Das neue Gesetz sieht ab 2026 wie bisher eine Zahlung von Betreibern von Solarparks mit mehr als einem Megawatt (MW) Nennleistung von 2.000 Euro pro MW an die Standortkommune bei PV-Parks vor und von 5.000 Euro pro MW von Betreibern neuer Windparks. Das neue Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz (BBGEESG) soll bei Anlagen der Photovoltaik (PV) schon für ab diesem Jahr in Betrieb genommene PV-Parks gelten. Gemeinden und Betreiber können nun erstmals eine Vorauszahlung für bis zu zehn Jahre vereinbaren.
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Bisher hatten Betreibende von Windparks gemäß dem zuvor geltenden Windenergieanlagenabgabengesetz für jede Anlage 10.000 Euro im Umkreis von drei Kilometern um den Standort gezahlt. Nun werden sie für heutige Sechs-MW-Turbinen 30.000 Euro entrichten müssen.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Berlin-Brandenburger Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) vermuten, dass Erneuerbare-Unternehmen die Abgaben nicht zahlen können, weil sie „die wirtschaftliche Belastungsgrenze im Bereich Wind für viele Unternehmen und Projekte überschreiten könnten“. Brandenburger Unternehmen würden im Bundesvergleich überproportional belastet.