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Klimaziele 2030 unsicher: Verbände fordern schnelles Handeln 

Der Expertenrat für Klimafragen (ERK) hat seinen jährlichen Bericht vorgelegt. Dieser bewertet die Emissionsdaten des Umweltbundesamts. Demnach hat Deutschland seine CO₂- Ziele im Jahr 2024 zwar eingehalten, aber in den Sektoren Verkehr und Gebäude zu hohe Treibhausgasemissionen verursacht. Laut ERK wird Deutschland bis oder spätestens ab 2030 seine Klimaziele verfehlen. Damit die Ziele für 2030 und 2040 sowie das langfristige Ziel der Klimaneutralität bis 2045 eingehalten werden können, muss die Bundesregierung jetzt reagieren.  

Warum ist schnelles Handeln so wichtig?

„Das Klimaschutzgesetz enthält bislang noch kein eigenständiges Ziel für die Restemissionen im Jahr 2045. Damit ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar, wie die Bundesregierung das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 erreichen will“, betont ERK-Mitglied Marc Oliver Bettzüge. Das Gesetz verpflichtet die Bundesregierung dazu, ein Klimaschutzprogramm vorzulegen.

Bis Ende März 2026 muss sie ihr Programm finalisieren, wobei dieses die Klimaziele bis 2040 beinhalten und die aktuellen Zielverfehlungen adressieren muss. Bereits Ende September 2025 müssen geeignete Maßnahmen für das Ziel der Klimaneutralität 2045 vorliegen, die alle Sektoren berücksichtigen. Der ERK überprüft diese anschließend.

Verbände stellen Forderungen für Sofortprogramm

Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) und der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) fordern ein Sofortprogramm zur Elektrifizierung des Gebäudesektors, um den Klimazielen näher zu kommen. Das bedeutet, dass mehr elektrisch betriebene Technologien wie beispielsweise Wärmepumpen statt fossiler Brennstoffe wie Öl- oder Gasheizungen eingesetzt werden. Ihr Sofortprogramm beinhaltet unter anderem die Absenkung der Stromsteuer und ein grundsätzliches Festhalten an den ambitionierten Mindestanteilen Erneuerbarer Energien in neuen Heizungen. Auch sollen alle Neubauten gemäß dem Gebäudetyp- E eine zukunftsfähige elektrische Infrastruktur haben.

Die neue Koalition könne mit entsprechenden Anstrengungen die Klimaziele für den Gebäudebereich erreichen, betont BWP-Geschäftsführer Martin Sabel. Dafür müsse die Regierung auf den Entscheidungen der vergangenen Legislaturperiode aufbauen. Dabei geht es nicht nur um Neubauten, sondern vor allem um den Bestand.

„Der Schlüssel zu effektivem Klimaschutz ist der Gebäudebestand“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert eine Offensive für energetische Sanierungen. Sie kritisiert die Verschlankung des Klimaschutzgesetzes und reichte eine Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung ein.

Für DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz ist der überfällige Kurswechsel der Bundesregierung hin zur Gebäudesanierung zwingend: „Keinesfalls darf die neue Bundesregierung die Fehler der Ampel-Regierung wiederholen und am aktuellen Neubau-Wahn festhalten. Der Schlüssel zu effektivem Klimaschutz ist der Gebäudebestand.“ Da gibt es noch Diskussionsbedarf, denn die neue Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) verlor in ihrer Antrittsrede kein Wort zum Thema Sanierung im Bestand.

Studie zeigt: Sanierungsquote sinkt

Der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) und der Verband Fenster und Fassade (VFF) veröffentlichten eine B+L Marktdatenstudie, die zeigt, dass Handlungsbedarf besteht. Die Sanierungsquote geht zurück. Lag diese 2022 noch bei 0,88 Prozent, so sank sie 2024 auf 0,69 Prozent. Dabei führen Sanierungen an Dach, Fassade und Fenstern zu signifikanten Energie-Einsparungen sowie zu Wertsteigerungen. „Die Sanierungsquote muss deutlich steigen, wenn Deutschland klimaneutral werden soll“, betont VFF-Geschäftsführer Frank Lange.

Aber das zur Verfügung stehende Sondervermögen mache auch Hoffnung, dass die Regierung Investitionen in die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden umsetze, bekräftigt BuVEG-Geschäftsführer Jan Peter Hinrichs. Für ihn liegt der Fokus noch zu einseitig auf dem Heizungstausch und müsse verstärkt auf Sanierungstätigkeiten an Dach, Fenster und Fassaden gelegt werden. „Sollte die Bundesregierung das Heizungsgesetz tatsächlich abschaffen, müssen jetzt dringend sinnvolle Anschlussregelungen geplant werden“, ergänzt Hinrichs.

Für den Gebäudebereich fehlen diese eindeutigen und zuverlässigen Signale noch. Quelle: ERK / ZVEI / BWP / DUH  / BuVEGVFF / ar