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Sturm überm Kanzleramt: Höchstrichterliches Klima-Urteil zwingt Regierung zum Handeln

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einem digitalen Pressegespräch die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zur Klimaklage vorgestellt. Das im Januar 2026 ergangene Urteil verpflichtet die Bundesregierung, ihr Klimaschutzprogramm so nachzubessern, dass das nationale Klimaziel für 2030 – eine Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 – tatsächlich erreicht wird. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz und der Prozessbevollmächtigte Remo Klinger erläuterten die weitreichenden Konsequenzen für die Bundesregierung, die bereits bis zum 25. März 2026 ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen muss.

Urteilsbegründung lässt keinen Spielraum

Remo Klinger, Rechtsanwalt der Kanzlei Geulen und Klinger, ordnete die juristische Tragweite der Urteilsbegründung ein. Das Bundesverwaltungsgericht habe ein sogenanntes Bescheidungsurteil gefällt – mit klaren Vorgaben für die Bundesregierung.

„Diese Urteilsbegründung ist sehr klar. Sie ist sehr klar hinsichtlich des Klagerechts der Deutschen Umwelthilfe. Da wird man gar nichts dran zu deuteln haben“, stellte Klinger fest. In zukünftigen Verfahren sei dies zugrunde zu legen und werde auch von allen anderen Gerichten so behandelt.

Konkret zitierte Klinger aus der Urteilsbegründung: „Die Beklagte wird bei der gebotenen Ergänzung des Klimaschutzprogramms zu beachten haben, dass das nationale Klimaschutzziel 2030 verbindlich ist und das Programm Maßnahmen enthalten muss, deren Treibhausgasminderungswirkungen nach den ihnen zugrunde liegenden Prognosen in ihrer Gesamtheit gewährleisten, dass eine Senkung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent erreicht wird.“

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Zwei Klimaschutzprogramme – und eine wachsende Lücke

Klinger machte auf einen entscheidenden Unterschied aufmerksam, der in der öffentlichen Debatte bislang untergehe: Es gebe zwei parallele Klimaschutzprogramme. Das eine sei das Klimaschutzprogramm 2026, das nach dem gesetzlichen Mechanismus gemäß § 9 Klimaschutzgesetz bis zum 25. März 2026 beschlossen werden müsse. Das andere sei das Klimaschutzprogramm 2023, das aufgrund des Urteils nachzubessern sei.

Die neuesten Projektionsdaten des Umweltbundesamtes, die am vergangenen Samstag veröffentlicht wurden, verschärften die Lage zusätzlich: „Die Klimaschutzlücke beträgt nicht mehr nur 25 Millionen Tonnen bis 2030, sondern mittlerweile 30 Millionen Tonnen“, erklärte Klinger.

Der zuständige Minister habe jedoch angekündigt, lediglich Maßnahmen für 25 Millionen Tonnen vorlegen zu wollen – mit der Begründung, die neuen Zahlen seien noch nicht vom Expertenrat für Klimafragen überprüft worden. „Was aber auf keinen Fall geht, ist, dass man diese Lücke bei der Umsetzung dieses nun vorliegenden Urteils ausblendet“, betonte Klinger. Bei der Umsetzung des Urteils müssten alle zum Zeitpunkt der Beschlussfassung vorliegenden Daten berücksichtigt werden.

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„Und fünf Millionen sind fünf Millionen. Die sind zu schließen. Und wenn die nächste Woche nicht geschlossen werden durch das 26er-Programm, wovon auszugehen ist nach den Ankündigungen des Ministers, dann sind sie unverzüglich, spätestens bis zum Sommer nachzulegen und nachzujustieren“, so Klinger. In der Regel werde man etwa sechs Monate Umsetzungsfrist für ein solches Urteil gewähren müssen.

Gebäudesektor: „Populistischer Wahlkampf“ mit fatalen Folgen

Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz richtete den Blick auf den Gebäudesektor und übte scharfe Kritik am neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). „Man hat dieses Gebäudemodernisierungsgesetz aufgrund eines – wie ich finde – populistischen Wahlkampfs entkernt“, sagte Metz. Da eine vollständige Abschaffung europarechtlich nicht möglich gewesen sei, habe man die zentrale 65-Prozent-Regel gestrichen und stattdessen eine Grüngasquote und Ölquote eingeführt. „Man ermöglicht jetzt wieder den Einbau von Öl- und Gasheizungen.“

Die Auswirkungen auf die Klimabilanz seien gravierend: „Diese 65-Prozent-Regel, die man im GMG abgeschafft hat – auf die gehen knapp acht Millionen Tonnen CO₂-Minderung zurück. Sprich, wenn ich die jetzt abschaffe, dann muss ich davon ausgehen, dass die Klimaziellücke sich noch mal deutlich erhöht.“ Besonders kritisch bewertete Metz, dass das Kernelement des neuen Gesetzes – die Grüngasquote – noch gar nicht geregelt sei. „Die Bundesregierung will ein Gesetz beschließen, dessen entscheidende Klimaregel erst später festgelegt werden soll. Das ist energiepolitisch riskant, aber es ist auch Ausdruck einer völlig verfehlten Gebäudepolitik.“

Den Versprechungen der Politik, fossile Heizungen würden künftig günstiger, erteilte Metz eine klare Absage: „Biomethan, Biogas, E-Fuels sind sehr teuer. Die werden in dem Umfang nicht zur Verfügung stehen. Das wird die Leute sehr viel kosten, gerade Mieterinnen und Mieter, die nicht entscheiden können, welche Heizung eingebaut wird.“ Auch die Argumentation, der Markt werde es schon richten, wies Metz zurück: „Investitionen im Gebäudebereich hängen stark von klaren politischen Rahmenbedingungen ab. Ohne die Orientierung entstehen Unsicherheiten, und genau die führen in der Praxis häufig dazu, dass man auf das zurückgreift, was man kennt – nämlich die Öl- und Gasheizung.“

Metz warnte eindringlich vor fossilen Lock-in-Effekten: „Wenn ich heute eine Gasheizung einbaue und annehme, die läuft 20 Jahre, dann muss ich kein Mathematiker sein, um zu wissen: Dann bin ich im Jahr 2046. Und damit schaffen wir fossile Effekte, die unumkehrbar sind.“ Ihre Forderung an die Bundesregierung: „Wir brauchen erneuerbare Wärme in den Heizungskellern – sprich die Wärmepumpe und Nahwärmenetze. Das Zweite: Wir brauchen eine Sanierungsoffensive.“

Verkehrssektor: Tempolimit, Fehlförderungen und die Schiene

Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch ergänzte die Analyse um den Verkehrsbereich. „Die Bundesregierung muss aus dem Katalog der möglichen Maßnahmen etwas auswählen, was zum Schluss zu den 65 Prozent Reduktion im Jahr 2030 sicher führt.“ Als schnellste und kostengünstigste Maßnahme nannte Resch erneut das Tempolimit: „Das wäre wirklich sehr, sehr schnell umsetzbar und würde mit elf Millionen Tonnen in der Spitze den größten Beitrag ohne irgendwelche Kosten verursachen.“

Scharfe Kritik übte Resch an der aktuellen Förderung von Elektrofahrzeugen, die auch Plugin-Hybride mit Verbrennungsmotoren umfasse: „Wir haben in der Spitze Fahrzeuge, die jetzt gefördert werden sollen aus Elektrofördermitteln, die einen Verbrennungsmotor mit acht Zylindern und 599 PS haben. Fahrzeuge, die bei 300 Gramm CO₂ liegen, wenn die Batterie leer ist – also dem Dreifachen dessen, was die EU als Grenzwert vorsieht.“ Dies sei „die Förderung von Schnellfahren gegen den Klimaschutz mit Steuergeldern“.

Resch kritisierte zudem die jahrzehntelangen Versäumnisse bei der Bahn: „Die Ansammlung von Bahnmanagern, die nacheinander aus der Automobilindustrie an die Spitze der Bahn gesteckt wurden, zum Schluss dann ein Controller, der das System kaputt gespart hat.“ Es brauche eine Umsteuerung der Ausbauförderung „weg von der gerade praktisch beginnenden Förderung des Baus neuer Autobahnstrecken hin zur Förderung des Baus neuer Bahnstrecken, was im Moment gerade eingestellt wurde“.

Verfassungsrechtliche Absicherung: Klimaziele nicht einfach abschaffbar

Auf die Frage eines Journalisten, ob die Bundesregierung die Klimaziele nicht einfach politisch abschaffen könne, verwies Klinger auf den Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021: „Da haben wir klare Maßgaben, die sogar sagen, dass wir nur ein bestimmtes Treibhausgasbudget noch zur Verfügung haben. Und dieses Treibhausgasbudget ist – so der Sachverständigenrat für Umweltfragen im Oktober 2025 – selbst für 1,75 Grad in Deutschland im Jahr 2033 erschöpft.“

Eine Verschiebung der Klimaziele nach hinten sei verfassungsrechtlich ausgeschlossen: „Eigentlich müssten sie nach vorn verschoben werden“, so Klinger. Zudem seien beim Bundesverfassungsgericht vier Verfassungsbeschwerden anhängig, zu denen noch in diesem Jahr eine Entscheidung erwartet werde.

Ausblick: Vollstreckung und weitere Klagen

Die Deutsche Umwelthilfe machte deutlich, dass sie die Umsetzung des Urteils genau überwachen und im Zweifel die Vollstreckung betreiben werde. Gleichzeitig stehen weitere juristische Auseinandersetzungen bevor – darunter die anstehende Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Klimaklagen gegen Mercedes und BMW am kommenden Montag. Auch hier schloss Klinger weitere Rechtsmittel nicht aus: „Es gibt zunächst die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde. Danach wäre noch der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte möglich.“ Die Botschaft der Deutschen Umwelthilfe an die Bundesregierung ist unmissverständlich: Die Zeit des Aufschiebens ist vorbei. Das höchstrichterliche Urteil verlangt ein wirksames Klimaschutzprogramm – und die DUH wird dessen Umsetzung notfalls erzwingen.