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GIH fordert Nachbesserungen am GModG

Mit der ersten Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) im Bundestag beginnt die entscheidende Phase des parlamentarischen Verfahrens. Der Energieberatendenverband GIH sieht im Gesetzentwurf zentrale Leitplanken der Wärmewende geschwächt. Aus Sicht des Verbands zeigt der Entwurf keinen klaren und verlässlichen Transformationspfad hin zu einem klimaneutralen und fossilfreien Gebäudebestand bis 2045. Der Entwurf schwäche zentrale Anforderungen ab, ohne ausreichende Anreize zur Emissionsminderung zu schaffen.

Verband verlangt verlässliche Rahmen

Für den Verband ist zudem die vollständige und rechtssichere Umsetzung der EPBD ein zentraler Punkt. GIH- Vorsitzender Stefan Bolln erklärt: „Eigentümer, Wohnungswirtschaft und Kommunen brauchen endlich verlässliche Rahmenbedingungen statt immer neuer Kurskorrekturen. Wer Investitionen in klimafreundliche Gebäude will, muss Planungssicherheit schaffen. Dazu gehört auch, die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) vollständig und rechtssicher umzusetzen. Werden zentrale Vorgaben jetzt nur unzureichend berücksichtigt, droht bei einer Beanstandung durch die EU-Kommission schon in wenigen Jahren die nächste Gesetzesnovelle – und damit eine weitere Runde der Verunsicherung“

GIH kritisiert Ende der 65-Prozent-Regel und aufgeweichte Klimaziele

Besonders kritisch bewertet der Verband die geplante Abschaffung der 65-Prozent-Regel. Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist sie nach Einschätzung des GIH ein klarer Orientierungsrahmen für Investitionsentscheidungen und hat den Markthochlauf klimafreundlicher Heiztechnologien unterstützt. Ihr Wegfall sendet aus Sicht des Verbands das Signal, dass sich der Umstieg auf erneuerbare Energien aufschieben lässt.

Der GIH fordert, die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie EPBD vollständig und rechtssicher umzusetzen.

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Der GIH fordert, die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie EPBD vollständig und rechtssicher umzusetzen.

Der Verband hält die technische und wirtschaftliche Realität für eindeutig: Der Gebäudesektor kann aus seiner Sicht bereits heute weitgehend ohne den breiten Einsatz biogener Öle und Gase dekarbonisiert werden. Wärmepumpen, energetische Sanierungen der Gebäudehülle, effiziente Gebäudetechnik und Quartierslösungen stehen flächendeckend zur Verfügung. Die begrenzt verfügbaren biogenen Energieträger würden künftig vor allem dort benötigt, wo Alternativen fehlen, insbesondere in Teilen der Industrie.

Auch die geplante Aufweichung des Ziels eines klimaneutralen und fossilfreien Gebäudebestands bis 2045 bewertet der Verband kritisch. Bolln ergänzt: „Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Schäden des Klimawandels sind längst messbar und steigen Jahr für Jahr. Ein verbindlicher Pfad bis 2045 ist deshalb nicht nur Klimapolitik, sondern auch eine Frage der Generationengerechtigkeit“ Bolln betont: „Wer Anforderungen senkt, ohne wirksame Anreize zu schaffen, riskiert Investitionsstau, höhere Folgekosten und eine weitere Verzögerung notwendiger Modernisierungen.“

Verband verteidigt unabhängige Energieberatung

Mit Nachdruck warnt der GIH zudem vor einer Schwächung der unabhängigen Energieberatung. Die vorgesehene Abschaffung verbindlicher Beratungsangebote vor dem Einbau von fossilen Heizungen würde Eigentümerinnen und Eigentümer in einer Phase hoher Unsicherheit ohne qualifizierte Orientierung zurücklassen.

Bolln betont: „Die gewerkeübergreifende Energieberatung ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern ein zentraler Erfolgsfaktor der Wärmewende. Gerade wenn politische Vorgaben unklarer werden und fossile Heizsysteme wieder stärker in Betracht gezogen werden, braucht es fachkundige Beratung, die technologieoffen, wirtschaftlich und langfristig orientiert ist“

Der GIH warnt vor einer Aufweichung des Ziels eines klimaneutralen und fossilfreien Gebäudebestands bis 2045.

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Der GIH warnt vor einer Aufweichung des Ziels eines klimaneutralen und fossilfreien Gebäudebestands bis 2045.

Darüber hinaus lehnt der Verband die weitere Zulassung von Verbrauchsausweisen ab. Der GIH sieht darin einen Widerspruch zu den Anforderungen einer EPBD-konformen Umsetzung. Verbrauchsausweise spiegeln aus Sicht des Verbands in erster Linie das individuelle Nutzerverhalten wider und liefern keine belastbare Grundlage für Investitionsentscheidungen. Für die sachgerechte Bewertung von Gebäuden und deren Modernisierungspotenzial hält der GIH Bedarfsausweise und qualifizierte Energieberatungen für unverzichtbar.

Bundestag soll Gesetz nachbessern

Der GIH fordert den Bundestag auf, den Gesetzentwurf grundlegend nachzubessern. Statt Anforderungen abzusenken, sollen Investitionen in klimafreundliche Gebäude erleichtert werden. Er verlangt verlässliche Förderprogramme, einen planbaren CO₂-Preis, attraktive Finanzierungsangebote, Bürgschaften sowie zusätzliche Anreize für energetische Sanierungen und den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme.

Die kommenden Beratungen in den Ausschüssen sollen das Gesetz nach Auffassung des Verbands deutlich nachbessern. Deutschland braucht aus Sicht des GIH keine weiteren Richtungswechsel, sondern einen verlässlichen politischen Rahmen, der Investitionen ermöglicht, Kostenfallen für Bürgerinnen und Bürger verhindert und den Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand 2045 konsequent unterstützt.

Bolln fasst zusammen: „Dieses Gesetz darf nicht zum Signal für Stillstand werden. Wer notwendige Modernisierungen weiter hinauszögert, verschiebt die Probleme nicht nur in die Zukunft – er vergrößert sie und macht ihre Lösung am Ende deutlich teurer.” Quelle: ar / GIH