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Statt Aufweichung der Ziel des Emissionshandels: Vorschläge zur Entlastung der stromintensiven Industrie 

Der EU-Emissionshandel steht im Zentrum heftiger Debatten. Auf dem jüngsten EU-Gipfel haben die Staats- und Regierungschefs den ETS 1 als zentrales Klimaschutzinstrument bestätigt – gleichzeitig soll die Kommission bis zum Sommer Vorschläge zur Weiterentwicklung vorlegen. Mit dem neuen Emissionshandelssystem hat die EU eine CO₂-Bepreisung für Gebäude und Straßenverkehr (ETS2) eingeführt: Für jede Tonne CO₂ in diesen Sektoren müssen Energieversorger Zertifikate erwerben. Hochrechnungen zufolge generieren die Mitgliedstaaten daraus bis 2032 Einnahmen von 342 bis 570 Milliarden Euro, die für Klimaschutz und die soziale Abfederung des CO₂-Preises vorgesehen sind. ETS2 soll dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent zu senken und die EU-Klimaziele zu erreichen.

In einer Talkrunde im Rahmen eines Stadtwerkekongresses diskutierten Christof Bauer (Infraserv Höchst), Julia Bläsius (Agora Energiewende) und Carsten Franzke (SKW Piesteritz) über die Konsequenzen des ETS.

Industrie: Instrument ist überdreht

Christof Bauer stellte fest: „Der ETS ist ein Instrument. Sie können einen Schraubendreher vernünftig einsetzen oder Sie können überdrehen.“ Aktuell sei der Emissionshandel dabei, sich zu überdrehen, weil sich Europa vom Rest der Welt abkopple. Industrieunternehmen müssten faktisch bereits bis 2030 dekarbonisieren – schneller als der internationale Wettbewerb dies ermöglicht. Hinzu kämen verschärfte Benchmarks und politische Eingriffe wie die Marktstabilitätsreserve, die dem Markt jährlich 20 Prozent der Zertifikate entziehe – „völlig ohne Not“ und im Widerspruch zum Grundgedanken des Emissionshandels.

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Carsten Franzke pflichtete aus Sicht des Praktikers bei: „Wir sind die Einzigen, die so etwas haben, in einem Wettbewerb mit Russland, China, Indien und den USA.“ Das Instrument sei in einer anderen Zeit entstanden. Konkret habe seine Gruppe gerade 50 Millionen Euro Investitionen freigegeben – diese stünden bei einer Verschärfung der Benchmarks zur Disposition. Sein Vorschlag: „Lasst das Geld in den Unternehmen.“ Antrags- und Förderverfahren mit zwei Jahren Verzögerung seien kein gangbarer Weg.

Agora: Planungssicherheit nicht aufweichen

Julia Bläsius hielt dagegen: Der ETS 1 sei eines der wenigen Instrumente, das über Legislaturperioden hinaus Planungssicherheit biete. „Jetzt muss man sich überlegen, welches Signal es sendet, wenn man den aufweicht – an diejenigen, die sich auf den Weg gemacht haben.“ Positiv wertet sie den Verzicht auf die zusätzliche Löschung von Zertifikaten in der Marktstabilitätsreserve: 250 bis 500 Millionen Tonnen Emissionen kämen damit zurück ins System. Gleichzeitig räumte sie ein: „Der ETS 1 wird uns alleine nicht retten.“ Nötig sei ein Gesamtpaket aus Klimaschutzverträgen, Infrastruktur, Netzausbau und CCS.

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Wie lassen sich diese Einnahmen aus dem ETS effizient für einen fairen Dekarbonisierungsprozess einsetzen? Hinweise liefert die Analyse des bestehenden ETS1, das bereits Emissionen aus Strom- und Wärmeerzeugung, energieintensiver Industrie sowie Luft- und Seeverkehr abdeckt. Eine Studie des Reform Instituts, beauftragt von Germanwatch im Rahmen des Life Effect Programms, untersucht, welche Lehren sich aus der Verwendung der ETS1-Einnahmen ziehen lassen. Analysiert wird, wie die fünf größten Emittenten in den ETS2-Sektoren – Deutschland, Polen, Spanien, Italien und Frankreich – ihre Einnahmen politisch steuern und investieren. 

Warum der ETS wichtig ist

Die Studie nennt mehrere konkrete Ansätze, um energieintensive Industrieunternehmen zu entlasten – allerdings mit einer klaren Einordnung: Diese Entlastungen sind zulässig, sollten aber perspektivisch reduziert und stärker auf Dekarbonisierung ausgerichtet werden.

Zentrale Vorschläge/Instrumente:

Kompensation indirekter CO₂-Kosten (Strompreis): Unternehmen erhalten staatliche Beihilfen, um höhere Strompreise durch den Emissionshandel auszugleichen. Diese Unterstützung darf laut EU-Regeln bis zu 25 Prozent der ETS-Einnahmen betragen. Allgemeine Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen: Ziel ist es zu verhindern, dass energieintensive Industrien ihre Produktion ins Ausland verlagern. Dazu zählen: Strompreiskompensation weitere Beihilfen bei „unzumutbaren Belastungen“ durch CO₂-Bepreisung Übergangsweise Unterstützung durch ETS-Einnahmen: ETS-Gelder können genutzt werden, um Wettbewerbsnachteile kurzfristig abzufedern, solange globale Wettbewerbsbedingungen noch unterschiedlich sind. Wichtige Einschränkungen / Empfehlungen der Studie:

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Schrittweiser Abbau dieser Entlastungen: Die Studie empfiehlt, Carbon-Leakage-Beihilfen möglichst schnell zurückzufahren, etwa durch Instrumente wie den CO₂-Grenzausgleich (CBAM). Verschiebung hin zu struktureller Dekarbonisierung:
Statt laufender Entlastungen sollen Mittel stärker in dauerhafte Emissionsminderungen in der Industrie fließen (z. B. Elektrifizierung, saubere Technologien). Transparenz erhöhen: Entlastungen für energieintensive Unternehmen sollen klar ausgewiesen werden, um ihre Wirkung und Notwendigkeit besser bewerten zu können. 

Netzentgelte und Flexibilität

Beim Thema Netzentgelte warnte Bauer aus seiner Perspektive vor einer Verkehrung der Logik. Seine Sichtweise, die das Thema CO2-Reduktion und Ausbau der Erneuerbaren komplett ausklammert: Die Industrie habe das Netz mit gleichmäßigem Bezug stabilisiert, nun solle sie für Flexibilität büßen, während fluktuierende Erzeuger ohne Speicherpflicht einspeisen dürften. „Speicher gehören nicht auf die Industrieseite, sondern auf die Erzeugerseite.“ Bläsius differenzierte: Es gehe darum, jene Unternehmen zu identifizieren, die tatsächlich flexibel fahren könnten – chemische Anfahrprozesse über Tage seien davon ausgenommen. Flexibilität reduziere am Ende den Netzausbaubedarf.

Strompreis: Nur Übergangslösungen?

Beim Strompreis-Instrumentenkasten – von der Stromsteuersenkung bis zum Industriestrompreis – herrschte Skepsis. Bläsius betonte, dauerhafte Subventionen seien keine Lösung; langfristig müssten erneuerbare Energien und Infrastruktur den Preis senken. Übergangsinstrumente könnten aber helfen, „dass nicht die nächste Anlage abgeschaltet wird“. Entscheidend sei eine glaubhafte Perspektive über acht bis zehn Jahre – woran es derzeit mangele.

Diese Sorge bestätigt auch Timm Kehler, Vorstand des Verbands der Gas- und Wasserstoffwirtschaft: „Es gibt kein effizienteres Werkzeug als einen CO₂-Preis, um die richtigen Anreize für Investitionen in klimafreundliche Technologien zu setzen.“ Eine Weiterentwicklung müsse aber die Rahmenbedingungen der Chemie stärker berücksichtigen: „Das Auseinanderbrechen von Wertschöpfungsketten, Abwanderung und Arbeitsplatzverlust müssen vermieden werden.“