Mitte Oktober hat das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung den Förderaufruf für das Sanierungsprogramm kommunaler Sportstätten gestartet. Bis 15. Januar 2026 können Städte und Gemeinden sowie Landkreise digital ihre Projektskizzen einreichen. Über die Förderbescheide wird der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entscheiden. „In dieser Legislaturperiode wollen wir bis zu einer Milliarde Euro bereitstellen, um alte Sportanlagen in moderne, barrierefreie und zukunftsfähige Orte des Sports und des Teamgeistes umzuwandeln. Mit dem heutigen Projektaufruf starten wir die erste Förderphase und geben damit den Startschuss für diesen wichtigen Schritt“, erklärt Bundesbauministerin Verena Hubertz.
Was gefördert wird
Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ fördert die umfassende bauliche Sanierung von öffentlich zugänglichen Sporthallen sowie Hallen- und Freibädern. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus. Sie müssen definierte energetische Standards erfüllen. Ebenfalls möglich ist die Sanierung von Sportfreianlagen, wie beispielsweise die Umwandlung in oder Sanierung von Kunstrasenplätzen. Auch in diesem Fällen soll die Nachhaltigkeit im Vordergrund stehen. Eine Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte, wie beispielsweise Vereine, ist möglich. Quelle: BBSR/ jb
 
     
     
     
     
    ![© Bild: aus [4] Totalschaden: Ursache war ein fehlender Haftverbund eines ausschließlich geklebten und nicht gedübelten WDVS.](/sites/default/files/styles/teaser_standard__s/public/aurora/2025/10/484139.jpeg?itok=BW6DAkAg) 
     
    