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AbL fordert mehr Agri-PV bei Nutzung von Landwirtschaftsflächen

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hat Vorschläge für den weiteren Ausbau von solaren Freiflächenanlagen in Deutschland vorgelegt. Sie fordert grundsätzlich, zunächst möglichst die Flächen von Gebäuden und ohnehin versiegelten Flächen für den Bau von Solaranlagen zu nutzen. Mit Blick auf die Freiflächen sollte auf Flächenschonung geachtet werden. Dazu sollten die Möglichkeiten der Doppelnutzung, wie zum Beispiel Agri-PV, erleichtert und voll ausgeschöpft werden.

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Solarausbau landwirtschaftsgerecht umsetzen

Dass dies im neuen Koalitionsvertrag schon so vorgesehen ist, begrüßt die AbL, die vor allem kleinere bäuerliche Landwirtschaftsbetriebe vertritt. Bei der AbL ist man jedoch skeptisch, dass dies dann auch so umgesetzt wird. Deshalb beschreibt die AbL in ihrem Positionspapier, wie der beschleunigte Ausbau der Photovoltaik landwirtschafts- und umweltgerecht aussehen kann.

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Bodenpreise steigen

Dabei geht es nicht allein um die Flächen. So befürchtet Reiko Wöllert, stellvertretender Bundesvorsitzender der AbL und Bauer in Thüringen, Folgen für die Landwirte. „Die größte Gefahr des aktuellen Ausbaus von Photovoltaikanlagen in der Freifläche besteht nicht im Verlust von landwirtschaftlichen Flächen – für einen großen Verlust von Flächen sorgen weiterhin der Ausbau von Straßen, Autobahnen, Wohn- und Gewerbegebieten. Die Gefahr des Photovoltaikausbaus besteht im weiteren Anstieg von Pacht- und Kaufpreisen auf landwirtschaftlichen Flächen“, sagt er.

Er geht davon aus, dass der Ausbau der Photovoltaik dafür sorgen wird, dass immer mehr in Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen investiert wird. Dies treibt die Bodenpreise nach oben, da die Solarprojektierer höhere Preise als die Landwirte zahlen können. „Es ist bereits jetzt vielen Landwirten nicht mehr möglich, dem Konkurrenzdruck kapitalstarker Akteure auf dem Bodenmarkt standzuhalten“, warnt Reiko Wöllert. Dies wird sich durch eine mögliche Flächenkonkurrenz mit der Photovoltaik noch weiter verschärfen.

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Negative Auswirkungen auf Landwirte vermeiden

Dies liege unter anderem auch daran, dass in Paragraph 2 des EEG die Errichtung von Photovoltaikanlagen als im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Damit ist der Ausbau der erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang vor anderen Interessen – so auch denen der Landwirte – definiert. „Die Notwendigkeit des Ausbaus von Photovoltaikanlagen für die dringend notwendige Energiewende steht außer Frage“, betont Sabrina Gerdes, Geschäftsführerin der AbL Mitteldeutschland. „Doch negative Auswirkungen auf die Landwirtschaft müssen vermieden werden.“

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Belange der Landwirte in der Planung berücksichtigen

Dafür gebe es unterschiedlichste Steuerungsmöglichkeiten. „Beispielsweise können integrierte Photovoltaikanlagen, wie Agri-PV oder bauwerkintegrierte Photovoltaik, noch stärker gefördert und landwirtschaftliche Belange bereits auf der Raumordnungs- sowie später auf kommunaler Ebene in den Planungsprozessen berücksichtigt werden“, schlägt sie vor. Die Politik und die Kommunen sollten hier ihre Handlungsspielräume nutzen und die im Positionspapier vorgeschlagenen Maßnahmen konsequent umsetzen.

Das Positionspapier „Landwirtschaft & Energiewende – Für einen landwirtschafts- und umweltverträglichen Photovoltaik-Ausbau“ steht auf der Webseite der AbL zum Download zur Verfügung. (su)