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Nachhaltigkeitsanforderungen in der Neubauförderung

QNG und NH-Klasse

Systeme zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden wurden in Deutschland seit 2007 entwickelt und stehen seitdem allen Bauherren zur Auszeichnung bzw. Zertifizierung von Bauvorhaben zur Verfügung. Im Juni 2021 wurden entsprechende Bewertungssysteme als Grundlage für die Vergabe der Nachhaltigkeits-Klasse in die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) aufgenommen.

Für Effizienzhäuser und -gebäude kann in der BEG eine Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) erreicht werden, wenn das Gebäude durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ausgezeichnet wird. Mit dieser NH-Klasse konnte beim Neubau von Wohngebäuden bereits seit dem 1.7.2021 eine um 2,5 Prozentpunkte höhere Förderung erreicht werden. Da der gleiche Bonus alternativ auch mit der überwiegenden Nutzung erneuerbarer Energien (EE-Klasse) erreicht werden konnte, wurden jedoch nur wenige Wohngebäude mit NH-Klasse gefördert.

Mit der Fortsetzung der Neubauförderung nach dem Förderstopp (siehe GEB 05 2022) können seit dem 21.4.2022 grundsätzlich nur noch Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert werden. Die NH-Klasse ist somit von einem bisher kaum genutzten Bonus zu einer verbindlichen Fördervoraussetzung geworden. Zugleich wurde die Möglichkeit geschaffen, die NH-Klasse auch für Nichtwohngebäude zu nutzen, allerdings zunächst nur für den Neubau und die Komplettmodernisierung von Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie von Bildungsbauten.

Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Da die verschiedenen bestehenden Bewertungssysteme unterschiedliche Anforderungen an Bauwerke stellen, wurden von Seiten des Bundes ergänzend einzelne Mindestanforderungen festgelegt, die für eine Förderung nachzuweisen sind. Die Einhaltung dieser Anforderungen im besonderen öffentlichen Interesse wird mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude ausgewiesen.

Das QNG ist ein staatliches Gütesiegel für Gebäude, das vom Bundesbauministerium entwickelt wurde und von akkreditierten Zertifizierungsstellen vergeben wird. Es baut auf den in Deutschland eingeführten Strukturen, Anforderungen und Zielsetzungen der vorhandenen Bewertungssysteme auf. Alle Informationen und Grundlagen zum Qualitätssiegel sind auf der Internetseite des Bundes unter www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg veröffentlicht.

Voraussetzung für die Vergabe des QNG ist die Durchführung einer Nachhaltigkeitsbewertung mit einem registrierten Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen (z.B. BNB oder DGNB). Die registrierten Systeme müssen definierte allgemeine Anforderungen in den Bereichen Ökologie, Ökonomie, soziokulturelle Qualität sowie für den Planungs- und Bauprozess erfüllen. Das QNG gilt als erreicht, wenn dessen allgemeine und besondere Anforderungen eingehalten sind und dies durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle bestätigt wurde.

Es wird unterschieden zwischen Siegelvarianten und Bewertungssystemen für Wohngebäude und solchen für Nichtwohngebäude:

Siegel und Bewertungssysteme für Wohngebäude

Derzeit bestehen für Wohngebäude zwei Siegelvarianten: eines für den Neubau von Wohngebäuden mit bis zu fünf Wohneinheiten (QNG-K) und eines für den Neubau von Wohngebäuden jeder Größe (QNG-W). Dafür sind folgende Bewertungssysteme durch die Deutsche Akkreditierungsstelle anerkannt worden:

  • DGNB Neubau Wohngebäude, Version 2018 (DGNB NWO18)
  • DGNB Neubau Kleine Wohngebäude, Version 2013 (DGNB NKW 13.2)
  • Qualitätssiegel Nachhaltiger Wohnungsbau (NaWoh V3.1)
  • Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnhausbau (BNK_V1.0)
  • Siegel und Bewertungssysteme für die Sanierung von Wohngebäuden gibt es bisher nicht.

    Siegel und Bewertungssysteme für Nichtwohngebäude

    Bei Nichtwohngebäuden liegen seit dem 20.4.2022 Siegelvarianten für Neubauten und Komplettmodernisierung von Büro und Verwaltungsgebäuden (NWG-BN22 und NWG-BK22) sowie von Bildungsbauten (NWG-UN22 und NWG-UK22) vor. In diesen vier Siegelvarianten für Nichtwohngebäude wurden bislang folgende Bewertungssysteme anerkannt:

  • DGNB Neubau Büro- und Verwaltung, Version 2018 (DGNB NBV18)
  • DGNB Sanierung Büro- und Verwaltung, Version 2021 (DGNB SBV21)
  • DGNB Neubau Bildungsbauten, Version 2018 (DGNB NBI18)
  • DGNB Sanierung Bildungsbauten, Version 2021 (DGNB SBI21)
  • Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen - Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (BNB-BN - Neubau V2015)
  • Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen - Komplettmodernisierung Büro- und Verwaltungsgebäude
    (BNB-BK - V2017)
  • Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen - Neubau Unterrichtsgebäude (BNB-UN - Neubau V2017)
  • Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen - Komplettmodernisierung Unterrichtsgebäude (BNB-UK - V2017)
  • Es ist davon auszugehen, dass in Zukunft weitere Siegelvarianten für zusätzliche Typen und Nutzungen von Nichtwohngebäuden veröffentlicht werden.

    Die Antragstellung für ein Effizienzgebäude mit NH-Klasse (Nichtwohngebäude) ist erst dann zulässig, wenn für den jeweiligen Anwendungsfall mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle veröffentlicht wurde. Es ist daher wichtig, die Verfügbarkeit der Nachhaltigkeitszertifizierung für das jeweilige Gebäude vor der Antragsstellung zu prüfen.

    Bei Mischnutzungen in Gebäuden muss mit den Zertifizierungsstellen abgestimmt werden, ob untergeordnete Nutzungen bei der Bewertung ausgeklammert oder zusammen mit der Hauptnutzung bewertet werden können. Dies können die Nachhaltigkeitsberater:innen mit den Zertifizierungsstellen abstimmen. Weitere Regelungen zur Förderung bei Gebäuden mit Mischnutzungen sind als FAQ durch die KfW angekündigt.

    Bild: BMWSB

    Mindestanforderungen für Nachhaltigkeitszertifizierungen

    Die verschiedenen Bewertungssysteme, z.B. BNB oder DGNB, stellen einzelne Mindestanforderungen für die Gebäudezertifizierung. So müssen beispielsweise für eine Zertifizierung nach DGNB Raumluftmessungen zur Fertigstellung durchgeführt werden und die Ergebnisse bestimmte Werte unterschreiten. Daher prüfen die Nachhaltigkeitsberater:innen, ob dafür notwendige Leistungen bereits beauftragt sind und Nachhaltigkeitsaspekte in der Planung berücksichtigt werden.

    Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude setzt neben der Einhaltung der Anforderungen der jeweils verwendeten Bewertungssysteme die zusätzliche Einhaltung weiterer Anforderungen voraus. Diese sind in Anlage 3 zum QNG-Handbuch beschrieben und beziehen sich auf:

  • Treibhausgasemissionen und Primärenergie im Lebenszyklus
  • nachhaltige Materialgewinnung
  • Schadstoffvermeidung in Baumaterialien und
  • Barrierefreiheit
  • Bei Nichtwohngebäuden kommen die Themen „Naturgefahren am Standort“ und „Gründach“ hinzu.

    Ein Schwerpunkt der Anforderungen liegt auf den Treibhausgasemissionen und dem nicht erneuerbaren Primärenergiebedarf durch den Endenergiebedarf des Gebäudes sowie aus Herstellung, Austausch und Entsorgung von Baustoffen und Haustechnik in einem Betrachtungszeitraum von 50 Jahren.

    Für diese Berechnung stellen erste Softwareanbieter bereits Zusatzmodule zur Energiebedarfsberechnung bereit. Betrachtungen der Ökobilanz von einzelnen Bauteilen sind unter anderem mit dem vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung kostenlos zur Verfügung gestellten Ökobilanzierungstool eLCA (www.bauteileditor.de) möglich. Weitere Anforderungen, wie Vermeidung von Schadstoffen in Bauprodukten oder Barrierefreiheit, können durch die Planer umgesetzt werden.

    Die Auszeichnung kann je nach Qualität des Gebäudes in den Stufen QNG-Plus oder QNG-Premium erfolgen. Dabei stellt das Anforderungsniveau QNG-Plus eine Mindestanforderung dar, dessen Einhaltung eine Voraussetzung für die Verleihung des QNG-Zertifikats und für die Förderung in der NH-Klasse ist.

    Für QNG-Premium wurden höhere Anforderungen festgelegt, die über die definierten Mindestanforderungen hinausgehen. Die Auszeichnungsstufe bei der Zertifizierung, z.B. Silber oder Gold nach DGNB, hat zurzeit keinen Einfluss auf die Förderung.

    Zugelassene Zertifizierungsstellen

    Das Qualitätssiegel dürfen nur Zertifizierungsstellen vergeben, die eine Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle nachweisen und aufrechterhalten. Diese Zertifizierungsstellen werden von den Antragstellern und Antragstellerinnen beauftragt und sind für die technisch-operative Abwicklung der Zertifizierung zuständig. Sie prüfen die Voraussetzungen und vergeben das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (siehe Grafik in Abb. 1). Derzeit sind folgende Zertifizierungsstellen zugelassen:

  • Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen (BiRN) für das Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnhausbau (BNK)
  • Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) für zugelassene DGNB-Varianten für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Verein zur Förderung der Nachhaltigkeit im Wohnungsbau für das Qualitätssiegel Nachhaltiger Wohnungsbau (NaWoh)
  • Steinbeis-Transfer-Institut Bau- und Immobilien­wirtschaft für alle zugelassenen BNB-Varianten für Nichtwohn­gebäude.
  • Für jedes Bewertungssystem ist jeweils nur eine akkreditierte Zertifizierungsstelle vorhanden. Die Wahl des Bewertungssystems bestimmt somit auch die Zertifizierungsstelle.

    Begleitung durch Nachhaltigkeitsexpert:innen

    Nachhaltigkeitsexperten:innen werden von den jeweiligen Zertifizierungsstellen gelistet und je nach System entweder Auditor:innen oder Koordinator:innen genannt. Sie beraten und unterstützen den Bauherrn bei der Zertifizierung des Gebäudes.

    In der Regel werden von den Nachhaltigkeitsberatern zu Beginn der Planung ein „Pre-Check“ durchgeführt und angestrebte Qualitätsstandards in einer Zielvereinbarungstabelle (Lastenheft) festgehalten. Ergibt die erste Überprüfung der Planung, dass die Anforderungen mit großer Wahrscheinlichkeit eingehalten werden, melden die Auditoren das Gebäude zur Zertifizierung an und der Bauherr schließt einen Vertrag mit der Zertifizierungsstelle ab. Für die Überprüfung der Nachweis­unterlagen erheben die Stellen Zertifizierungsgebühren, die je nach Größe des Objekts festgelegt werden.

    Die notwendigen Nachweisleistungen sowie Verantwortlichkeiten und Termine werden in der Regel in einem Pflichtenheft festgelegt, das planungs- und baubegleitend fortgeschrieben wird. Der Leistungsumfang der Nachhaltigkeitsexperten ist nicht verbindlich vorgegeben, sondern kann individuell vereinbart werden.

    Neben der Beratung zur Zertifizierung können auch weitere Leistungen wie die Erstellung von Ökobilanzen (LCA) und Lebenszykluskostenberechnungen (LCC) sowie die Beratung zur Auswahl umweltfreundlicher Baustoffe von Nachhaltigkeitsexpert:innen erbracht werden.

    Die Leistungen der Nachhaltigkeitsberater:innen – wie z. B. spezielle Berechnungen und das Zusammenstellen der Dokumentation – werden je nach Projekt kalkuliert und sind keine HOAI-Leistungen. Teilweise gibt es Überschneidungen zu Leistungen, die auch von Planungs- oder Bauphysikbüros erbracht werden können. Daher ist für die Begleitung von den Bauherren immer ein Angebot bei geeigneten Nachhaltigkeitsberater:innen einzuholen.

    Bei der Förderung eines Gebäudes mit NH-Klasse können die Kosten für die Gebäudezertifizierung und die Nachhaltigkeitsexperten zusätzlich zu der Begleitung durch die Energieeffizienzexperten über die „Baubegleitung und Fachplanung“ gefördert werden (maximal 50 Prozent der Kosten, maximale Höhe je nach Gebäudeart bis zu 40 000 Euro). In diesem Fall stehen somit förderfähige Kosten in doppelter Höhe zur Verfügung: einmal bis maximal 40 000 Euro je Gebäude für die energetische Fachplanung und Baubegleitung und noch einmal bis maximal 40 000 Euro je Gebäude für die Nachhaltigkeitszertifizierung und die dafür erforderlichen Ingenieurleistungen.

    FAQ zur NH-Klasse

    Das Ministerium und die KfW haben am 25.5.2022 eine Reihe von Fragen und Antworten zur Förderung von Effizienzhäusern/-gebäuden mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung veröffentlicht. Unter dem Link https://bit.ly/GEB_2508 finden sich unter anderem wissenswerte Erläuterungen zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, zu den Voraussetzungen für die Beantragung der NH-Klasse sowie zu den Leistungen der Energieeffizienzexpert:innen bei der NH-Klasse. Zudem wird ein Formular bereitgestellt, mit dem eine geplante QNG-Zertifizierung zur Antragsstellung dokumentiert werden soll.

    „Klimafreundliches Bauen“ ab 2023

    Ab Anfang nächsten Jahres soll die derzeitige Neubauförderung durch ein neues Programm mit dem Arbeitstitel „Klimafreundliches Bauen“ ersetzt werden. Dabei sollen die Anforderungen aus dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude weiterentwickelt und insbesondere die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch deutlich stärker in den Fokus gestellt werden (Ökobilanz über Errichtung, Betrieb und Rückbau).

    Dabei ist es durchaus möglich, dass ab dem nächsten Jahr für die Neubauförderung keine komplette Nachhaltigkeitszertifizierung (NH-Klasse) mehr erforderlich ist, sondern lediglich einzelne Anforderungen aus dem QNG eingehalten werden müssen.

    Die Ökobilanzierung des Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus mit einer Bewertung der aus den Baustoffen resultierenden Emissionen und Energieaufwendungen wird dabei sicherlich eine wichtige Rolle spielen. Diese könnte zudem perspektivisch auch in die gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einfließen (vergleiche § 7 Absatz 5 GEG 2020). Daher ist es für Energieberater:innen sicherlich sinnvoll, sich mit der Ökobilanzierung zu beschäftigen und dieses Themenfeld nicht alleine den Nachhaltigkeitsexpert:innen zu überlassen.

    1 Akteure für die Beantragung einer Förderung gemäß BEG mit NH-Klasse

    1 Akteure für die Beantragung einer Förderung gemäß BEG mit NH-Klasse
    Dipl.-Ing. Jan Karwatzki
    ist Architekt und Prokurist und leitet beim Öko-­Zentrum NRW den Bereich zur Energieeffizienz
    von Gebäuden.

    Bilderwelten Wolf

    Dipl.-Ing. Bettina Kasper
    ist Prokuristin und leitet beim Öko-Zentrum NRW den Bereich zum Nachhaltigen Bauen.

    Bilderwelten Wolf

    Das Öko-Zentrum NRW ist einer der größten Anbieter von Fort- und Weiterbildungen für Energieberater und bietet Planungs- und Beratungsleistungen zu den Themen Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Klimaschutz im Gebäudebereich an.

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