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Geforderter Hitzeschutz im Mietrecht und gleichzeitiger Abbau von Baunormen stehen im Widerspruch. Der VDI warnt vor den Konsequenzen.
Der VDI e. V. begrüßt die Initiative von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, das Mietrecht für mehr Hitzeschutz zu öffnen. Doch der Schritt wirft eine unbequeme Frage auf: Wie passt es zusammen, einerseits neue Regeln für den Hitzeschutz im Baubereich schaffen zu wollen und andererseits im Rahmen der Föderalen Modernisierungsagenda bewährte technische Normen und Standards pauschal aus Gesetzen und Verordnungen zu streichen?
Die Föderale Modernisierungsagenda von Bund und Ländern fordert in ihrer Maßnahme 79, sämtliche Verweise auf externe technische Normen in Bundes- und Landesgesetzen, insbesondere im Baubereich, zu überprüfen. In der Praxis gehen einige Bundesländer dabei radikal vor: Sie streichen Normverweise ohne inhaltliche Prüfung und ohne Einbindung von Fachleuten. Der VDI e. V. warnt seit Längerem vor den Folgen dieses Vorgehens.
Rechtsunsicherheit durch Normenstreichung
Dieter Westerkamp, Bereichsleiter Technik und Gesellschaft beim VDI e.V., kritisiert das Vorgehen: „Wir sehen hier einen offensichtlichen Widerspruch in der Regierungspolitik. Auf der einen Seite sollen neue Regelungen für den Hitzeschutz entstehen – auf der anderen Seite werden im Baubereich sicherheitsrelevante technische Normen ohne intensive Prüfung abgeschafft. Das ist nicht konsistent.“ Er weist darauf hin, dass in einigen Branchen bereits heute große Fragezeichen bestehen und unnötige Rechtsstreitigkeiten drohen, weil klare technische Maßstäbe fehlen. Westerkamp fordert das Bundesjustizministerium und das Bundesbauministerium auf, dies genau zu beobachten, da ein Vakuum zu Klagewellen führen kann.
Der Wert technischer Normen
Technische Normen und Standards sind keine Bürokratie, sondern schaffen Rechtssicherheit. Sie definieren den Stand der Technik, schützen Verbraucher und entlasten Gerichte und Verwaltungen, die andernfalls selbst ermitteln müssten, was als „allgemein anerkannte Regel der Technik“ gilt. Gerade im Bereich Hitzeschutz – von Klimaanlagen über Wärmedämmung bis hin zu Beschattungssystemen – greifen diese Normen unmittelbar.
Forderungen des VDI
Vor jeder Streichung von Normverweisen muss aus Sicht des VDI eine sorgfältige inhaltliche Prüfung unter Einbindung von Expertinnen und Experten stehen. Neue Regeln zu schaffen und gleichzeitig langjährig bewährte Standards pauschal zu beseitigen, ist keine Lösung.
- Der VDI fordert, zuerst eine inhaltliche Prüfung der Nutzung von Generalklauseln und der heute bestehenden Verweise auf Normen und Standards vorzunehmen. Erst danach sei eine eventuelle Streichung in Bundes- und Landesgesetzen durchzuführen.
- Der VDI fordert, bei der jeweiligen Prüfung der Gesetze Expertinnen und Experten einzubinden.
- Der VDI weist darauf hin, dass, sofern lediglich auf die anerkannten Regeln der Technik verwiesen wird, es der Verwaltung bzw. den Gerichten obliegt, die in der Fachwelt herrschende Meinung zu ermitteln. Genau dabei helfen Normen und Standards als im Konsens der Fachleute erarbeitete technische Regeln.
- Der VDI weist darauf hin, dass Normen und Standards grundsätzlich nicht zu einer weiteren Bürokratisierung führen. Das Gegenteil ist der Fall: Normen und Standards entlasten Staat und Verwaltung. Sie sorgen dafür, dass Produkte und Prozesse sicher und zuverlässig Anwendung finden. Damit unterstützen sie die Verbraucher. Zudem unterstützen Normen und Standards die Wirtschaft dabei, nationale, europäische und internationale Märkte zu erschließen. ■
Quelle: VDI / ml