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Gutachten: Südquote für Windenergie verstößt nicht gegen EU-Recht

Eine Südqoute für den Ausbau der Windenergie im EEG - diese Forderung stützen zwei Branchenverbände jetzt mit einem neuen Rechtsgutachten. Eine solche Quote, nach der ein festgelegter Anteil der Auktionszuschläge in den Süden Deutschlands vergeben werden muss, verstoße nicht gegen das europäische Beihilferecht und müsse daher in das neue EEG Eingang finden, fordern die Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg (PEE BW) und der Landesverband Erneuerbare Energien Bayern (LEE Bayern).

„Erhöhung des Referenzertragsmodells reicht nicht aus“

Das Problem: In der Südregion fehlt nach Angaben der Verbände bislang für rund 55 Prozent der genehmigten Anlagen ein Zuschlag. In absoluten Zahlen seien das 3.566 MW von insgesamt 6.447 MW genehmigter Windleistung. „Für die Stromversorgung im Süden wäre es fatal, wenn hier rund jede zweite Windenergieanlage wegbricht, obwohl die Behörden schon ihr Go gegeben haben. Wirtschaft und Industrie haben fest mit diesen Strommengen geplant und sind darauf angewiesen, dass sie auch kommen“, sagt Bernd Wust, Vorstandsmitglied im LEE Bayern.

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Auf Bayern und Baden-Württemberg entfielen mit 56 und 63 Prozent die meisten genehmigten Projekte ohne Zuschlag, so die Verbände. „Im EEG-Entwurf ist zwar eine leichte Verbesserung beim Referenzertragsmodell geplant. Jedoch genügt diese Anhebung nicht, um die Windenergie im Süden zu sichern“, sagt Jörg Dürr-Pucher, Vorstandsvorsitzender der PEE BW.

Südquote wurde bereits 2021 diskutiert – aber die EU Kommission entschied nicht

Hintergrund sind die im Vergleich deutlich schlechteren Windbedingungen im Süden. So können im Ausschreibungsverfahren in der Regel die norddeutschen Standorte niedrigere Preise bieten – und erhalten mehr Zuschläge. Dadurch wird ein gelichmäßigerer Ausbau der Windenergie erschwert.

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Die Südquote ist keine neue Idee: Schon im EEG-Entwurf 2021 wurde sie ursprünglich aufgenommen. Doch stattdessen kam eine Sonderregelung für die Südregion in das Referenzertragsmodell. Deshalb, so die Argumentation der Verbände, habe die EU-Kommission auch eine Südquote nie abgelehnt – es gab schlicht keine Möglichkeit, darüber zu entscheiden. Das jetzt vorgelegte Gutachten sehe keine rechtlichen Bedenken bezüglich der Beihilfe-Regelungen.

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Verbände hoffen auf Änderungen des EEG im parlamentarischen Prozess

Allerdings: Die Verbändeanhörung längst abgeschlossen und der Kabinettsbeschluss gefasst. Doch die Verbände setzen ihre Hoffnung auf den Parlamentarischen Prozess: „Wir hoffen, dass sich die Abgeordneten aus Bayern und Baden-Württemberg nachdrücklich für eine Südquote oder eine eigene Ausschreibung für Wind im Süden einsetzen werden. Sie wissen aus erster Hand, wie wichtig der Windausbau in ihren Heimatwahlkreisen ist“, sagt Dürr-Pucher.