Kommunen, Unternehmer, Vereine oder Kirchen können wieder Fördermittel über das Landesprogramm Klimaschutz-Plus in Baden-Württemberg beantragen – jedenfalls für Teile davon. Wie die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) mitteilt, können ab sofort und bis zum 15. Juli 2025 Anträge für einige Förderungen im Beratungsteil des Programms eingereicht werden. So solle die Lücke, die durch die Überarbeitung des Förderprogramms entstanden ist, möglichst klein gehalten werden.
Nicht nur Kommunen, auch Schulen oder Vereine können Anträge stellen
Nun sind laut KEA-BW sieben Fördermöglichkeiten des Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramms wieder für die Antragstellung geöffnet:
• Nachhaltige Prozesse zur Umsetzung von CO₂-Minderungsmaßnahmen (European Energy Award/eea)
• Bilanzierung von CO₂-Emissionen
• Energiemanagement
• Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke
• Erstberatung und Projektanbahnung zur Abwärmenutzung
• Projektentwicklung Contracting – ProECo
• Strukturelles Coaching zur Qualitätssicherung beim Energiemanagement
Klimaschutz-Plus wendet sich an Kommunen und kommunale Betriebe, aber auch an Schulen und Kindertageseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Kirchen und Vereine. Die Anträge nimmt die L-Bank entgegen. Fachliche Fragen können die Kommunen an die KEA-BW stellen.
„Rückenwind für Klimaschutzmaßnahmen“
„Die finanzielle Unterstützung gibt Rückenwind für eine Reihe von Klimaschutzmaßnahmen. In Zeiten angespannter Haushaltslagen rate ich Kommunen dazu, diese Möglichkeit zu nutzen und die Zuschüsse zu beantragen“, sagt der stellvertretende Leiter des Bereichs Grundsatzfragen und Förderprogramme bei der KEA-BW, Armin Bangert. „Wer sie in Anspruch nimmt, spart bares Geld.“