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PV-Brandrisiken auf Flachdächern im Bestand

Wenn PV-Anlagen zündeln

Auf den Dächern deutscher Logistik-, Produktions- und Lagerhallen schlummert ein gigantisches Solarpotenzial. Bestandsdächer mit Stahltrapezprofil-Tragschale, Dampfsperre, Wärmedämmung und Abdichtung – also klassische Leichtdachkonstruktionen mit brennbaren Baustoffen – werden derzeit massenhaft mit Photovoltaikmodulen nachgerüstet. Was selten thematisiert wird: Diese Dächer wurden ursprünglich nie für die zusätzliche Brandlast und die thermisch-elektrische Belastung von PV-Anlagen ausgelegt.

Das Oberlandesgericht Oldenburg formulierte bereits 2019 unmissverständlich: Eine PV-Anlage auf Dächern muss so installiert werden, dass eine sichere Trennung zwischen den elektrischen Komponenten als Zündquelle und der Dachoberfläche als Brandlast gewährleistet ist. Andernfalls muss die Montage unterbleiben [1]. Ein umstrittener Fall, das Urteil hängt seither wie ein Damoklesschwert über jeder Bestandsinstallation.

Wo das Feuer entsteht

Die gefährlichen Zündquellen sind im Grunde bekannt – neben defekten Steckverbindern und fehlerhaft verlegten DC-Leitungen zählen dazu unter anderem auch gealterte Wechselrichter sowie Gleichstrom-Lichtbögen mit Temperaturen von 3.000 bis 4.000 Grad Celsius. Haben diese Zündquellen unmittelbaren Kontakt zu einer brennbaren Dachabdichtung – etwa Bitumen- oder Kunststoffbahnen –, kann sich ein Brand entwickeln und flächig ausbreiten. Auch die Dämmstoffe im Dachaufbau müssen den im Brandfall hohen Temperaturen widerstehen und dürfen nicht zu einer weiteren Brandausweitung beitragen [2].

Hinzu kommt ein Effekt, den das in Deutschland bauaufsichtlich geforderte Prüfverfahren zum Nachweis einer sogenannten „harten Bedachung“ (BRoof (t1) nach DIN V ENV 1187) nicht berücksichtigt: Unter den aufgeständerten Modulen staut sich die Hitze. Die Module strahlen Wärme zurück auf die Dachfläche, was die Brandausbreitung beschleunigt.

Zudem berücksichtigt dieses Prüfverfahren – das im geschützten Labor stattfindet – nicht den Einfluss des Windes. Mit anderen Worten: Die derzeitigen nationalen, bauaufsichtlichen Anforderungen an Flachdachaufbauten passen in Deutschland nicht zum tatsächlichen Risiko.

Zwei Leichtdachkonstruktionen im Fokus

Genau hier setzt das vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung geförderte Forschungsprojekt am Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik (AIBau) in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen Udo Simonis an, das im Herbst 2026 abgeschlossen sein wird [4].

Anlass für das Projekt waren die zurzeit noch unkonkreten und nicht einheitlichen Angaben zu den Eigenschaften von Flachdachaufbauten mit aufgeständerten PV-Anlagen, um eine Fortleitung des Brandes auf und in das Gebäude sicher zu vermeiden. Anhand von ausgewerteten Schadensfällen und Statistiken zum Thema sollen diese fehlenden Anforderungen im Rahmen des Forschungsprojektes klar formuliert werden.

Um zu einem aussagekräftigen Verfahren für Brandprüfungen zu kommen, aus dem sich Leitlinien ableiten lassen, wurde ein Entwurf für ein solches Prüfverfahren erarbeitet und mit Herstellern, Verbänden, Prüfinstituten und vor allem mit Vertretern der Versicherungswirtschaft diskutiert. Vorgeschlagen werden Prüfbedingungen für zwei in der Baupraxis besonders verbreitete Leichtdachkonstruktionen im Bestand:

  • Kunststoffbahnen-Abdichtungen über PIR-Dämmung (neuere Dächer, aber bisher ohne PV-Anlage) und
  • Bitumenbahnen-Abdichtungen über EPS-Dämmung (ältere Flachdächer), für deren Prüfung „brandschutztechnische Zusatzmaßnahmen“ notwendig sind.

Ziel ist ein standardisiertes Prüfverfahren, das die unter Modulen entstehende Wärmerückstrahlung realitätsnah abbildet – etwas, das die DIN 4102-7 schlicht nicht berücksichtigt.

Der bereits im Dezember 2024 vorgelegte Zwischenbericht macht zweierlei deutlich: Die heute üblichen Brandprüfungen lassen sich nicht ohne Weiteres vergleichen, weil jedes Prüfinstitut mit eigenen Parametern arbeitet. Und: Die Aufstellung von PV-Anlagen beeinflusst maßgeblich das Brandverhalten der Dächer und darf bei Prüfungen nicht unberücksichtigt bleiben.

Zu dicht aneinander positionierte Module führen im Brandfall zu hohen Temperaturen; somit kehrt sich der Vorteil einer maximal genutzten Dachfläche im Brandfall schnell ins Gegenteil um. Auch die Frage nach praxistauglichen Mindestabständen rund um Module steht zur Diskussion. Erste Ergebnisse aus den Freilandversuchen werden aktuell ausgewertet. Der GEB widmet dem Thema gegen Ende 2026 einen ausführlichen Fachartikel, der die Forschungsergebnisse einordnen wird.

Nachträgliche Ertüchtigung als Chance begreifen

Für Bestandsdächer rücken neuartige Schutzschichten in den Fokus. Dazu gehören unter anderem mineralische Platten, Brandschutzgewebe, Beschichtungen und Vliese, die als Trennlage zwischen Modul und Abdichtung beziehungsweise zwischen Abdichtung und Dämmung den Funken vom brennbaren Untergrund abhalten sollen. Die Prüfnorm FM 4484 beispielsweise widmet sich seit Juli 2025 explizit solchen Retrofit-Beschichtungen [5].

In Deutschland gibt es dazu noch keine etablierte Prüfgrundlage – ein Problem, dem sich auch das AIBau-Projekt widmen soll. Klassische und von den Gebäudeversicherern bevorzugte Lösungen wie eine fünf Zentimeter dicke Kiesschüttung oder vollflächig verlegte Betonwerksteinplatten (d = 4 cm) sind brandschutztechnisch zwar wirksam, scheitern bei Leichtdächern aber oft an der statisch begrenzten Auflast.

Vier Sichtweisen zum Brandschutz beim PV-Dach

So nüchtern die Technik, so unterschiedlich die Erwartungen aller Beteiligten. Bauaufsichtsbehörden fokussieren primär auf Menschenrettung und das Verhindern der Brandausbreitung – Sach- und Folgeschäden durch den Brand sowie die Löscharbeiten spielen für sie eine untergeordnete Rolle.

Sachversicherer haben weitergehende Interessen: Ihr Schutzgut sind Substanz und Betriebsfortführung. Manche Versicherer fordern sehr breite brandlastfreie Streifen zwischen den Modulen und Lichtkuppeln oder RWA, die kaum noch wirtschaftliche Flächenbelegungen ermöglichen. Die Forschenden am AIBau hinterfragen sowohl die bauordnungsrechtlichen Anforderungen sowie die Vorgaben der Gebäudeversicherer kritisch und entwickeln Vorschläge für eine praxistaugliche, wirtschaftliche und dennoch aus brandschutztechnischer Sicht sichere Aufstellung von PV-Anlagen auf Leichtdachkonstruktionen.

Planer wiederum hangeln sich zwischen Normvorgaben, Versicherbarkeit und Haftungsangst entlang. Und der Bauherr rechnet schlicht: Amortisation, Bezahlbarkeit und Versicherbarkeit entscheiden, ob das Projekt überhaupt zustande kommt. Solange ein abgestimmtes, prüfbares Schutzkonzept fehlt, prallen diese Interessen aufeinander – auf dem Dach des Bauherrn.

Was Energieberater jetzt mitnehmen sollten

Wer Bauherren zu PV auf Bestandsdächern berät, sollte den Brandschutz früh ins Spiel bringen. Drei Hebel zählen:

  • Die Substanz des bestehenden Dachaufbaus realistisch einschätzen,
  • den Einfluss von Abdichtungen und Dämmungen bei jeder ohnehin anstehenden Dachsanierung mitdenken und
  • das Gespräch mit dem Gebäudeversicherer möglichst schon in der Planungsphase suchen, denn nichts ist teurer als eine fertig montierte Anlage, die dann nicht versicherbar ist.

Nicht nur die Sonne brennt

Wer auf dem Dach Strom ernten will, sollte wissen, was unter den Modulen liegt. Bestandsdächer mit brennbarer Dämmung und Abdichtung sind keine Tabuzonen für PV – aber sie verlangen eine ehrliche Risikobilanz, frühzeitige Abstimmung und den Mut, auch mal Nein zu sagen. Bis es belastbare und praxistaugliche Anforderungen seitens der Bauordnungsbehörden und der Gebäudeversicherer gibt, bleibt die Balance zwischen Energiewende und Brandschutz eine Sache des gesunden Ingenieurverstands.

Literatur und Quellen:

[1] Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil 13 U 20/17 vom 23.9.2019 (zitiert nach VdS 6023:2026-05)

[2] Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Photovoltaik-Anlagen auf Dächern – Möglichkeiten zur Minimierung eines Brandrisikos, VdS 6023:2026-05, Köln 2026

[3] DIN 18234-1 bis -4: Baulicher Brandschutz großflächiger Dächer, Beuth, Berlin

[4] Liebert, Géraldine, Dr. Simonis, Udo, und andere, AIBau-Forschungsprojekt „Brandschutzanforderungen an Flachdachaufbauten unter Photovoltaikanlagen“ (gefördert vom BBSR: SWD-10.08.18.7-23.16). Veröffentlichung voraussichtlich im Herbst 2026 unter www.aibau.de und www.zukunftbau.de

[5] FM Approvals: Examination Standard for Retrofit Coatings for Roof-Mounted Rigid Photovoltaic Module Systems, Class Number 4484, Norwood/MA, Juli 2025

Géraldine Liebert
ist Architektin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik (AIBau), staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz, DGNB Consultant, Mitarbeiterin im Verbraucherrat des DIN, Arbeitsausschuss zu DIN 18199 Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden

Bild: AIBau

1 Großflächige Leichtdächer von Industriehallen und Logistikzentren bieten sich für die Installation von PV-Modulen an – sind die Dachaufbauten jedoch brennbar, lauern Brandrisiken, die eine Auseinandersetzung mit dieser Gefahr erfordern.

Bild: AIBau

1 Großflächige Leichtdächer von Industriehallen und Logistikzentren bieten sich für die Installation von PV-Modulen an – sind die Dachaufbauten jedoch brennbar, lauern Brandrisiken, die eine Auseinandersetzung mit dieser Gefahr erfordern.
2 Auch ein unzureichender Witterungsschutz von Wechselrichtern, die exponiert auf der Dachfläche stehen, stellt ein Brandrisiko dar.

Bild: AIBau

2 Auch ein unzureichender Witterungsschutz von Wechselrichtern, die exponiert auf der Dachfläche stehen, stellt ein Brandrisiko dar.
3 Lose und ungeschützt auf der Abdichtung verlegte Kabel gehören zum klassischen Schadensbild mangelhaft installierter PV-Anlagen.

Bild: AIBau

3 Lose und ungeschützt auf der Abdichtung verlegte Kabel gehören zum klassischen Schadensbild mangelhaft installierter PV-Anlagen.
4 Hier liegt der Stecker im Wasser – es ist nur eine Frage der Zeit, bis ein Kurzschluss zu einem Brandrisiko führt.

Bild: AIBau

4 Hier liegt der Stecker im Wasser – es ist nur eine Frage der Zeit, bis ein Kurzschluss zu einem Brandrisiko führt.
5 Folgen und Überreste des Prüfaufbaus nach einem Freiland-Brandversuch des Aachener Instituts für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik (AIBau): Das Feuer erlosch selbstständig; untersucht wurden die horizontale Brandausbreitung und der Einfluss des Feuers beziehungsweise der Hitze auf die Dämmung.

Bild: AIBau

5 Folgen und Überreste des Prüfaufbaus nach einem Freiland-Brandversuch des Aachener Instituts für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik (AIBau): Das Feuer erlosch selbstständig; untersucht wurden die horizontale Brandausbreitung und der Einfluss des Feuers beziehungsweise der Hitze auf die Dämmung.

Kurz und knackig

PV-Brände auf Flachdächern entstehen meist durch Gleichstrom-Lichtbögen, defekte Steckverbinder und gealterte Wechselrichter. Treffen diese Zündquellen auf eine brennbare Dämmung und Abdichtungen, kann sich ein Brand leicht flächig ausbreiten. Unter aufgeständerten Modulen entsteht zusätzlich ein Hitzestau, den die DIN 4102-7 nicht abbildet: Die „harte Bedachung“ schützt nur gegen Flugfeuer und Wärmestrahlung von außen. Retrofit-Beschichtungen, Kiesschüttungen oder Betonplatten mindern das Risiko – wenn die Statik mitspielt. Standardisierte Prüfverfahren fehlen. Das Forschungsprojekt des AIBau soll diesen Missstand beheben und praxistaugliche Anforderungen für brandsichere Flachdächer unter PV-Anlagen erarbeiten, welche die Interessen aller Akteure berücksichtigen.

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