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Förderkonditionen für Energieeffizienz

Wie die BEG jetzt bezuschusst

Nicht nur die angekündigten Kürzungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sorgten für Empörung sowohl in der Bau-, Energieberatungs- und Heizungsbranche. Vor allem die kurzfristige Ankündigung und die daraus resultierenden Schwierigkeiten bei der aktuellen Beantragung erzeugten heftigen Unmut. So war es von einem Tag auf den anderen nicht mehr möglich, Förderanträge zu stellen.

Am 8. Juli hatte das Bundesministerium angekündigt, dass es zwischen dem 9. bis 20. Juli keine neuen Technische Projektbeschreibungen (TPB) beim Bafa und bei der KfW keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) mehr erstellt werden könnten. Was bereits am 8. Juli dazu geführt hatte, dass der Zugang zu den Portalen von Bafa und KfW aufgrund überlasteter Server stark eingeschränkt war. Inzwischen stehen die neuen Förderkonditionen fest.

BEG-Heizungsförderung Wohngebäude

  • Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
  • Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit. Für die erste Wohneinheit sinkt er erstmalig am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres um 750 Euro.
  • Die Förderung für selbstnutzende Eigentümer wird noch stärker als bisher nach Einkommen differenziert. Zusätzlich zur Grundförderung kann der Einkommensbonus beantragt werden. Er hängt vom Haushalts-Jahreseinkommen ab:
  • 40 Prozent bei Jahreseinkommen bis 30.000 Euro,
  • 30 Prozent bei Jahreseinkommen bis 40.000 Euro,
  • 10 Prozent bei Jahreseinkommen bis 50.000 Euro.
  • Familien mit Kindern im Haushalt können abhängig vom Haushalts-Jahreseinkommen einen Einkommensbonus erhalten in Höhe von
  • 40 Prozent bei Jahreseinkommen bis 40.000 Euro,
  • 30 Prozent bei Jahreseinkommen bis 50.000 Euro,
  • 10 Prozent bei Jahreseinkommen bis 60.000 Euro.

Im Haushalt lebende, minderjährige Kinder reduzieren das anzusetzende zu versteuernde Haushalts-Jahreseinkommen um einmalig 10.000 Euro. Beispielsweise reduziert sich bei einer Familie mit mindestens einem Kind und einem zu versteuernden Haushalts-Jahreseinkommen von 40.000 Euro durch den Familienzuschlag das relevante Einkommen auf 30.000 Euro. Damit kann die Familie den 40-Prozent-Einkommensbonus statt den 30-Prozent-Einkommensbonus ohne Familienzuschlag beantragen.

  • Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 16 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Er sinkt erstmalig am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres um vier Prozentpunkte.
  • Im ersten Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Die Grundförderung sinkt dann für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt/gebaut/zusammengebaut wurden, auf 15 Prozent. Gleichzeitig erhalten Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden, einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 Prozent.
  • Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen.

BEG-Heizungsförderung Nichtwohngebäude

  • Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 Euro für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche
  • zusätzlich 197 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer 150 m² bis 400 m²,
  • zusätzlich 118 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer als 400 m² bis 1.000 m²,
  • zusätzlich 79 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer als 1000 m².
  • Der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres
  • um 750 Euro für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche,
  • um 3 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude bis 400 m²,
  • um 2 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude bis 1000 m²,
  • um 1 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude mit ­größerer Nettoraumfläche.

BEG-Förderung energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden

  • Der zusätzliche Bonus von fünf Prozent für die Effizienzhaus-Stufen mit Erneuerbaren Energien Klasse (EE-Klasse) entfällt.
  • Für die Sanierung von Wohngebäuden beträgt der Förderhöchstbetrag einheitlich 150.000 EUR pro Wohneinheit.
  • Die Höhe der Tilgungszuschüsse, die auf den Kreditbetrag gewährt werden, wird pauschal jeweils um zehn Prozentpunkte reduziert.
  • Die Zuschussförderung für kommunale Gebietskörperschaften sinkt ebenfalls um zehn Prozentpunkte bezogen auf die förderfähigen Gesamtkosten.
  • Der Bonus für Serielles Sanieren von Wohngebäuden, der den Tilgungszuschuss erhöht, wird ausgeweitet und in Höhe von fünf Prozent auch für serielle Sanierungen auf die Effizienzhaus (EH)-Stufe 70 EE gewährt (bisher: nur für EH-Stufen 40 und 55). Für Nichtwohngebäude wird ein entsprechender Bonus für Serielles Sanieren neu eingeführt. Die Beantragung dieser Förderung wird voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich sein.

Bereits bestehende Zusagen der KfW in allen genannten Förderprodukten behalten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel hierfür sind reserviert. Bereits bei der KfW eingegangene Anträge, die noch nicht zugesagt wurden, werden entsprechend geprüft und bei Vorliegen der Förderbedingungen wie gehabt zugesagt.

BEG-Zuschüsse: Neue­run­gen für Dämm­maß­nah­men

Für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle können Hauseigentümer weiterhin Zuschüsse über die Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen.

  • Der Basis-Zuschuss für Dämmmaßnahmen beträgt grundsätzlich 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderanträge müssen vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt werden.
  • Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) verdoppeln sich die förderfähigen Kosten für Einfamilienhäuser von 30.000 auf bis zu 60.000 Euro. Für Investitionen, die 30.000 Euro pro Einfamilienhaus überschreiten, gewährt die Förderung einen zusätzlichen iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten auf den darüberliegenden Kostenanteil.
  • Ab 2027 ist ein weiterer Bonus von 5 Prozent für die Dämmung von Worst Performing Buildings (WPB) vorgesehen. Der Bonus kann für bis zu drei Anträge pro WPB in Anspruch genommen werden.

Wie der GIH die neue Förderung bewertet

Der Energieberatendenverband GIH begrüßt den reibungslosen Start der neuen BEG-Förderrichtlinien, warnt jedoch vor einer Vernachlässigung umfassender Sanierungskonzepte. Positiv hebt er hervor, dass energetisch besonders schlechte Gebäude nun stärker gefördert werden. Zudem könnten mehr Sanierungswillige einen Einkommensbonus für den Heizungstausch beantragen. Die Verknüpfung des WPB-Bonus mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) unterstreiche die Bedeutung einer qualifizierten und unabhängigen Energieberatung. Auch der Erhalt des Gesamtvolumens der Förderung wertet der Verband als Erfolg.

Gleichzeitig äußert er Kritik. Die neuen Förderbedingungen würden einen noch stärkeren Fokus auf Einzelmaßnahmen, insbesondere den Heizungstausch legen. Dies berge die Gefahr, dass ganzheitliche Effizienzhaussanierungen und langfristige Sanierungsstrategien an Attraktivität verlieren könnten. Solch umfassenden Ansätze sind dem GIH zufolge jedoch für dauerhaft niedrige Energiekosten und einen wirksamen Klimaschutz unerlässlich.

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