Für viele, wenn nicht für die meisten energetischen Maßnahmen an Gebäuden werden Fördermittel beantragt. Ohne die Zuschüsse und verbilligten Darlehen wären moderne Heizungen, neue Fenster und die Dämmung von Bauteilen erheblich teurer, häufig unwirtschaftlich. Deshalb ist es wichtig, dass Energieberater stets über die aktuellen Förderprogramme informiert sind, um sie entsprechend zu berücksichtigen und rechtzeitig zu beantragen. Zu den weiteren Aufgaben gehört aber auch, die beantragten Mittel vollständig zu dokumentieren. Allerdings müssen Energieberater darauf achten, dass es bei gewerblichen Kunden nicht nur auf das einzelne Projekt ankommt, vielmehr ist die Gesamtheit der erhaltenen Fördermittel relevant.
EU-Beihilferecht und De-minimis-Regel
Nicht nur die Europäische Union, auch Bundes- oder Länderparlamente sowie teilweise einzelne Kommunen verfolgen das Ziel, Entscheidungen von Unternehmen in eine gewünschte Richtung zu beeinflussen, ja zu lenken. Neben gesetzlichen Vorgaben tragen auch Fördermittel dazu bei, gewisse Entscheidungen herbeizuführen. In den meisten Fällen geht es dabei um Energieeinsparung oder den Umstieg auf regenerative Energien – aber auch die Digitalisierung, Gebäudeautomation, Nachhaltigkeit und Weiterbildungen stehen im Fokus. Selbst der Erwerb von Lastenfahrrädern wird teilweise auf lokaler Ebene gefördert.
Bei der Vielzahl der Möglichkeiten und Programme verlieren Kunden schnell den Überblick, welche Fördermittel beantragt und gewährt wurden – auch der Zeitpunkt der Ausschüttung wird schnell vergessen. Dann ist es nur ein kleiner Schritt zum Verstoß gegen eine Bestimmung, die einzuhalten immer bedeutsamer wird: die sogenannte De-minimis-Regelung.
Ein zentrales Ziel der EU-Kommission ist es, den freien und fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Deshalb enthält das EU-Beihilferecht restriktive Vorgaben bezüglich der finanziellen Unterstützung von Unternehmen, da ansonsten eine Verzerrung des Wettbewerbes, eine Subvention einzelner Firmen oder gesamter Branchen nicht auszuschließen ist.
Um aber kleine Unternehmen nicht mit komplexen Vorgaben und Prüfungen zu belasten, gibt es die De-minimis-Verordnung. Sie erlaubt es den Förderstellen, Unternehmen kleinere staatliche Beihilfen zu gewähren, ohne dass dafür ein komplexes Beihilfeprüfverfahren erforderlich wird. Die Beihilfen dürfen innerhalb eines rollierenden Zeitraums von drei Steuerjahren allerdings einen bestimmten Betrag nicht überschreiten, wobei Fehler bei der Beantragung oder Dokumentation zum Entzug, sogar zu Rückforderungen von Beihilfen führen können. Aktuell bestehen folgende Grenzen:
Die Summen mögen für viele Kunden hoch erscheinen, allerdings sind oftmals Wellenbewegungen im Investitionsverhalten festzustellen, die dazu führen, dass mögliche Beihilfen in ihrer Gesamtsumme sprunghaft ansteigen. Gründe hierfür können beispielsweise die Betriebsübernahme durch die nachfolgende Generation, eine wirtschaftlich gute Entwicklung oder eine notwendige Kapitalbeschaffung sein. Muss ein Energieberater im Nachhinein Förderbeträge recherchieren und dokumentieren, erfordert dies einen mühevollen zeitlichen Aufwand, der sich vermeiden ließe.
Betroffene Programme
Prinzipiell lässt sich die Anzahl der Programme nicht zuverlässig ermitteln. Erfahrene Energieberater wissen davon ein Lied zu singen – die Anbieter sind ebenso vielseitig wie die Angebote wechselhaft. Nicht wenige Programme sind finanziell gedeckelt – ist der Fördertopf irgendwann einmal leer, lässt sich daraus nichts mehr schöpfen. Deshalb ist oft Eile geboten, wenn der Auftraggeber in den Genuss der Förderung kommen will. Schwerpunkte der Förderung sind:
Aufgaben des Auftragsgebers
Gebäudeenergieberater arbeiten oft dauerhaft oder über eine längere Zeit mit gewerblichen Kunden zusammen und kennen im Allgemeinen die Fördermöglichkeiten und -programme in ihrem Tätigkeitsfeld. Allerdings kennt kaum jemand wirklich alle Förderungen in den unterschiedlichsten Bereichen, weshalb eine umfassende, vollständige Dokumentation quasi nicht möglich ist.
Unternehmen erhalten häufig mehrere Förderungen über einen längeren Zeitraum hinweg – oft aus unterschiedlichen Quellen: Bund, Länder, Kammern, EU. Bei jedem neuen Antrag ist anzugeben, welche De-minimis-Beihilfen bereits erhalten wurden. Weiterhin müssen Unternehmen in der Lage sein, eine Selbstauskunft über die vergangenen drei Jahre zu erstellen. Fehlen diese Angaben, drohen folgende Konsequenzen:
Daher ist es unerlässlich, jederzeit eine aktuelle, vollständige Übersicht aller erhaltenen De-minimis-Beihilfen vorzuhalten. Es gibt keine Wesentlichkeitsgrenzen, die Verpflichtung gilt unabhängig von der Betragshöhe. Dass die De-minimis Beihilfen in den genannten finanziellen und zeitlichen Grenzen weder beantragt noch genehmigt werden müssen, ist für alle Beteiligten eine willkommene Vereinfachung. Diese kann allerdings für Unternehmen zum Bumerang werden, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die angegebenen Grenzen überschritten wurden.
Dokumentation und Übersicht
Wer letztlich die Antragsstellung und Dokumentation zu verantworten hat, ist selbst bei kleinen Unternehmen nicht immer eindeutig. Die hohe Komplexität und die zahlreichen Dokumente einzelner Programme führen dazu, dass den Kunden von Energieberatern der vollständige Überblick verloren geht. Oft unterstützen spezialisierte Berater bei der Antragsstellung, teilweise Mitarbeiter oder Angehörige, als auch persönliche Bekannte, die die notwendige Expertise besitzen.
Weiterhin erscheint die Frage, welche Beihilfe der unternehmerischen Aktivität und welche der privaten Lebensführung zuzuordnen ist, immer wieder in einem anderen Licht. Werden Ausgaben im Zweifelsfall tendenziell der unternehmerischen Tätigkeit zugeordnet, können hohe Zulagen und eine mögliche Überschreitung der De-minimis-Grenzen nahelegen, anders vorzugehen. Spezialisierte Berater mögen die Förderprogramme detailliert kennen, wer aber den Gesamtüberblick behält, ist häufig unklar.
Die De-minimis-Verordnung gilt für Beihilfen an Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche. Grundsätzliche Informationen hierzu finden sich in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (www.foerderdatenbank.de). Es bestehen Ausnahmen für Unternehmen aus den Bereichen:
sowie für
Die De-minimis-Beihilfen für den Agrarsektor, für den Fischerei- und Aquakultursektor sowie für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) werden in eigenständigen Verordnungen geregelt. Informationen finden sich in der Förderdatenbank unter dem Suchbegriff „De-minimis“.
Verschärfte Vorgaben ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 wird ein zentrales EU-Transparenzregister eingeführt. Dann müssen alle De-minimis-Beihilfen innerhalb von 20 Arbeitstagen digital erfasst und veröffentlicht werden – entweder auf EU-Ebene oder in einem nationalen Register. Das Ziel ist, mehr Klarheit zu schaffen und eine Mehrfachförderung zu vermeiden. Kunden von Energieberatern sollten dabei folgendes beachten:
Aufgaben des Energieberaters
Ein Energieberater kann nicht sämtliche Förderprogramme kennen, die ein Kunde in Anspruch nimmt, zumal diese in ganz unterschiedlichen Bereichen genutzt werden. Allerdings gilt es, den Auftraggeber auf die Problematik der De-minimis-Regel bereits vor Projektbeginn hinzuweisen. Aufgaben, Kompetenz und Verantwortung eindeutig zuzuweisen, ist eine zentrale Aufgabe des Auftraggebers.
Liegen die erforderlichen Informationen vor, kann ein Energiesparprojekt wie geplant durchgeführt werden oder es lassen sich die Alternativen prüfen. Diese werden selten im Verzicht auf ein Projekt liegen, vielmehr wird der Auftraggeber seine Prioritäten unter Umständen anders setzen und auf weitere Förderungen verzichten, vielleicht auch zeitliche Verlagerungen vornehmen, um die Beihilfen nicht zu gefährden.

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GEB Dossier
Grundlegende Informationen zum Thema finden Sie auch in unserem Dossier Energieberatung mit Beiträgen und News aus dem GEB:
www.geb-info.de/energieberatung