Die Zahl der Energiegemeinschaften in Europa stagniert weitgehend. Aufgrund technischer und rechtlicher Hürden könnte die Energiewende aus Bürgerhand noch lange dauern. Das ist das Ergebnis einer Analyse des Europäischen Rechnungshofes.
Seit fast zehn Jahren, mit der Verabschiedung der RED-II-Richtlinie im Jahr 2018, arbeitet Brüssel darauf hin, dass in der EU mehr Energiegemeinschaften gegründet werden, die ihren Ökostrom produzieren und zum großen Teil auch selbst verbrauchen. Die bisherigen Fortschritte lägen den EU-Prüfern zufolge jedoch weit hinter den Erwartungen zurück. Sie raten dazu, die Vorschriften klarer zu gestalten und stärkere Anreize für Bürger und benachteiligte Haushalte zu schaffen. Zudem sollte der Bau von Energiespeicherlösungen stärker unterstützt werden. Nur so könnten sich die Hoffnungen erfüllen, die in die von Bürgern geleiteten Initiativen gesetzt werden.
Der Plan: Energiegemeinschaften in allen größeren Orten
Die Energiegemeinschaften sind wichtig für die Energiewende, hauptsächlich mit Blick auf die Akzeptanz und die dezentrale Erzeugung von Solar- und Windstrom – einem der zentralen Kernpunkte der Energiewende. Denn Energiegemeinschaften sind rechtliche Strukturen, die es Bürgern, lokalen Behörden und kleinen Unternehmen ermöglichen, gemeinsam Strom zu produzieren, zu verwalten und zu nutzen. In der Regel geht es um regional verankerte Solar- und Windkraftprojekte.
Bürgerenergie: Solarparks erfolgreich finanzieren
Die Analysten des Rechnungshofes weisen darauf hin, dass für diese Initiativen EU-Fördermittel in Höhe von mehreren Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Schließlich betrachtet die EU die Energiegemeinschaften als wirksames Mittel zur Erreichung ihrer Klima- und Energieziele. So geht die EU davon aus, dass solche Gemeinschaften bis 2030 immerhin 17 Prozent der Wind- und 21 Prozent der installierten Solarkapazität in Europa betreiben. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte es laut Planungen bis 2025 in allen Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern mindestens eine Energiegemeinschaft zur Erzeugung von erneuerbaren Energien geben.
Rechtliche Hürden beseitigen
Ob dieser Plan erreicht wurde, ist bisher unklar, da die Kommission in Brüssel noch keine Zahlen genannt hat. Doch den Prüfern vom Rechnungshof ist jetzt schon klar, dass die Schätzungen zu optimistisch sind. Denn eigenen Analysen zufolge wurde das Ziel für 2025 krachend verfehlt.
Exklusiv für Abonnenten: Gemeinschaften als lokale Treiber
Einer der Hauptgründe dafür sei, dass es in der EU schlicht und ergreifend zu wenige Energiegemeinschaften gebe. „Die Erreichung der Klima- und Energieziele ist für die EU ein Wettlauf mit der Zeit. Von Bürgern erzeugte Energie stellt in der Theorie die ideale Lösung dar, ist aber in der Praxis schwer umzusetzen“, weiß João Leão, Mitglied des Rechnungshofes und zuständig für die Prüfung. „Die EU muss nun rechtliche Hürden und technische Hindernisse beseitigen, damit das Konzept der Bürgerenergie auch tatsächlich funktioniert“, fordert er.
Definition der Energiegemeinschaft ist unklar
Er kritisiert, dass unter anderem die rechtlichen Definitionen der EU zu ungenau seien. Dies habe zu Verwirrung geführt. So sei nicht klar, welche Zusammenschlüsse als Energiegemeinschaft gelten und wie eine solche aufgebaut sein sollte. Ebenfalls unklar ist, wie der von der Energiegemeinschaft erzeugte Strom gemeinsam genutzt und wie überschüssiger Strom verkauft werden sollte. Diese rechtliche Ungewissheit berge die Gefahr, dass die Bürger sich nicht beteiligten, und behindere letztlich die Gründung von Energiegemeinschaften, warnen die Rechnungsprüfer.
Dies gelte ganz besonders für Mehrfamilienhäuser, in denen fast die Hälfte der EU-Bevölkerung lebe. Neben den bestehenden Eigentümergemeinschaften, die mit der Verwaltung der Gebäude betraut seien, müsse ein zusätzlicher Rechtsträger geschaffen werden. Dies erhöhe den Verwaltungsaufwand.
Mehr Flexibilität mit Speichern ist notwendig
Zudem kommt es immer wieder zu Verzögerungen beim Anschluss der Anlagen aufgrund von Netzüberlastungen: Diese verlangsamt die Entstehung von Energiegemeinschaften zusätzlich. Ein Problem dabei ist, dass der Eigenverbrauch von Solarstrom vor Ort noch nicht ausreichend funktioniert, da Solarstromproduktion und Energieverbrauch in den Wohngebäuden oft nicht gleichzeitig passieren. Dadurch muss zu viel Strom eingespeist werden, was die Netze belastet.
Energy Sharing im EnWG-Referentenentwurf: Fortschritt mit Hürden
Deshalb sollte die Flexibilität erhöht werden, was vorwiegend mit dem Bau von Energiespeichern gelingt. Dies könne dazu beitragen, Angebot und Nachfrage in Echtzeit miteinander in Einklang zu bringen, die Netzlast zu verringern und den Verbrauch von selbst erzeugtem Strom zu fördern. Die EU-Kommission habe jedoch die Energiegemeinschaften bislang nicht ausreichend dabei unterstützt, Speicherkapazität zu schaffen, lautet die Kritik aus dem Rechnungshof. Dadurch sei die Chance verpasst worden, den Energiegemeinschaften Auftrieb zu verleihen.
Den kompletten Bericht „Energiegemeinschaften – Potenzial ist noch nicht voll ausgeschöpft“ finden Sie auf der Webseite des Europäischen Rechnungshofes