Seit dem 27. Februar 2024 können Hauseigentümer über die KfW einen Zuschuss für den Kauf und den Einbau einer klimafreundlichen Heizung beantragen. Stand 9. April 2024 sind rund 13.000 Anträge gestellt und bereits bewilligt worden. Das berichtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) auf Anfrage. Das Ministerium ist zufrieden. „Die Heizungsförderung ist erfolgreich angelaufen und im von BMWK und KfW veröffentlichtem Zeitplan“, sagt Pressesprecherin Susanne Ungrad auf Anfrage des Gebäude-Energieberater.
Die Heizungsförderung berücksichtigt zunächst bei einem Einfamilienhaus Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro. Davon können Eigentümer maximal 70 Prozent als Zuschuss erhalten – also bis zu 21.000 Euro. Hinzu kann ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro kommen.
Bis dieses Geld jedoch auf dem Konto der Antragssteller landet, müssen sie sich noch etwas gedulden. Denn um die Nachweise, dass die Maßnahme durchgeführt wurde, einreichen zu können, muss man sich zunächst im Kundenportal der KfW identifizieren. Und das ist erst ab September 2024 möglich, wie es auf der Internetseite der KfW heißt. Das bedeutet: Die Zuschüsse werden auch erst ab September ausgezahlt.
Das Vorgehen hat für Kritik gesorgt. Besonders lautstark äußerte sie die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Laut Geschäftsführerin Barbara Metz trifft das Vorgehen bei der Heizungsförderung besonders Menschen mit niedrigen Einkommen, die sich dieses Jahr eine neue Heizung einbauen möchten. Man schade damit erheblich der flächendeckenden Umstellung auf erneuerbare Zukunftstechnologien wie der Wärmepumpe. „Möglicherweise wird der eine oder andere jetzt damit warten, einen Antrag zu stellen, weil das Geld ja sowieso erst im September ausgezahlt wird“, sagt Metz.
Laut BMWK gibt es jedoch gute Gründe dafür, dass die Zuschüsse erst ab September ausgezahlt werden. Da die Anträge automatisiert bearbeitet werden sollen, sei eine sorgfältige Programmierung entscheidend. „Die Zusagen erfolgen ja bereits in fast allen Fällen innerhalb kürzester Zeit – innerhalb von wenigen Minuten, aufgrund der neuen technischen Umsetzung“, erklärt Pressesprecherin Unrad. Nachdem die Zusagen also bereits automatisiert ablaufen, geht es nun um die Programmierung der Auszahlung.
Sie soll laut Ungrad im Sommer - Ende August, Anfang September - abgeschlossen sein und so effizient wie die Antragstellung ablaufen. Ab dann werde das Geld ohne Wartezeit ausgezahlt. Ungrad nennt als Grund, warum der Zuschuss erst ausgezahlt wird, nachdem die Maßnahme umgesetzt wurde: „Dies ist bei Förderungen üblich, da sonst der Zuschuss zweckentfremdet eingesetzt werden könnte.“ Schließlich gehe es ja um das Geld der Steuerzahler.
Bei manchen Kritikern ist mittlerweile Pragmatismus eingekehrt. So hatten auch der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und der Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK) die verzögerte Auszahlung beanstandet. Die Kritik bezog sich dabei vor allem darauf, dass die Branche nicht vorab informiert worden sei. „Eine frühzeitige Sensibilisierung hierzu hätte die große Überraschung und den Unmut der Antragssteller in einem ohnehin schon stark verunsicherten Markt zumindest reduzieren können“, sagt BDH-Pressesprecher Frederic Leers. Doch grundsätzlich sind die Verbände froh, dass der Prozess zur Heizungsförderung nun angelaufen ist. Es sei gut, dass die Förderkulisse nun stehe und Branche sowie Endverbraucher Planungssicherheit haben, so Leers.
Stefan Bolln, Vorsitzender des Energieberatendenverbands GIH, vertritt gegenüber dem Gebäude-Energieberater eine ähnliche Position: „Wir sehen den Termin September auch kritisch und hätten uns eine frühere Auszahlung gewünscht. Aber wenn eine staatliche Stelle sagt, dass es früher nicht möglich ist, dann müssen wir das akzeptieren.“ Eine verlässliche und ehrliche Aussage sei ihm lieber, als einen früheren Zeitpunkt zu versprechen, der dann nicht eingehalten werden könne.
Entscheidet automatisierte Bearbeitung über Markthochlauf?
Er hält es für wichtig, auf Seiten der KfW sorgfältig bei der Automatisierung vorzugehen. Denn zurzeit sei es ihm Markt noch recht ruhig und die Nachfrage nach geförderten Technologien noch verhalten. Doch wenn die Wärmeplanungen auf breiter Ebene vorliegen, erwartet er eine stark zunehmende Nachfrage vor allem nach der Wärmepumpe. „Dann werden die Anträge schnell nach oben gehen“, sagt Bolln. Er rechnet mit 300.000 bis 500.000 Wärmepumpen pro Jahr, die dann installiert werden – vielleicht sogar noch mehr. Dann sei der Automatisierungsgrad bei der Abwicklung der Anträge entscheidend – „sonst bekommen wir Probleme“.
Aktuell sieht DUH-Geschäftsführerin Metz in der Auszahlung der Heizungsförderung im September jedoch ein Hindernis für einen Markthochlauf. Sie befürchtet, dass die Umrüstung auf Technologien wie die Wärmepumpe damit verzögert oder sogar ganz verhindert werden: „Man löst damit einen gewissen Attentismus aus.“ Wer über den Einbau einer klimafreundlichen Heizung nachdenkt, könnte also die Überlegung erst mal nur im Hinterkopf behalten, statt aktiv zu werden. Und falls der Heizungswechsel doch zwingend vorgenommen werden muss, weil etwa die bestehende Anlage ausfällt, könnten fossile Energieträger wieder die präferierte Option sein. „Eventuell erscheint vielen Hauseigentümern der Einbau einer Öl- oder Gasheizung dann doch viel einfacher und kostengünstiger“, sagt Metz. Schon im vergangenen Jahr seien so viele Gasheizungen wie noch nie eingebaut worden.
Aber ob viele Hauseigentümer ihr Geld schneller bekämen, wenn sie sich schon vor September im KfW-Kundenportal für die Auszahlung identifizieren könnten, ist zumindest fraglich. Die Förderung wird ja erst nach Beendigung der bezuschussten Maßnahme gezahlt. Und das kann schließlich eine gewisse Zeit dauern. So argumentiert auch BMWK-Pressesprecherin Ungrad: „In der Regel nimmt eine Maßnahme ohnehin mehrere Monate in Anspruch.“ Und alle Kunden würden bei Einreichung des Antrags zudem darüber informiert, wann die Auszahlung erfolgt. Da sich die Nachfrage nach Wärmepumpen derzeit aber in Grenzen hält, könnten zumindest die schneller installiert werden – hält Metz dagegen. „Wenn man jetzt eine Wärmepumpe bestellt, dann erhält man diese innerhalb von wenigen Wochen und kann sie einbauen.“
Wer Probleme hat, das Geld für eine Maßnahme vorzustrecken, kann aber zusätzlich einen Ergänzungskredit beantragen. Dies ist ebenfalls seit Februar möglich. Der Kredit kann bis maximal 120.000 Euro betragen. Bis zu einem Haushaltsjahreseinkommen von 90.000 Euro wird er aus Bundesmitteln zinsverbilligt angeboten. Voraussetzung ist, dass bereits eine Zusage für einen Zuschuss durch die KfW vorliegt.
Grundsätzlich ist Bolln zuversichtlich, was die Abwicklung der Anträge betrifft. „Die KfW ist ja bekannt dafür, dass sie zuverlässig und schnell arbeitet. Vielleicht sind sie ja auch früher fertig und die Zuschüsse können schon vor September ausgezahlt werden.“ Schließlich habe es sich die Mehrheit der involvierten Akteure ja gewünscht, dass die KfW wieder für die Heizungsförderung zuständig ist – und nicht mehr das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Bolln traut der KfW zu, die Automatisierung auch in der vorgegebenen Zeit umsetzen zu können.
Generell sollte es seiner Meinung nach aber das Ziel in Deutschland sein, dass eine Stelle als zentraler Ansprechpartner für die gesamte Förderung fungiert. Das ist zurzeit jedoch nicht der Fall. Für die Heizungsförderung ist aktuell die KfW zuständig, ebenso wenn es um eine Komplettsanierung geht. Bei einer Einzelmaßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz muss man sich dagegen an das Bafa wenden.
Diese Situation hält DUH-Chefin Metz für nicht konsistent: „Sie macht es für jeden schwierig, der nicht gerade ein Studium der Antragstellung absolviert hat.“ Sie findet die Aufgabenteilung auch deshalb nicht sinnvoll, da die Installation einer neuen Heizung häufig mit einer Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle verbunden wird. Und es entspreche schon gar nicht einem One-Stop-Shop bei den Gebäudeprogrammen, wie er ursprünglich vom BMWK zu Beginn der Legislaturperiode propagiert worden sei.
Vermietende müssen mit Antragstellung noch warten
Für Kritik hat aber nicht nur die verzögerte Auszahlung der Zuschüsse gesorgt. Auch die Tatsache, dass die Heizungsförderung nach Gruppen gestaffelt ist, ruft Unmut hervor. In der ersten Phase – die im Februar begonnen hat – können zunächst Eigentümerinnen eines Einfamilienhauses, das sie selbst bewohnen, einen Antrag auf einen Zuschuss stellen. Ab Mai sind zusätzlich Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern - mit mehr als einer Wohneinheit - sowie Wohnungseigentümergemeinschaften antragsberechtigt, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden. Und ab August können Eigentümerinnen von vermieteten Einfamilienhäusern sowie Eigentümer von selbst bewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften sich um eine Heizungsförderung bemühen. Die Beantragung der Heizungsförderung für Kommunen und Unternehmen soll planmäßig ebenfalls ab August möglich sein.
Der Verband der Immobilienverwalter (VDIV) befürchtet, dass dieses Vorgehen dazu führen kann, die Heizungsmodernisierung auszubremsen. Ihm sei völlig unerklärlich, warum für unterschiedliche Gruppen verschiedene Startzeitpunkte gelten würden, wird der VDIV-Chef Martin Kaßler auf Spiegel Online zitiert. Dies verkompliziere die Sache unnötig. Das BMWK weist jedoch darauf hin, dass förderfähige Vorhaben des Heizungstausches bereits jetzt von allen Antragstellergruppen begonnen werden können: „Bei einem Vorhabenbeginn bis zum 31. August 2024 kann der Antrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden.“
Doch solche und weitere Informationen kommen bei vielen, an die sich eigentlich die Heizungsförderung richtet, nicht an. Das behaupten die Vertreter von BDH und ZVSH. „Wir stellen fest, dass nach wie vor bei den Menschen eine große Verunsicherung herrscht, welche konkreten Folgen GEG, BEG und auch die kommunale Wärmeplanung für ihre individuellen Modernisierungspläne haben“, sagt BDH-Sprecher Leers. Als Beleg nennt er eine Umfrage unter 5.000 Immobilienbesitzern seines Mitgliedsunternehmens Vaillant. Eines der Ergebnisse: Neun von zehn Befragten wissen nicht, dass der Staat bis zu 70 Prozent der Investitionskosten beim Einbau einer Wärmepumpe im Bestand übernimmt.
Die Verunsicherung bei den Hauseigentümern sei nicht gut, ergänzt ZVSH-Pressesprecher Frank Ebisch. Er sieht die Politik in der Pflicht, kommunikativ einzugreifen: „Sie muss deutlich machen, dass im Sinne der notwendigen CO2-Minimierung in Gebäuden mit entsprechenden Maßnahmen nicht abgewartet werden sollte.“
Förderpraxis stellt Energieberatungsbranche auf eine harte Probe
Der Bundesrechnungshof hat moniert, dass die teilweise erheblich verspätete Auszahlung von Fördermitteln in Programmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudesektor deren Zielerreichung und Akzeptanz gefährde. Ergänzend weist der Energieberatendenverband GIH darauf hin, dass diese Praxis viele seiner Mitglieder finanziell in die Bredouille bringt. „Zum Jahreswechsel hat der Gesetzgeber mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz und den novellierten Bundesförderprogrammen die Rolle der Energieberatung weiter gestärkt. Dies hat zu einer größeren Nachfrage geführt, der über ein erhöhtes Beratungsangebot begegnet werden muss. Schaut man sich jedoch die aktuelle Förderpraxis an, kommt teilweise die Frage auf, ob es nicht zu riskant ist, als Selbstständiger in die Energieberatung einzusteigen“, sagt der GIH-Bundesvorsitzende Stefan Bolln.
In der Tat sei es so, dass aufgrund der massiv verzögerten Auszahlung von Fördermitteln viele Energieberatende längerfristig auf unbezahlten Rechnungen im mittleren fünfstelligen Bereich säßen. Vor allem für Soloselbstständige, die noch nicht am Markt etabliert sind und die über eine nur geringe Liquidität verfügen, könne dies den Genickbruch bedeuten. „Wenn die Bundesregierung neue Gesetze und Förderungen verabschiedet, würde ich mir schon wünschen, dass sie parallel dazu auch die passenden Umsetzungsstrukturen aufbaut“, sagt Bolln. Ein personell unterbesetztes Bafa mit der Bearbeitung einer erwartbaren Antragsflut zu überlasten, zeuge von wenig Weitsicht und gefährde nicht nur die Energiewende, sondern auch die Existenz von Energieberatenden.
Für die stark gesunkene Bearbeitungsgeschwindigkeit bei Förderanträgen macht der GIH-Vorsitzende auch jüngst neu aufgebaute bürokratische Hürden verantwortlich: „Fördervorhaben wie zum Beispiel bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude werden bereits von neutralen und unabhängigen Energieeffizienzexpert:innen geprüft, da braucht es keine zeitraubenden Zusatzkontrollen durch ein Amt.“ Aus seiner Sicht jagt die Prüfbürokratie hier Phantomproblemen nach: „Die von Energieberatenden abgesegneten Anträge werden schon seit Jahren über sogenannte Vor-Ort-Kontrollen im Nachgang stichprobenartig geprüft – mit einer nur verschwindend geringen Quote an Beanstandungen.“
Angesichts aktueller Zahlen zu den rückläufigen Sanierungsquoten zeigt sich das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN) alarmiert. „Es kann doch nicht sein, dass auf der einen Seite vollmundig Klimaziele formuliert werden, dann aber Fördertöpfe nach kürzester Zeit wieder leer sind. Solche Planungsunsicherheiten verzögern nicht nur die Wärmewende an sich, sondern sie erzeugen strukturelle Probleme, welche das ganze Konzept infrage stellen“, kritisiert der DEN-Vorsitzende Hermann Dannecker. Viele Hauseigentümer würden angesichts hoher Zinsen und gestiegener Baupreise mit Investitionen zögern. Hinzu komme eine immer wieder stockende Vergabe von Fördermitteln.
Dannecker weist zudem darauf hin, dass in den kommenden Jahren zahlreiche Energieberaterinnen und Energieberater das Rentenalter erreichen und dann als Fachleute ausfallen. „Hier tickt eine Zeitbombe, denn sowohl bei den Energieberatern aus dem Handwerk als auch bei akademisch ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen haben wir erhebliche Nachwuchssorgen. Da fehlt gerade noch solch eine Nachricht von geringer Sanierungsbereitschaft!“ Es gelte jetzt, schnellstmöglich ein eigenes Berufsbild für Energieberaterinnen und Energieberater zu entwickeln, um diese ausgesprochen wichtige und zukunftssichere Tätigkeit für junge Menschen attraktiv zu machen. Quellen: DEN, GIH