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Fenstersanierung im Bestand

Glas und Rahmen – und Gebäude

Fenster und Türen werden in Deutschland im Durchschnitt 48 Jahre genutzt [1]. Diese „Treue“ wird indes nicht belohnt. Viele Bewohner von Häusern mit 30 oder gar über 40 Jahre alten Fenstern spüren intensiv die Schwächen hinsichtlich der Behaglichkeit. Ursachen sind oftmals fehlende Wind- und Luftdichtigkeit, gepaart mit in der Heizperiode relativ niedrigen raumseitigen Oberflächentemperaturen an Verglasungen und Rahmen. In den Beratungsgesprächen, die der Autor mit Betroffenen führt, werden daher an erster Stelle unangenehme Zugerscheinungen und ein Kältegefühl in Fensternähe beklagt. Diese Mängel jedoch können durch den Einbau moderner Fenster, aber auch durch energetische Sanierungsmaßnahmen an Bestandsfenstern abgestellt werden, ganz zu schweigen von der zu erzielenden Heizenergieeinsparung [2].

Energetische Sanierung der Bestandsfenster

Es muss tatsächlich nicht immer der Komplettaustausch sein. Ob Holz- oder Kunststoffprofile, ob Fenster oder Fenstertüren – Sind Rahmen und Beschläge noch in Schuss und die Elemente mit Zweischeiben-Isolierverglasungen und Falzdichtungen ausgestattet, kann bereits der Austausch der Verglasungen zu wesentlichen energetischen Verbesserungen führen, bei relativ überschaubarem Investitionsvolumen. Besagte Isolierverglasungen – ohne zusätzlichen Wärmeschutz wie Edelgasfüllung und Low-E-Beschichtung – noch bis zum Jahr 1995 vielfach eingebaut, haben lediglich Ug-Werte von um die 3,0 W/m²K. Neue Wärmeschutzverglasungen, mit gleichen Gesamtdicken, werden dagegen aktuell bereits mit Ug-Werten von 1,6 bis 1,0 W/m²K angeboten, abhängig vom möglichen Glasaufbau [3]. Achtung: Bei Austausch der Verglasungen von bestehenden Fenstern und Fenstertüren, in normal beheizten Räumen und Gebäuden, wird in Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) falls technisch möglich ein Ug-Wert von nicht über 1,1 W/m²K gefordert [4].

Nachrüstung von DreifachVerglasungen in Holzfenstern

Bei isolierverglasten Holzfenstern mit Rahmenstärken der Flügel von 66 Millimetern und mehr ist es möglich, eine Dreifach-Verglasung mit einem Ug-Wert von mindestens 0,70 W/m²K einzubauen. Geeignet sind dafür Dreifach-Verglasungen mit drei und zwei Millimeter dicken Gläsern, zum Beispiel im Aufbau 3-12-2-12-3. Die äußeren Scheiben messen jeweils drei Millimeter, die mittlere Scheibe ist zwei Millimeter dick, die Scheibenzwischenräume kommen auf jeweils zwölf Millimeter. Allerdings ist die Auswahl an Herstellern, die solch ein Produkt anbieten, relativ gering [5]. Im Rahmen eines Projekts des Autors wurden in einem Holzfenstersystem IV 66 mit einer Flügelrahmenstärke von 66 Millimetern, Baujahr 1995, die alten Zweifach- durch die oben beschriebenen Dreifach-Verglasungen ersetzt. Um die neuen Scheiben in die Flügelrahmen einsetzen zu können, mussten lediglich die Glashalteleisten etwas verjüngt werden.

Im Zuge einer solchen Maßnahme sollte grundsätzlich die Funktionsfähigkeit der Falzdichtungen zwischen Flügel- und Blendrahmen überprüft werden. Bei Bedarf lassen sie sich oftmals mit wenig Aufwand erneuern. Die Beschläge sollten gewartet und eingestellt, die Luftdichtheit der Baukörperanschlussfugen im Übergang vom Blendrahmen zu den Laibungsflächen überprüft werden. Etwaige Undichtigkeiten können durch farblich angepasste Holzleisten mit eingelegten vorkomprimierten Dichtungsbändern behoben werden.

Handelt es sich um Kunststofffenster mit weißen Blendrahmen, kann man ebenfalls zu Leistensystemen mit eingelegten vorkomprimierten Dichtungsbändern greifen. Alternativ können spezielle aufklebbare Kunststoffleisten mit Versieglungsnut verwendet werden. Sie werden mit spritzbaren Dichtstoffen luftdicht an den Laibungsflächen angeschlossen. Die zu erwartenden Bewegungen aus den Elementen werden von den Klebkissen, mit denen die Leisten auf den Blendrahmen befestigt worden sind, ausgeglichen. Beide Verfahren zur Herstellung einer dauerhaften luftdichten Abdichtung der Blendrahmen zum Baukörper werden in der Sanierung auch bei Austausch von Fensterelementen angewendet.

Austausch von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren: Anforderungen an Wärmeschutz und Luftdichtheit

Sind mehr als zehn Prozent der Fensterfläche des Gebäudes vom Austausch betroffen, so gelten die Vorgaben des GEG hinsichtlich des Wärmeschutzes und der Luftdichtheit (Paragraph 48). Entsprechend darf beim Austausch von Fenstern und Fenstertüren in normal beheizten Räumen und Gebäuden der Uw-Wert, also der Wärmedurchgangskoeffizient des gesamten Elements aus Verglasung und Rahmen, die Marke von 1,3 W/m²K nicht überschreiten [4]. Des Weiteren wird im GEG in Paragraph 13 gefordert: „Ein Gebäude ist so zu errichten, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig nach den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist.“ Auch diese Vorgabe greift, sobald die Maßnahmen mehr als zehn Prozent der jeweiligen Außenbauteilflächen betreffen.

Im Detail werden dazu für beheizte Gebäude nach DIN 4108-2 Anforderungen an die maximale Luftdurchlässigkeit der Funktionsfugen von Fenstern gestellt, in Abhängigkeit der Zahl der Vollgeschosse. So zum Beispiel an die Falzfugen zwischen Blend- und Flügelrahmen. Bei Gebäuden mit bis zu zwei Vollgeschossen muss mindestens die Klasse 2, bei Gebäuden mit mehr als zwei Vollgeschossen mindestens die Klasse 3 nach DIN EN 12207 erreicht werden.

Zu beachten ist, dass die Luftdichtheit von Baukörperanschlussfugen in der Regel immer an der warmen Seite, also meist an der Raumseite, dauerhaft hergestellt wird. Wichtig außerdem: Aktuell bezuschusst die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) den Austausch von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren. Die Uw-Werte der zu fördernden Elemente dürfen bei Wohngebäuden oder bei Zonen mit Temperaturen größer oder gleich 19 Grad Celsius die Marke von 0,95 W/m²K nicht überschreiten [6]. Diese Anforderung kann derzeit nur mit dreifach verglasten Fenstersystemen erfüllt werden.

Mögliche Folgen eines Fensteraustauschs

Allerdings kann der Fenstertausch gerade bei Gebäuden, die vor der ersten Wärmeschutzverordnung, das heißt vor 1978 errichtet wurden, dazu führen, dass nun die angrenzenden Bauteile und Außenwände schlechter dämmen als die Fenster und somit ihre Oberflächentemperaturen unter denen der neuen Fensterelemente liegen. (Der Wärmeschutz der Außenwände lässt sich bis zu einem gewissen Grad aus dem Baujahr des Gebäudes erschließen [7].) Und das gepaart mit dem eventuell seit Jahren gewohnten Lüftungsverhalten der Bewohner, die sich auf den wetterabhängigen Luftwechsel der undichten Bestandsfenster zur Feuchteabfuhr verlassen konnten.

Zusätzlich müssen Wärmebrücken berücksichtigt werden, zum Beispiel im Bereich der Stürze oder der in Außenwände mit einbindenden Betondecken. Kommt es zu hohen Feuchtelasten im Gebäudeinneren, schlägt sich der Wasserdampf eben nicht mehr als sichtbares Tauwasser – und als dringende Mahnung zur Lüftung – an den Fensterelementen nieder. Er sucht sich dazu die kältesten Stellen, wo die erhöhten Werte meist unbemerkt bleiben, häufig zum Beispiel Deckenübergänge, Raumecken oder Stürze, wo sich in der Folge Schimmel bildet (Abb. 3). Abhilfe kann eine umfassende Dämmung der Gebäudehülle schaffen. Stand der Technik in der Bestandssanierung ist ein U-Wert der Außenwände von kleiner oder gleich 0,20 W/m²K. Dies ist auch der Schwellenwert, der in der Förderung nach BEG EM verlangt wird.

Doch werden oft aus finanziellen Gründen nur die Fenster und Türen ausgetauscht. Handelt es sich um massive monolithische Außenwände, gibt das VFF-Merkblatt ES.06 Auskunft darüber, ob zusätzliche Maßnahmen zum Feuchteschutz in den Fensterlaibungen angebracht sind [8]. Auf der Grundlage des energetischen Standards gemäß Baualtersklasse, der Wandstärken und der Einbaulage der Elemente werden Maßnahmen aufgezeigt, mit denen die Wärmebrücken in den Laibungen reduziert werden können. Soweit, dass der geforderte bauliche Mindestwärmeschutz erfüllt ist und dass im Besonderen der Temperaturfaktor fRsi [9] gemäß DIN 4108-2 gleich oder größer 0,7 ist.

Lüftungskonzept erstellen und über das richtige Lüftungs­verhalten aufklären

Entsprechend der DIN 1946-6 muss bei energetischen Sanierungsmaßnahmen ein Lüftungskonzept erstellt werden. Bei wohnwirtschaftlich genutzten Bestandsgebäuden dann, wenn in einer Wohnung oder in einem Wohngebäude mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht wird. Das Lüftungskonzept zeigt auf, ob die Lüftung zum Feuchteschutz durch unkontrollierte Infiltration über die Gebäudehülle, ständig und nutzerunabhängig auch nach dem Austausch der Fensterelemente noch gewährleistet ist. Falls nicht, stehen lüftungstechnische Maßnahmen an.

Das ift Rosenheim bietet zu diesem Zweck das kostenfreies Software-Tool ift-Lüftungsplaner [10]. Mit ihm kann darüber hinaus berechnet werden, welche Luftwechselraten bei natürlicher Lüftung (Lüftung über die Fensterelemente) in den einzelnen Räumen notwendig sind. Vor Anwendung sollte jedoch eines der regelmäßig vom ift hierzu angeboten Seminare besucht werden.

Nach Austausch der Fenster und Türen muss der Nutzer der Wohnung oder des Gebäudes unbedingt auf die notwendige Anpassung seines Lüftungsverhaltens hingewiesen werden. Aus diesem Grund empfiehlt der Autor jeweils in den kühlsten Bereichen die relative Luftfeuchtigkeit per Hygrometer zu kontrollieren. Spätestens ab einem Wert von 70 Prozent sollte eine Querlüftung erfolgen.

Sonnenschutz: Auch Rollladenkästen kann man ­energetisch sanieren

Bedingt durch den Klimawandel sind längere Hitzeperioden mit Tagestemperaturen von 35 Grad Celsius und darüber keine Ausnahmeerscheinung mehr. In solchen Hitzephasen mit sogenannten tropischen Nächten – per Definition mit Temperaturen nicht unter 20 Grad Celsius – führt auch Nachtlüftung nicht mehr zu einer gewünschten Abkühlung der Innenräume. So ist es unerlässlich, im Zuge einer energetischen Sanierung den sommerlichen Wärmeschutz nach GEG-Paragraph 14 zu planen sowie den Eintrag von Sonnenenergie mit außenliegenden Sonnschutzeinrichtungen zu begrenzen.

Man sollte hierbei die Empfehlungen der Holzforschung Austria beherzigen, die auf wissenschaftlichen Untersuchungen basieren [11]. Der Sonnenschutz ist insbesondere bei Elementen mit Süd- und Westausrichtung empfohlen, zum Beispiel in Form von Vorbaurollläden oder Aufsatz-Rollladenkästen.

Der Wärmeschutz von Rollladenkästen ist dabei ebenfalls baujahrsabhängig [12]. Wandintegrierte Produkte haben in der ungedämmten Ausführung U-Werte von um die
3,6 W/m²K, in der gedämmten je nach Einbaujahr von 1,4 bis 2,2 W/m²K. Daher sollte immer geprüft werden, ob man die vorhandenen Rollladenkästen mit zusätzlichen Dämmstoffschichten energetisch aufwerten kann. Die Erfahrung zeigt, dass bis zu Fensterhöhen von zirka 1,3 Meter und bei Wandstärken von mindestens 30 Zentimetern in den Kästen Platz für eine zusätzliche Dämmung vorhanden ist. Im Fall von Balkon- und Terrassentüren gibt es die Möglichkeit, die Rollladenanlagen mit dünneren Wellen und schmäleren Lamellen (Rollladenpanzern) auszustatten und so Platz für die Dämmung zu gewinnen.

Den Ruf der energetischen Modernisierung retten

Es dürfte klar geworden sein, dass man den Austausch von Verglasungen oder kompletten Fenstern oder Türen nicht isoliert vom Zustand der übrigen Gebäudehülle betrachten kann. Da ja neben der Energieeinsparung das Ziel der Maßnahme eine bessere Behaglichkeit und damit Wohngesundheit ist, von der bei Schimmelbefall keine Rede mehr sein kann, kann nur die ganzheitliche Planung den gewünschten Erfolg bringen. Das ist umso wichtiger, als halbherzige und in der Folge missglückte Maßnahmen den Laien häufig zu dem – falschen – Schluss führen, energetische Modernisierungen schadeten eher, als dass sie nützten. Diesem Mythos gilt es entgegenzuwirken. ■

Quellen und Literatur:

[1] Verband Fenster + Fassade, Bundesverband Flachglas: Mehr Energie sparen mit neuen Fenstern, Januar 2024, Seite 18. https://t1p.de/GEB250944

[2] Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohnungsbestand, Bundesanzeiger, 04.12. 2020, Tabelle 3, Fenster, Fenstertüren. https://t1p.de/GEB250945

[3] Flachglas Markenkreis: Glas Handbuch 2025, Seite 303. https://t1p.de/GEB250954

[4] GEG 2024, Anlage 7, Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden

[5] Saint-Gobain Glass: Leichtglas, Ausgabe 03-2023, Seite 4. https://t1p.de/GEB250946

[6] Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 21. Dezember 2023, Technische Mindestanforderungen, Tabelle Seite 18. https://t1p.de/GEB250947

[7] wie [2], Tabelle 2

[8] VFF-Merkblatt ES.06: Handlungsempfehlungen zur schimmelpilzfreien Teilmodernisierung mit Fenstern. https://t1p.de/GEB250948

[9] zum Temperaturfaktor fRsi siehe GEB 08-2021: Schimmel und Graubereich. https://t1p.de/GEB250949

[10] https://t1p.de/GEB250955

[11] Holzforschung Austria: Coole Fenster für coole Räume – 10 goldene Regeln. https://t1p.de/GEB250950

[12] Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand, Tabelle 2. https://t1p.de/GEB250951

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