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BVES fordert eigenständiges Netzanschlussverfahren für Energiespeicher

Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) hat die aktuelle Verfahrensfestlegung der Übertragungsnetzbetreiber zum Netzanschlussverfahren kritisiert. Zwar hätten diese zentrale Kritikpunkte aus der Branche aufgegriffen. Die Anpassungen reichten jedoch nicht aus, um die nötige Investitions- und Planungssicherheit für den Speicherausbau zu gewährleisten.

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Das neue Verfahren soll bereits sofort starten, obwohl wesentliche Fragen zur regulatorischen Einordnung und zur Ausgestaltung ungeklärt sind. Eine vorgelagerte Konsultation hätte diese Unsicherheiten nach Ansicht des BVES vermeiden können.

„Täglich neue Anforderungen und neue Unsicherheiten"

„Es bleibt weiterhin bei einer Art ‚friss, oder stirb'", sagt BVES-Bundesgeschäftsführer Urban Windelen. „Täglich neue Anforderungen und neue Unsicherheiten, so wird der notwendige Zubau an Speicherkapazitäten nicht gelingen – im Gegenteil, die Flexibilitätslücke wird größer."

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Für Projektentwickler bedeuten die kurzfristigen Änderungen nach Verbandsangaben konkret: Projekte müssen neu bewertet und umgeplant, Finanzierungen umgestellt werden. Das führe zu Verzögerungen und Projekteinstellungen. Gleichzeitig entstünden hohe Vorlaufkosten – teilweise im sechsstelligen Bereich – ohne verlässliche Aussicht auf einen Netzanschluss. Unter diesen Bedingungen ließen sich keine Investitionen in Milliardenhöhe auslösen.

Speicher werden wie reine Verbrauchsanlagen behandelt

Besonders kritisch bewertet der BVES, dass Energiespeicher weiterhin gemeinsam mit reinen Verbrauchsanlagen in eine kompetitive Netzanschlussvergabe eingeordnet werden. Speicher seien keine einseitige Last, sondern stellten systemdienliche Flexibilität bereit, entlasteten das Energiesystem und integrierten erneuerbare Energien bedarfsgerecht. Die Behandlung als reine Last werde ihrer Rolle nicht gerecht. Es bestehe die Gefahr, dass systemisch notwendige Speicherprojekte im Wettbewerb um Netzanschlusspunkte verdrängt werden.

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Der BVES fordert daher, das Verfahren erst nach vollständiger Prüfung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) sowie nach Sicherstellung von Transparenz und Diskriminierungsfreiheit einzuführen. Bestehende Netzanschlusszusagen müssten geschützt werden. Darüber hinaus brauche es ein eigenständiges, auf die Besonderheiten von Speichern zugeschnittenes Anschlussverfahren. (nhp)

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