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Der Deutsche Bundestag erhält womöglich auch in seiner letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause noch keinen Kabinettsentwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu sehen, so befürchtet es die politische Abteilung beim Bundesverband Windenergie (BWE). Bei seinem monatlichen digitalen Politik-Info-Treff Policy Briefing für Branchenmitglieder, Politik und Medien wies BWE-Geschäftsführer auf eine alternativ erforderliche Strategie des Bundeskabinetts hin, um eine für die Branche entscheidende Reform mitsamt einer Zustimmung durch die Europäische Union (EU) noch in diesem Kalenderjahr über die politische Bühne zu bringen. Falls der EEG-Kabinettsentwurf nicht mehr vor der parlamentarischen Sommerpause den Bundestagsabgeordneten zur Debatte der sogenannten ersten Lesung vorliege, müsse das noch im kompletten Juli tagende Kabinett bis Monatsende zu einer EEG-Fassung kommen.
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Der letzte mögliche Termin für das Kabinett, um sich auf den EEG-Entwurf zu einigen, sei der 29. Juli, berechnet der BWE. Damit würde die erste Lesung des Entwurfs in der zweiten Septemberwoche stattfinden können. Dies würde noch genügen, um noch „ein geordnetes, aber sehr zügiges und fokussiertes Verfahren zu machen“. Weil außerdem noch ein Befassen der parlamentarischen Länderkammer Bundesrat mit dem EEG absehbar sei, als auch die EU-beihilferechtliche Genehmigung noch vor dem Jahreswechsel erfolgen müsse, solle die Bundesregierung schon während des noch laufenden parlamentarischen Verfahrens die beihilferechtliche Genehmigung der sich abzeichnenden Reformen bei der EU beantragen.
Weil die Windbranchenvertretenden die bisher ausbleibende Einigung im Kabinett über den EEG-Entwurf als Folge auch der weiterhin fehlenden Einigung über das ebenfalls ausstehende Netzanschlusspakets werten, gab Axthelm einen eindeutigen Hinweis: Es sei „jetzt wichtig, das EEG aus der Geiselhaft des Netzanschlusspaketes zu befreien oder beim Netzanschlusspaket endlich eine Einigung innerhalb der Koalition zu erreichen.“
Beim Netzanschlusspaket handelt es sich um ein Gesetzespaket, das beim unzureichend mit dem Ausbau der Erneuerbare-Energien-Kapazitäten in Sachen wetterabhängiger Wind- und Solarkraft mithaltenden Netzausbau eine Notbremse ziehen soll: Der Zubau von Wind- und Solarkraftanlagen soll demnach vor allem dort wirtschaftlich im Vorteil sein, wo die Stromleitungen die neuen Grünstromerzeugungskapazitäten gut aufnehmen können.
Hier will das Bundeswirtschaftsministerium unter ihrer Ressortleiterin Katherina Reiche In Gebieten, in denen es aufgrund zu geringer Leitungskapazitäten häufiger zu Abregelungen von Erneuerbare-Energien-Anlagen kommt, den Spieß umdrehen: Netzbetreiberunternehmen sollen einen Redispatch-Vorbehalt aussprechen können: Beim Redispatch regeln Netzbetreiber zu viel Grünstrom ab, und müssen bisher dafür Entschädigungen für entgangene Einnahmen zahlen. In Redispatch-Vorbehaltsgebieten soll das aber nicht mehr der Fall sein. Dieser hochumstrittene Vorbehalt ist auch in der Koalition keineswegs geeinigt. Eine vom Bundeswirtschaftsministerium eigens bekannt gemachte Expertise besage ohnehin, dass eine solche Regelung nur 17 Millionen Euro Einsparungen bringe, kritisierte Axthelm. Zugleich würde der Vorbehalt aber für eine „massive Planungs- und Investitionsunsicherheit“ der Windparks projektierenden und in sie investierenden Unternehmen sorgen.
Gemäß Einschätzung des BWE wäre notfalls auch ein „EEG Light“ als Mindestkonsens im Bundeskabinett ein Ausweg: Hierin müsste die Bundesregierung nur die „zentralen Forderungen der EU-Kommission“ umsetzen. Dazu gehören ein neuer Wettbewerbsrahmen mit sogenannten Differenzverträgen – international Contracts for Difference (CFD) genannt. Weil die Bieter in den Ausschreibungen einen Mindestpreis ihrer Vergütung vorschlagen müssen, der auch ihr Höchstpreis ist, sollen die CFD spekulative Gebote unterbinden. Die Wind- oder Solarparks anbietenden Projektierungsunternehmen bekommen einen Zuschlag bei geringeren auf dem Strommarkt erzielten Preisen bis in Höhe des CFD-Preises, müssen aber auch alle Strommarkthandels-Überschüsse bei höheren Handelspreisen wieder zurückzahlen. Auch die sogenannte Net-Zero-Industrie-Ausschreibung müsse das EEG mindestens enthalten: eine Vorgabe der EU, einen Teil der Ausschreibung mit strengen Kriterien für eine in Europa stattfindende Wertschöpfung und für den Ausschluss von mehreren Komponentenlieferungen konzentriert auf einzelne Exportländer zu vergeben. „Gegebenenfalls“ müsse des EEG Light auch noch die zusätzlichen Ausschreibungsvolumen enthalten, die sich aus der Nachbesserung des ansonsten seine Ziele verfehlenden Klimaschutzplanes ergeben.
Axthelm warnte davor, ein nicht rechtzeitig zum Jahreswechsel in Kraft gesetztes EEG verunmögliche bis zur beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU alle weiteren Ausschreibungen. Denn die beihilferechtliche Genehmigung für da aktuelle Ausschreibungssystem ende mit dem kommenden Jahreswechsel. Bei einem fehlenden neuen EEG fallen aber offenbar auch die Ausnahmen von den Ausschreibungen weg: Die Ausschreibungsfreiheit von kleinen Solaranlagen mit weniger als einem Megawatt Spitzenleistung sowie die Ausschreibungsfreiheit für „die im Koalitionsvertrag noch hervorgehobene Bürgerenergie bei den Windenergieprojekten“.
Ohnehin mahnt der BWE, dass das EEG 2027 die wichtigsten Ziele aus dem Koalitionsvertrag mitregeln müsse: mehr Markt mitsamt mehr Verantwortung und wirtschaftlicher Freiheit für Erneuerbare-Energien-Anlagenbetreibende vor dem Netzverknüpfungspunkt, die bei nicht möglicher Einspeisung ins Netz den Strom in andere Energieformen wie Wasserstoff umwandeln oder ihn speichern können sollen. Mehr Direktbelieferung von Unternehmen, ob „in PPAs mit Unternehmen, aber auch mit einem CFD-Rahmen, der einen Marktwertkorridor enthält“, mehr Einbindung der Menschen in Energieverbrauchs-Gemeinschaften – dem künftig erlaubten „Energy-Sharing“, und die Förderung eines Hochlaufs von „Flexibilität in aller Art“: Anlagen fürs Stromspeichern. Die PPA´s – direkte Stromlieferverträge zwischen Stromerzeugern und Stromgroßverbrauchern oder Stromhändlern – sollten nach dem Wunsch der Koalitionäre künftig eine wichtigere Rolle spielen.
Auch bei den Offshore-Windpark-Ausschreibungen und deren fälliger Neuregelung sieht der BWE dringenden Handlungsbedarf: Die Regierung müsse „den Sommer nutzen, um hier einen Branchen-Dialog, einen Offshore-Gipfel einzuberufen und nach britischem Vorbild innerhalb weniger Wochen ein praxistaugliches Modell zu entwickeln.