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Kommentar

Gasheizung: Vermieter müssen sich an Kosten beteiligen – Gaswirtschaft jammert

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz will die Bundesregierung nicht nur ein neues Wortungetüm schaffen, sondern auch mehr Wahlfreiheit für die Hauseigentümer. Das kann man als löblich bezeichnen. Der Haken ist allerdings: Neue Gasheizungen werden wieder erlaubt. Allerdings mit Einschränkungen.

Der erste geleakte Gesetzentwurf sah als einzige Grenze für neue Gasheizungen eine sogenannte Biotreppe vor, also einen steigenden Anteil an Biogas. Die zuständige Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) wand sich danach unter der Frage, wie die Mieter vor ausufernden Kosten durch steigende Gaspreise geschützt werden können. Inzwischen hat Katherina Reiche auch die Realität eingeholt. Denn mit dem Krieg der USA und Israels gegen den Iran und der Sperrung der Straße von Hormus steigen nicht nur die Spritpreise, sondern auch die Gaslieferungen werden volatiler als jede Stromlieferung aus einem Solarkraftwerk. Das schlägt auf die Preise durch.

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Gaspreise steigen

Nach dem ersten Schock Anfang dieses Jahres nach Ausbruch des Krieges hat sich der Preis zwar aufgrund der niedriger werdenden Nachfrage etwas erholt. Doch wer weiß denn schon genau, wann sich das wieder ändert? Dazu kommt noch die irrwitzige Idee, dass dem ohnehin schon teuren Erdgas noch teureres Biogas beigemischt werden soll. Denn bisher ist der Preis aufgrund der niedrigen Nachfrage noch erträglich. Doch wenn riesige Mengen an neuen Gasheizungen damit versorgt werden müssen, steigen auch hier die Preise drastisch, da die Produktionskapazitäten beschränkt sind.

Immobilienbesitzern waren die Betriebskosten egal

Das war bisher für die Gaswirtschaft kein Problem. Schließlich wussten sie viele Vermieter:innen und Immobilienbesitzer:innen als Erfüllungsgehilfen ihrer Gewinnmaximierung. Denn die Immobilieneigentümer:innen können sich mit der billigen Gasheizung über niedrige Investitionskosten freuen, ihre Wohnungen teuer vermieten und die Mieter:innen dann mit den steigenden Kosten alleinlassen. Doch dem hat die Bundesregierung einen Riegel vorgeschoben.

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Denn der neue Entwurf sieht vor, dass sich Vermieter an den Kosten für das Gas beteiligen müssen. Sicherlich wäre es besser, die Gasheizungen als Option gar nicht erst ins Spiel zu bringen. Doch die Vermieter werden sich damit zweimal überlegen, ob sie nicht doch etwas mehr Geld in die Hand nehmen und ihre Gebäude energetisch auf einen zukunftsfähigen Stand bringen.

Gaswirtschaft zetert

Die Regelung ist der kleinste gemeinsame Nenner, der mit einer CDU im Bundeswirtschaftsministerium zu machen ist. Dass es der richtige Weg ist, zeigt der Aufschrei aus der Gaswirtschaft. Die geplante Aufteilung von CO2-, Netz- und Brennstoffkosten greife tief in den Wettbewerb der Energieträger ein, da sie nur für Gasheizungen gilt, wettert Constantin H. Alsheimer, Chef des Gashändlers Thüga. Er warnt vor steigender Bürokratie.

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Sven Ullrich ist freier Journalist und Redakteur des Fachmagazins ERNEUERBARE ENERGIEN.

Heiko Schwarzburger

Sven Ullrich ist freier Journalist und Redakteur des Fachmagazins ERNEUERBARE ENERGIEN.

Der Aufschrei kommt so erwartbar wie hilflos. Denn die Gaswirtschaft erkennt, dass ihr Geschäftsmodell dahin ist, wenn sie die Immobilienbesitzer:innen und Vermieter:innen als Unterstützer der Verantwortungslosigkeit verliert. Denn diese werden nicht das Risiko unsicherer Kostenentwicklungen eingehen, nur um billig beim Heizungstausch wegzukommen. Voraussetzung, dass das funktioniert, ist aber, dass die Kosten tatsächlich für die Vermieter:innen spürbar sind.

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Bessere Lösung: Betrieb von Gasheizungen deckeln

Denn auch bisher müssen diese sich mit verschiedenen Anteilen – je nach energetischem Standard des Gebäudes – an den CO2-Kosten der Heizung beteiligen. Anders als beim CO2-Preis, der immer noch viel zu niedrig angesetzt ist, wird aber der Gaspreis spürbar steigen, was Vermieter:innen durchaus wehtut. Die Frage bleibt dann nur noch, wie das im Mietrecht abgebildet wird. Denn wenn die Kostensteigerungen über steigende Mieten wieder reingeholt werden, bleibt die Beteiligung ein stumpfes Schwert. Am Ende wäre es doch besser, den Betrieb von Gasheizungen zu deckeln – am besten auf Ende 2044, wie es im derzeitigen Gebäudeenergiegesetz vorgesehen ist.