Wenige Tage nach dem Durchstechen eines Hausentwurfs der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2027 wird Enttäuschung gerade auch an vielen vorerst unterlassenen Regelungen lauter. Das mehr als 400 Seiten umfangreiche Konzept für den lange erwarteten EEG-Referentenentwurf sei ein nicht im Bundeskabinett abgestimmtes Arbeitspapier, wobei „an sehr vielen Stellen … im Gesetzentwurf eine Leerstelle“ bleibe, bemerkte der Geschäftsführer des Bundesverband Windenergie, (BWE) Wolfram Axthelm schon am Freitag im digitalen Politik-Info-Programm Policy Briefing des BWE.
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Doch auch die in am Energiekapitel des Koalitionsvertrags beteiligte sozialdemokratische Fachpolitikerin Nina Scheer zeigte sich in einem Schreiben bereits am Donnerstag unangenehm überrascht: „Nach dem kürzlich geleakten Referentenentwurf zum Netzanschlusspaket ist dies ein weiterer Entwurf, der den Aussagen des Koalitionsvertrages zur Energiewende widerspricht. Er schränkt Erneuerbare ein, statt für Stabilität zu sorgen, um alle Potenziale der Erneuerbaren Energien nutzen zu können – so aber der Auftrag aus dem schwarz-roten Koalitionsvertrag.“
Allem voran stört Scheer, dass die neuen Anlagen der Photovoltaik (PV) vom Dach mit weniger als 25 Kilowatt (kW) Nennleistung in den Händen der Eigenheimbesitzer keine gesicherte Höhervergütung mehr bekommen sollen, ab spätestens 2029 nur noch mit Direktvermarktung im Strommarkt einspeisen dürfen und ihre Elektrizität nur noch mit 50 Prozent Spitzenlast ins Netz bringen können. Wobei das Gesetz gemäß der Kommentierung im Ministeriumsentwurf vorschlägt, die kleinen PV-Anlagen mit Speichern zu kombinieren, Überschussleistung in die Batterien einzuspeisen und später ins Netz zurückzugeben. Die kleinen PV-Anlagen so sehr aus der bisherigen Förderung herauszunehmen „widerspricht nicht nur den Anforderungen an ein dezentrales und damit sicheres Energiesystem, sondern verhindert auch, dass Eigenheime sich zunehmend selbst mit Strom versorgen können“, mutmaßt Scheer – die damit nicht von einer ohne Förderung gesichert wirtschaftlichen Nutzung von Speichern ausgeht. Der geplante Zwang zur Direktvermarktung für alle Solaranlagen setze mehr intelligente Strommesstechnik voraus, als im Netz oder aus dem Markt zur Verfügung stehe.
Scheers Verweise dürften sich damit zumindest indirekt auch auf das von ihr als Erfolg aus dem vergangenen Jahr miterarbeitete Recht aufs Energy Sharing beziehen: Nach einer Novelle im Energiewirtschaftsgesetz dürfen Betreiber privater Grünstromanlagen und Nachbarn sich die Stromnutzung teilen. Im EEG-2027-Vorentwurf ist davon keine Spur zu finden.
Doch auch an anderer Stelle erscheinen nun vermeintliche Errungenschaften aus den Reformen von 2025 von im internen Entwurf gähnenden Leerstellen in Frage gestellt. Beziehungsweise durch parallele Gesetzesvorhaben wie dem sogenannten Netzpaket, die im EEG-2027-Papier keine Klarstellung finden. So hatte sich Scheer mit Blick auf das vergangene erste Regierungsjahr der Koalition aus SPD und CDU/CSU noch zufrieden gezeigt, dass eine Einschränkung der Vorrangregelung“ im EEG ausgeblieben war, wonach Erneuerbare-Energie-Anlagen nicht nur im sogenannten überragenden öffentlichen Interesse sind und der „öffentlichen Gesundheit und Sicherheit“ dienen. Diese als „§2“ von der Vorgängerregierung eingeführte Regelung verlangt, die Erneuerbaren zudem „als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen“ einzubinden, womit indirekt wohl auch Kommunen bei der Entscheidung pro und kontra einer Grünstromgroßanlage in einer Landschaft mit im Spiel sind. Hätte die neue Regierung im Vorjahr diese Vorrangregel abgeschwächt, so ist Scheer überzeugt, hätte das „etwa auch die Kommunale Entscheidung für Windenergie oder Repowering eingegrenzt“. Allerdings droht nun genau das: Das im Reiche-Ministerium ebenfalls geplante Netzepaket als neues Regelungsbündel für den Netzausbau sieht Netzbetreiber künftig an erster Stelle als Entscheider darüber vor, in welchen Regionen je nach Netzauslastung die Grünstromparks günstiger oder nur erschwert ans Netz gelangen.
So will auch der BWE genau hier ansetzen, wie BWE-Geschäftsführer Axthelm beim jüngsten Policy-Briefing betonte: Eines der vom BWE bald zu führenden Konflikte mit der Politik sei es, dass „es mit diesen Vorschlägen aus dem Netzpaket, insbesondere was die kapazitätslimitierten Netzgebiete angeht, eine große Unvereinbarkeit gibt mit dem Planungsrecht der Gemeinden“.
Der energiepolitische Sprecher der Grünen, Michael Kellner, hatte sich noch im Januar in einer Antwort auf eine Anfrage von ERNEUERBARE ENERGIEN zufrieden gezeigt, dass die neue Regierung „bisher immerhin unsere Gesetze umsetzt, wenn sie selbst schon wenig gute Impulse zeigt. Von der Geothermie über das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz bis hin zur Senkung der Übertragungsnetzentgelte wurden die Gesetzesentwürfe unter Habeck im Ministerium erarbeitet“, antwortete Keller mit Verweis auf Vorarbeiten unter dem vormaligen Parteifreund und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Zugleich hatte Kellner bereits moniert, ein Ende der Förderung kleiner Dachsolaranlagen beende auch das Engagement vieler Bürger für die Energiewende: „Mit ihrem Gesetzentwurf droht Katherina Reiche dieses Engagement auszubremsen", wiederholte er nun im ARD-Fernsehen.
Die schleswig-holsteinischen Landesorganisationen der Erneuerbare-Energien- und der Windenergiebranche LEE SH und BWE SH kritisieren vor allem, dass im EEG-2027-Entwurf zwar scheinbar der Windkraft- und PV-Ausbau durch gleichbleibend hohe Ausschreibungen im bisherigen Umfang bis 2032 vermeintlich sicher sei. Doch ausgebliebene Hinweise auf künftige Direktvermarktung von Industriestrom an produzierende Unternehmen oder generelle private Stromlieferverträge als Möglichkeit, stabile Industriestrompreise zu sichern, sieht er als entgegenwirkendes Manko. Das Gesetz in diesem Entwurfsstadium „öffnet dafür noch zu wenige Türen und bietet zu wenige Antworten auf zentrale Fragen“ wie „unter anderem die Direktbelieferung von Unternehmen sowie der Hochlauf von Flexibilitäten und Speichern“, warnte Christian Andresen, Vorstandsvorsitzender des LEE SH.
Auch sorgen scheinbar nebensächliche praktische Änderungen wie der gestrichene Strommengenpfad für Sorgenfalten bei den Verantwortlichen in den Verbänden. Die Autorinnen oder Autoren der in dem Arbeitspapier ebenfalls vorhandenen Kommentare begründen das Streichen damit, dass sich der Strombedarf gemäß des im September 2025 veröffentlichten Monitoringberichts des Ministeriums zur Energiewende bei weitem weniger erhöhen werde, als fürs EEG 2023 angenommen. Zugleich seien die angegebenen Ziele für jährlich steigende Erzeugungsvolumen schon von Anfang nicht erreicht worden. Daher sei der komplette Wegfall besser als eine Scheinsicherheit vermittelnde gesetzliche Verankerung. Doch wenn der Strommengenpfad weg sei, sei es auch die Grundlage, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) wie bisher gemäß EEG möglich die Ausschreibungsvolumen bei unterschrittener Grünstromproduktion erhöhe, warnte der BWE-Landesvorsitzende in dem Nordbundesland, Wolfgang Stapelfeld.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) vermisst im Gesetzvorentwurf eine Ergänzung zum geplanten Netzpaket, die eine negative Wirkung von diesem auf die Projektierungsdynamik bei neuen Grünstromanlagen ausschlösse. So läge doch beim Bundesumweltministerium bereits ein im EEG-Entwurf nicht erwähntes entsprechendes Konzept für netzoptimierte Ausschreibungen vor.
Systemdienliches Zusammenspiel in der Energiewende mit marktwirtschaftlichen Instrumenten fehlt
Ein im Koalitionsvertrag angekündigtes „systemdienliche Zusammenspiel“ vieler Energiewendeakteure und Ebenen im Energiesystem kommt auch deshalb im EEG 2027 offenbar nicht zum Ausdruck, weil es ausgerechnet marktwirtschaftlich steuernde Instrumente vergisst, wie der BNE erinnert. Zumindest wertet er als entscheidendes Problem einen im CFD-Vorschlag des Gesetzes fehlenden Marktrahmen für Stromlieferverträge (international als PPA abgekürzt) als entscheidendes Problem: Die Contracts for Difference genannten Differenzverträge (CFD) sollen künftig garantieren, dass Projektanbieter in den Ausschreibungen ihre wirklich zu erwartenden Kosten als Grundlage ihrer Vergütungsforderungen in den Ausschreibungen heranziehen. Bei einem Zuschlag bekommen sie für Phasen mit geringeren Einnahmen aus dem Stromhandel die jährliche Differenz als Zuschuss. Überschüsse aus Zeiten höherer Handelspreise müsse sie abgebe.
„Wie heute im EEG möglich müssen auch künftig im CFD-Modell “Starter-PPA” erlaubt sein“, fordert der BNE. „Dabei braucht es eine Opt-In-Regelung, statt einer Opt-Out-Regelung wie im Entwurf vorgesehen“, notiert der BNE. Stromlieferungen für den Mittelstand könnten somit „ab dem Tag eins“ des Anlagebetriebs möglich werden.