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Entlüftungsanlagen nach DIN 18017-3

Ohne Fenster lüften

Die DIN 18017-3 regelt die ventilatorgestützte Entlüftung innenliegender Bäder und Toiletten ohne Außenfenster – unabhängig vom allgemeinen Lüftungskonzept – und definiert die erforderlichen Abluftvolumenströme sowie technische Vorgaben für Außenbauteil-Luftdurchlässe (ALD) und Überström-Luftdurchlässe (ÜLD). Ihre praktische Relevanz wird häufig unterschätzt. In der Fachöffentlichkeit steht meist die DIN 1946-6 im Fokus, dabei basieren viele alltägliche Lüftungslösungen tatsächlich auf der DIN 18017‑3.

Das liegt daran, dass die Norm nicht nur fensterlose Bäder und Toiletten abdeckt, sondern auch die Belüftung weiterer Räume regelt – etwa Küchen oder Bäder mit Fenster, Kochnischen sowie Hauswirtschafts- oder Abstellräume. Ausgenommen ist lediglich die Lüftung fensterloser Küchen, die einen separaten normativen Rahmen erfordert.

Die aktuelle Ausgabe der DIN 18017-3 wurde am 1. Mai 2022 veröffentlicht und berücksichtigt die neuesten Entwicklungen, insbesondere die Änderungen der DIN 1946-6, auf die sie an mehreren Stellen verweist. Baurechtlich ist die Norm über die jeweiligen Landesbauordnungen verbindlich eingeführt. Grundlage hierfür bilden die Musterbauordnung sowie die „Muster-Richtlinie über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnungen“, die von den Bundesländern als Vorlage für ihre Landesbauordnungen genutzt und teils angepasst wurden. Bezüglich des baulichen Brandschutzes gelten die jeweiligen landesspezifischen Anforderungen, die sich in Anlehnung an die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen ergeben.

Abluftsystem systematisch planen

Die normgerechte Planung nach DIN 18017‑3 erfolgt – analog zur DIN 1946‑6 – in einem strukturierten Verfahren, das eine methodische und nachvollziehbare Umsetzung sicherstellt.

Schritt 1: Bestimmung des planmäßigen Mindest-­Abluftvolumenstroms

Vorgesehen sind in der DIN 18017-3 ausschließlich ventilatorgestützte Lüftungssysteme, die entweder nutzergesteuert oder vollautomatisch über Raumluftsensoren betrieben werden. Die Norm unterscheidet vier verschiedene Betriebskategorien, die unterschiedliche Steuerungsphilosophien und Volumenströme ermöglichen (Abb. 1).

Entlüftungsanlagen für Bäder – neben WCs, Küchen und Abstellräumen – können je nach Ausführungsart und Betriebsweise für Mindest-Abluftvolumenströme von 40 m³/h oder 60 m³/h ausgelegt werden. Für WCs können diese Volumenströme in der Regel halbiert werden. In der Praxis erfolgt die Steuerung des Volumenstroms in Bädern häufig nach Anwesenheit, beispielsweise über einen Lüfter, der beim Einschalten der Beleuchtung oder über einen Präsenzmelder aktiviert wird und nach dem Ausschalten mit einer Nachlaufzeit weiterläuft (Kategorie R-PN).

An dieser Stelle zeigt sich ein wesentlicher Unterschied zwischen beiden Lüftungsnormen: Die DIN 18017-3 erlaubt bei einem entsprechenden Wärmeschutzstandard eine Reduzierung auf 0 m³/h in Zeiten geringen Luftbedarfs (Kategorie R-PN). Die DIN 1946-6 hingegen fordert, dass die Volumenströme für die Lüftung zum Feuchteschutz nutzerunabhängig und dauerhaft sichergestellt sein müssen.

Aus haftungsrechtlichen Gründen empfiehlt sich auch bei Maßnahmen nach DIN 18017-3 die Sicherstellung einer permanenten Grundlüftung auf niedriger Stufe (Kategorie R-BD). Sie sorgt selbst bei Nichtnutzung für eine kontinuierliche Luftbewegung. Wenn erforderlich, kann die Lüftung bedarfsgesteuert bis auf das Doppelte erhöht werden, um auch hier den nach DIN 1946‑6 geforderten Volumenstrom zu erreichen. Eine Erhöhung über das Doppelte hinaus ist nicht erforderlich, und auch nicht zulässig.

Schritt 2: Sicherung der Außenluft-Nachströmung (­Zuluftführung)

Ein funktionsfähiges Abluftsystem erfordert eine entsprechende Zuluftführung. Die DIN 18017-3 setzt voraus, dass ein dem Abluftvolumenstrom entsprechender Außenluftvolumenstrom über zwei Pfade bereitgestellt wird:

  • Infiltration über Undichtigkeiten in der Gebäudehülle
  • gezielte Zuluftführung über ALD und ÜLD

Außenluftstrom durch Infiltration: Die Berechnung des Infiltrationsluftstroms erfolgt gemäß DIN 1946-6

qv,Inf,Konzept = ez,Konzept × VNE × n50

ez,Konzept Volumenstromkoeffizient abhängig von Gebäude­höhe und Windexposition

- eingeschossige Nutzungseinheit = 0,04 (windschwach) bzw. 0,08 (windstark)

- mehrgeschossige Nutzungseinheit = 0,06 (windschwach) bzw. 0,09 (windstark)

VNE Raumvolumen der Nutzungseinheit

n50 Auslegungsluftwechsel bei 50 Pa Druckdifferenz

In dieser Gleichung wird die Dichtigkeit durch den n50-Wert angegeben: Er beschreibt, wie oft das Nettogebäudeluftvolumen bei 50 Pascal Druckdifferenz pro Stunde ausgetauscht wird. Sofern die Dichtheit der Gebäudehülle nicht bekannt ist, können für den Anwendungsbereich der DIN 18017-3 normierte Tabellenwerte verwendet werden (Abb. 2).

Außenbauteil-Luftdurchlässe: Insbesondere bei energetisch hochwertigen Neubauten oder sanierten Gebäuden reicht die natürliche Infiltration meist nicht aus. In solchen Fällen müssen zusätzliche Außenbauteil-Luftdurchlässe installiert werden. Ihr Anzahl lässt sich folgendermaßen berechen:

Anzahl ALD = (qv – qv,inf,wirk)/qv,ALD

qv planmäßiger Mindest-Abluftvolumenstrom je ­Nutzungseinheit

qv,inf,wirk wirksamer Infiltrationsluftstrom je Nutzungseinheit

qv,ALD Luftvolumenstrom je ALD beim Auslegungs-­Differenzdruck

Außenbauteil-Luftdurchlässe müssen schalltechnisch so ausgelegt sein, dass keine unzulässige Lärmbelästigung entsteht. Darüber hinaus sind eine leichte Reinigbarkeit für einen dauerhaft hygienischen Betrieb sowie ein zuverlässiger Schutz gegen Schlagregen sicherzustellen. Wird eine direkte Zuluftführung in Ablufträume vorgesehen, sind zusätzlich die Behaglichkeitskriterien zu beachten.

Überström-Luftdurchlässe: Die Funktionalität ventilatorgestützter Entlüftung hängt entscheidend von der ungehinderten Luftströmung zu den Abluftzonen ab. Geschlossene Innentüren dürfen diese Strömung nicht behindern, weshalb unverschließbare Überström-Luftdurchlässe erforderlich sind. Die notwendige Größe ergibt sich aus dem notwendigen Überström-Luftvolumenstrom (entspricht dem planmäßigen Mindest-Abluftvolumenstrom), unter Berücksichtigung der Türdichtung (Abb. 3).

Entlüftungsanlagen nach DIN 18017-3 können unter bestimmten Voraussetzungen auch die Anforderungen der DIN 1946-6 für die Wohnraumlüftung erfüllen. Dies gilt, wenn dauerhaft wirksame Abluftvolumenströme den erforderlichen Luftvolumenstrom zum Feuchteschutz erreichen und alle Räume der Nutzungseinheit hinreichend und nutzerunabhängig durchströmt werden.

Schritt 3: Auswahl eines Lüftungssystems

Die praktische Umsetzung einer Entlüftungsanlage nach DIN 18017-3 kann über verschiedene Systemkonfigurationen erfolgen, die sich in Aufbau, Regelbarkeit und Anwendungsbereich unterscheiden (Abb. 4).

Die DIN 18017-3 stellt keine konkreten Anforderungen an die Durchströmung von Wohn- und Aufenthaltsräumen mit der zugeführten Außenluft. Angesichts der meist geringen Abluftvolumenströme ist dies in der Regel vertretbar. Deutlich umfassendere Vorgaben enthält hingegen die DIN 1946-6. Sie definiert unter anderem Anforderungen an die Betriebsstufen der Lüftungsgeräte, die Positionierung von Außenbauteil-Luftdurchlässen in der Gebäudehülle sowie an die thermische Behaglichkeit. Entlüftungsanlagen, bei denen erhöhte Anforderungen an Hygiene, Energieeffizienz, Schallschutz oder Komfort bestehen, sind daher nach den Vorgaben der DIN 1946-6 auszulegen.

Schritt 4: Brandschutz nach DIN 18017-3

Die brandschutztechnischen Anforderungen sind ein wesentlicher Planungsaspekt bei Lüftungsanlagen nach DIN 18017-3. Die Norm verweist dabei auf die „Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (M-LüAR)“, Abschnitt 7 „Besondere Bestimmungen für Lüftungsanlagen nach DIN 18017-3“. Die M-LüAR selbst ist keine Rechtsvorschrift, sondern dient den Bundesländern als Vorlage und wird je nach Landesbauordnung in unterschiedlichem Umfang in Landesrecht übernommen.

Die Notwendigkeit von Brandschutzvorkehrungen richtet sich dabei nach der jeweiligen Landesbauordnung und der Gebäudeklasse:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser (mit bis zu zweieinhalb Voll­geschossen): In der Regel sind keine besonderen Brandschutzvorkehrungen erforderlich.
  • Mehrfamilienhäuser: Brandschutzvorkehrungen sind ­zwingend vorgeschrieben.

Brandschutz-Absperrvorrichtungen: Bei erforderlichen Brandschutzvorkehrungen müssen Absperrvorrichtungen der Feuerwiderstandsklassen K30/K60/K90-18017 zur Verhinderung einer Brandübertragung installiert werden. Wichtig: Nach DIN 18017-3 sind Absperrvorrichtungen innerhalb von Geschossen, zum Beispiel bei der Überbrückung von Flur- oder Trennwänden, nicht zulässig.

Die Anordnung der Absperrvorrichtungen können entsprechend den baulichen Gegebenheiten auf verschiedene Arten umgesetzt werden (Abb. 5).

Gemäß den geltenden Bauvorschriften müssen Lüftungsleitungen, die mehr als zweieinhalb Vollgeschosse vertikal durchdringen, gegen Feuer und Rauch gesichert werden. Traditionell wurde diese Anforderung durch den Einbau der Leitungen in feuerbeständige Lüftungsschächte erfüllt (Abb. 5, Variante 1). Diese Lösung war jedoch mit erheblichen Nachteilen verbunden: hoher Investitionsaufwand, großer Platzbedarf, verlängerte Bauzeiten sowie die Notwendigkeit zweier separater Schächte – für Lüftung und sonstige Installationen.

Deutlich wirtschaftlicher und platzsparender ist der Einsatz von geprüften Deckenschotts (Abb. 5, Variante 4). Sie ermöglichen die Verlegung der Lüftungsleitungen innerhalb eines gemischt belegten Installationsschachts mit einfacher Gipskartonverkleidung (12,5 mm) – ganz ohne zusätzliche Brandschutzummantelung oder Brandschutz- Absperrklappen. Zertifizierte Einrohr-Lüftungsgeräte dürfen direkt über Aluflexrohre angeschlossen werden. Der volle Leitungsquerschnitt bleibt erhalten, Wartungsauflagen entfallen, und der Platzbedarf reduziert sich auf ein Minimum.

Fazit

Die DIN 18017-3 bietet einen praxisorientierten und gleichzeitig normativ fundierten Rahmen für die Planung von Entlüftungsanlagen in Wohngebäuden. Durch die systematische Methodik ermöglicht sie eine strukturierte Herangehensweise, die sowohl den bauphysikalischen Anforderungen als auch den praktischen Bedürfnissen der Nutzer gerecht wird. Die verschiedenen Betriebskategorien bieten ausreichend Flexibilität für unterschiedliche Gebäudetypen und Nutzungsanforderungen, während die detaillierten Vorgaben für Luftdurchlässe und Brandschutz die technische Sicherheit gewährleisten.

Besonders die modernen Brandschutzlösungen mittels Deckenschotts vereinfachen die Umsetzung erheblich und reduzieren sowohl Kosten als auch Planungsaufwand.

In Kombination mit der im GEB 09-2025 (Lüften nach Norm) behandelten DIN 1946-6 steht Planern damit ein vollständiges normatives Instrumentarium zur Verfügung, das alle Aspekte der Wohnraumlüftung abdeckt – von der einfachen Entlüftung einzelner Räume bis hin zu komplexen Gesamtkonzepten für energieeffiziente Gebäude.

Thorsten Fiedel
leitet das Schulungswesen der Firma Helios ­Ventilatoren in Villingen-Schwenningen.

Bild: Helios Ventilatoren

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