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Irreführende Werbung: Erdgas ist kein „Ökogas“

Der Energieversorger NEW aus Nordrhein-Westfalen darf sein Erdgas-Angebot nicht mehr als „Ökogas“ bewerben. Das Landgericht Düsseldorf sah darin irreführende Werbung. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe.

NEW hatte auf seiner Website ein Angebot für einen Erdgastarif als „umweltbewusste und zukunftsorientierte Energieversorgung“ beworben. „Sie können sicher sein, dass Sie ein Produkt erhalten, das nachweislich umweltfreundlich ist“, hieß es wörtlich laut einem Screenshot, der der Urteilsbegründung beigefügt ist. „Darüber hinaus kompensieren Sie mit Ihrem Ökogastarif Ihre CO₂-Emissionen vollständig“, hieß es in dem Werbetext weiter.

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Richter: Angebotenes Erdgas weist keine besseren Umwelteigenschaften auf

Die DUH hielt diese Werbung für irreführend, mahnte die NEW deswegen mehrfach erfolglos ab und klagte schließlich auf Unterlassung. Die NEW wiederum argumentierte, die CO₂-Emissionen des als „Ökogas“ angebotenen konventionell geförderten Erdgases vollständig zu kompensieren.

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Die Richter am Landgericht Düsseldorf sahen die Sache indes anders. Auf der Website werde der Eindruck erweckt, dass das angebotene Gas aus sich heraus schon bessere Umwelteigenschaften habe als herkömmliches Erdgas, so die Richter. Dafür spräche schon die Verwendung des Begriffes „Ökogas“. Zudem werde eine „eine nachhaltige Gasalternative“ angeboten. „Diese Aussage legt die Annahme nahe, unter dem Ökogastarif werde gar kein konventionelles Erdgas angeboten, sondern ein aus erneuerbaren Rohstoffen gewonnenes Gas“, heißt es im Urteil. Dieser Eindruck sei aber falsch. Das unter dem „Ökogastarif“ angebotene Gas ist konventionell gefördertes Erdgas und weist keine besseren Umwelteigenschaften auf.

DUH will auch weiterhin auf Klimaklagen setzen

Dass die NEW nicht ausdrücklich von Biogas, sondern nur vom „Ökogas“ sprach, habe in diesem Zusammenhang keine Bedeutung. Es handle sich daher um irreführende Werbung, die die NEW nun unterlassen muss.

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„Erdgas ist weder ‚öko‘ noch ‚nachhaltig‘ oder ‚umweltfreundlich‘, wie von dem Unternehmen behauptet, sondern absolut klimaschädlich“, sagte Jürgen Resch, Geschäftsführer der DUH. „Da lässt sich auch durch den Ablasshandel mit CO₂-Zertifikaten aus dem Ausland nichts schönrechnen.“ Waldschutzprojekte könnten keinen langfristigen CO₂-Ausgleich garantieren, da ihre Laufzeiten bei Weitem nicht an die Dauer heranreichten, in der das durch Erdgas freigesetzte CO₂ die Klimakrise weiter anheize. Er gab sich gewohnt kämpferisch: „Mit unseren erfolgreichen Klimaklagen setzen wir ein wichtiges Zeichen für alle Unternehmen: Mit Greenwashing und irreführenden Umweltversprechen kommt ihr nicht durch!“