpflichtenden Angaben ab 7. April, aber das Bafa werde bis April eine technische FAQ veröffentlichen, in der beschrieben wird, wie eine vereinfachte Berechnung aussehen kann. Dazu stehe das Bundesamt in Austausch mit den Verbänden GIH und DEN.
Denkbar ist laut Feldmann ein einfaches Excel-Tool, mit dem die Kennwerte auf Basis der DIN V 18599 ohne ausführliche Rechenarbeit schnell ermittelt werden können. Bundesamt und Ministerium haben laut Betz zugestimmt, den Vorschlag zur Vereinfachung vor Inkrafttreten nochmals mit den Verbänden abzustimmen. Die DEN-Vertreterin hat, so sagt sie, im Zuge des Gesprächs im Ministerium die Hoffnung geäußert, dass die Angabe der Kennwerte überflüssig werde, sobald der Fördermittelgeber wie geplant die digitale Erfassung der iSFP-Daten umgesetzt habe.
In der Datenerhebung als solcher sehen nicht wenige eine Chance. Es könne ja sein, meinen Marxen und Feldmann, dass sowohl der individuelle Sanierungsfahrplan wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen auf diese Art aufgewertet würden. Ohnehin ist die Förderung der Einzelmaßnahmen am Gebäude laut einer Studie des Thinktanks Agora Energiewende weitaus effizienter als die Förderung von Komplettsanierungen. Sie spart mit den gleichen staatlichen Geldern beinahe achtmal so viel an Treibhausgasen ein [2].