Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Hessische Bauernverband (HBV) haben in einer gemeinsamen Stellungnahme zur Verbändeanhörung zahlreiche Kritikpunkte an den Gesetzentwürfen zum EEG 2027 und zum Netzanschlusspaket formuliert.
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Beide Verbände erkennen zwar einzelne sinnvolle Ansätze zur Systemintegration erneuerbarer Energien und zur Beschleunigung von Netzanschlussverfahren an. Sie sehen jedoch die Gefahr, dass zentrale Regelungen die Investitionsbereitschaft von Landwirten, Flächeneigentümern und Anlagenbetreibern erheblich beeinträchtigen.
Kernproblem Direktvermarktungspflicht
Besonders kritisch bewerten DBV und HBV den geplanten Systemwechsel im EEG. Die stärkere Verlagerung von Markt-, Vermarktungs- und Finanzierungsrisiken auf Anlagenbetreiber, die weitgehende Direktvermarktungspflicht sowie Einschränkungen bei kleineren Anlagen könnten Investitionen in erneuerbare Energien bremsen. Die Verbände warnen, dass ausgerechnet in einer Phase, in der ein beschleunigter Ausbau von Windenergie, Photovoltaik, Speichern und Bioenergie nötig ist, zusätzliche wirtschaftliche Hürden entstehen könnten.
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Auch beim Netzanschlusspaket sehen DBV und HBV Probleme. Maßnahmen zur Digitalisierung und Transparenz von Netzanschlussverfahren sowie die abgeschwächte Ausgestaltung des Redispatch-Vorbehalts – also der Möglichkeit, Einspeisungen bei Netzengpässen zu begrenzen – werden grundsätzlich begrüßt. Dennoch kritisieren die Verbände, dass die Folgen unzureichender Netzkapazitäten überwiegend auf die Erzeugerseite verlagert werden.
Betreiber neuer Wind- und Solaranlagen müssten auch künftig mit Einspeisebeschränkungen und geringeren Entschädigungsansprüchen rechnen, obwohl die Ursachen der Netzengpässe außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. DBV und HBV fordern deshalb stärkere Anreize für einen zügigen Netzausbau und eine stärkere Verantwortung der Netzbetreiber bei Verzögerungen.
Systemvoraussetzung: Überbauung und europäische Vernetzung
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die dem EEG-2027-Entwurf zugrunde liegenden Systemannahmen. Um das Ziel einer Stromversorgung zu mindestens 80 Prozent aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu erreichen, seien erhebliche zusätzliche Erzeugungskapazitäten nötig. Wind- und Solarenergie müssten zwangsläufig über den rechnerischen Strombedarf hinaus ausgebaut werden – die sogenannte Überbauung –, um Zeiten geringer Einstrahlung und schwacher Windverhältnisse ausgleichen zu können.
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Je geringer die verfügbaren Speicherkapazitäten, desto größer müsse diese Überbauung ausfallen. Zudem müsse die Energieversorgung künftig europäisch gedacht werden: Grenzüberschreitender Netzausbau könne regionale Erzeugungsschwankungen ausgleichen und sogenannte Dunkelflauten – Phasen mit gleichzeitig wenig Wind und Sonne – abmildern. (nhp)
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