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DGS aktualisiert Arbeitshilfe für EEG-Vergütungssätze

Mit der turnusmäßigen leichten Absenkung der Vergütungssätze für Solarstrom hat die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) die entsprechend aktualisierte Arbeitshilfe veröffentlicht. In ihr listet der Verband die aktuellen Vergütungssätze auf, die für Anlagen gelten, die seit dem 1. Februar 2026 in Betrieb gegangen sind. Für Anlagen, die bereits zu diesem Zeitpunkt in Betrieb waren, ändert sich nichts, stellen die Expert:innen von der DGS klar. Sie betonen auch, dass die halbjährliche Absenkung der Einspeisevergütung bereits im EEG 2023 festgelegt wurde und nicht im Zusammenhang mit aktuellen energiepolitischen Diskussionen steht.

Grundvergütung für überschüssigen Solarstrom

In der Arbeitshilfe unterscheiden die Autor:innen zwischen Dachanlagen mit fester Einspeisevergütung und solchen in der Direktvermarktung. Für die Direktvermarktung bekommen die Anlagenbetreiber einen Bonus von 0,4 Cent pro Kilowattstunde. Allerdings müssen sie davon die Gebühr für den Direktvermarkter und zusätzliche technische Komponenten für die Teilnahme an der Direktvermarktung finanzieren.

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In beiden Fällen unterscheiden sich die Vergütungssätze zusätzlich bezüglich der Einspeisung. Denn Anlagenbetreiber, die den Sonnenstrom teilweise selbst nutzen und nur Überschüsse einspeisen, bekommen nur die Grundvergütung. Diese liegt für Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung bei 7,78 Cent pro Kilowattstunde. Für Anlagenleistungen zwischen zehn und 40 Kilowatt gibt es nur noch 6,73 Cent pro Kilowattstunde.

Mischkalkulation bei größeren Anlagen

Dabei ist wichtig zu wissen, dass es bei höheren Anlagenleistungen eine Mischvergütung gibt. So bekommt der Betreiber einer Anlage mit 15 Kilowatt Leistung für Strom aus den ersten zehn Kilowatt die höhere Vergütung und den geringeren Strompreis nur für den Teil, der mit den restlichen fünf Kilowatt produziert wird. Das bedeutet, dass er am Ende 7,43 Cent pro Kilowattstunde bekommt. Die Berechnung sieht dann so aus: (10 × 7,78 + 5 × 6,73) / 15 = 7,43 Cent pro Kilowattstunde.

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Bonus für Volleinspeiser

Nutzt der Anlagenbetreiber den Solarstrom nicht selbst, sondern speist ihn vollständig ins Netz ein, erhält er einen zusätzlichen Bonus zur Grundvergütung. Dieser richtet sich nach der Leistung der Anlage. Dabei gilt: Je kleiner die Anlage ist, desto höher fällt der Bonus für die Volleinspeisung aus. Dennoch ist der Eigenverbrauch in der Regel wirtschaftlicher, da der Anlagenbetreiber den Bezug von Strom aus dem Netz spart, der teurer ist, als er mit der Einspeisevergütung selbst mit Volleinspeisebonus bekommt.

Die aktuelle Arbeitshilfe EEG-Vergütungssätze finden Sie auf der Webseite der DGS zum Download.